Angenommen, eine Frau hat mehrere Jahre gearbeitet und wurde dann schwanger. Nach drei Jahren Erziehungsurlaub kam sie wieder zum alten AG zurück, wurde jedoch nur als Aushilfe weiterbeschäftigt (auf 400 €-Basis).
Meine Frage:
Hätte sie Anspruch auf Alg I bzw. hat sie noch Anspruch?
ot.: Arbeitsrechtliche Fragen zum Ursprungs-SV
Hi!
Nach drei Jahren Erziehungsurlaub kam sie wieder zum alten AG zurück, wurde jedoch nur als Aushilfe weiterbeschäftigt (auf 400 -Basis).
Darf der das denn?
Ich dachte, der muss sie wieder einstellen, zu den früheren Konditionen.
Die Frage ist mir auch als allererstes durch den Kopf gegangen , und habe nur gedacht, dass das ins Arbeitsrechtsbrett gehört. Hatte aber darauf aus irgendwelchen Gründen nicht verwiesen…
Also hier nochmal der nachträgliche Hinweis an die Ursprungsposterin:
Evtl. prüfen lassen, ob der AG die AN nicht zu den alten Konditionen weiterbeschäftigen müsste und eventuelle Fragen dazu bitte im Brett „Arbeitsrecht“ stellen!