Frau nach Erziehungsurlaub arbeitslos

Hallo zusammen!

Angenommen, eine Frau hat mehrere Jahre gearbeitet und wurde dann schwanger. Nach drei Jahren Erziehungsurlaub kam sie wieder zum alten AG zurück, wurde jedoch nur als Aushilfe weiterbeschäftigt (auf 400 €-Basis).

Meine Frage:
Hätte sie Anspruch auf Alg I bzw. hat sie noch Anspruch?

Für eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Nachfragen
Hi!

Angenommen, eine Frau hat mehrere Jahre gearbeitet

Ich nehme an sozialversicherungspflichtig?!

Nach drei Jahren Erziehungsurlaub kam sie wieder zum alten AG zurück, wurde jedoch nur als Aushilfe weiterbeschäftigt (auf 400 €-Basis).

Ist sie nun noch beschäftigt oder inzwischen arbeitslos geworden?

Wenn sie inzwischen alo ist: Wie lange war sie nach dem Erziehungsurlaub noch auf 400 €-Basis beschäftigt?

Hätte sie Anspruch auf Alg I

Hängt von der Beantwortung der obigen Fragen ab. :smile:

bzw. hat sie noch Anspruch?

War sie denn schon mal arbeitslos mit Alg-Bezug?

Wenn ja: Wie lange ist das her? (Wenn das länger als vier Jahre her ist (wovon ich hier ausgehe), ist ein evtl. mal bestehender Anspruch erloschen.)

LG
Liza

Hallo

Nach drei Jahren Erziehungsurlaub kam sie wieder zum alten AG zurück, wurde jedoch nur als Aushilfe weiterbeschäftigt (auf 400  -Basis).

Darf der das denn?
Ich dachte, der muss sie wieder einstellen, zu den früheren Konditionen.

Viele Grüße

ot.: Arbeitsrechtliche Fragen zum Ursprungs-SV
Hi!

Nach drei Jahren Erziehungsurlaub kam sie wieder zum alten AG zurück, wurde jedoch nur als Aushilfe weiterbeschäftigt (auf 400  -Basis).

Darf der das denn?
Ich dachte, der muss sie wieder einstellen, zu den früheren Konditionen.

Die Frage ist mir auch als allererstes durch den Kopf gegangen :smile:, und habe nur gedacht, dass das ins Arbeitsrechtsbrett gehört. Hatte aber darauf aus irgendwelchen Gründen nicht verwiesen…

Also hier nochmal der nachträgliche Hinweis an die Ursprungsposterin:
Evtl. prüfen lassen, ob der AG die AN nicht zu den alten Konditionen weiterbeschäftigen müsste und eventuelle Fragen dazu bitte im Brett „Arbeitsrecht“ stellen!

LG
Liza

vielen dank