Frau PKV (Elternzeit), Mann GKV - Kinder und Frau?

Hallo Experten, ich habe ein schwierige Frage, auf die ich von meiner Versicherung keine gute Antwort bekommen habe.
Ich selbst war bis gestern Angestellte im öffentlichen Dienst (als Lehrerin, da ich keine Stelle bekommen habe bisher), d.h. gesetzlich versichert und bin seit 2 Wochen in Elternzeit. Nun hat man mich heute verbeamtet (nach langem hin-und her).
1)Das heißt doch für mich nun, dass ich mich selbst PKV versichern muss, oder? Kann ich auch über meinen Mann familienversichert sein? Denn ich verdiene ja nichts in der Elternzeit…
2)Zuletzt war ich im Referendariat PKV und hatte seither meinenen Vertag „ruhend“ gestellt. Bei der Geburt meiner Kinder habe ich für beide Kinder eine Anwartschaft abgeschlossen, damit sie ohne Gesundheitsprüfung in die PKV kommen. Nun sagte mir die Versicherung, dass sobald ich Beamtin bin, mich privat versichern MUSS (auch in der Elternzeit, da GKVs keine Beamte nehmen in die Familienversicherung) und dass ich meine beiden Kinder mitnehmen MUSS, da sonst die Anwartschaft erlischt… Stimmt das? Können die Kinder nicht über meinen Mann familienversichert bleiben und ich ebenso/ oder nur ich gegebenenfalls PKV wieder?
Wäre über jede Antwort dankbar!

Vielen Dank!
Jasmin

hat man mich heute verbeamtet (nach langem hin-und her).
1)Das heißt doch für mich nun, dass ich mich selbst PKV
versichern muss, oder?

Ja.

Kann ich auch über meinen Mann familienversichert sein?

Als Beamtin meines Wissens nicht.

kommen. Nun sagte mir die Versicherung, dass sobald ich
Beamtin bin, mich privat versichern MUSS (auch in der
Elternzeit, da GKVs keine Beamte nehmen

Das ist auch mein Wissenstand. Da Du aber einen Beihilfeanspruch hast, mußt Du nur einen Restkostentarif abschließen.

Familienversicherung) und dass ich meine beiden Kinder
mitnehmen MUSS, da sonst die Anwartschaft erlischt… Stimmt das?

Das hängt von den Tarifbedingungen Deines speziellen Anwartschaftstarifes ab. Allerdings sollte ein Restkostentarif für Kinder nicht besonders teuer sein.

Können die Kinder nicht über meinen Mann familienversichert bleiben

Das hängt von Euer beider Einkommen ab. Wenn Deine PKV sich da nicht auskennt (schwaches Bild), dann mal die KK von Deinem Mann fragen.

Hallo,

diese Frage hatten wir hier vor kurzem, doret ist der KV-Schutz für die Ehefrau dargestellt. Als Ergänzung hierzu: Für die Kinder besteht ein Familienhilfeanspruch aus der GKV des Vaters.
/t/privatversichert/5236757/3

Gruß Woko

Hallo Lejaka.Erstmal hertzlichen Glückwunsch zu der Verbeamtung. Du mußt dich nicht privat Krankenversichern, du kannst es aber. Mit der Verbeamtung hast du anspruch auf Beihilfe. Da du zwei Kinder hast, hast du ein Beihilfeanspruch von 70% und müßtest die restlichen 30% privat absichern. Wie genau das ist, kann von Bundesland zu Bundesland unterschieldich sein. Ich bin mir nicht sicher, aber du selber kannst nicht in der Familienversicherung deines Mannes, aber die Kinder. Wichtig dabei ist, dass keiner von euch beiden mehr als 48150 Euro jährlich verdienen darf. Wenn einer drüber liegt müssen die Kinder in der Gestzlichen einen eigenen Beitrag zahlen, bzw. in der Privaten. Da ich nicht weis bei welcher Gesellschaft die Anwartschaft/Ruhen besteht, bzw. hier nicht gesagt werden darf, rate ich dir, dir die Bedienungen für das Ruhen anzuschauen. Es ist genau geregelt. Es kann drin stehen dass ab dem Tag der Verbeamtung, bzw. der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV, du 2-3 Monate Zeit hast dich rückwirkend, zu dem Tag der Verbeamtung,in der PKV zu versichern, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wenn du oder deine Kinder diesen Zeitraum verpassen müssen die Kinder und du mit erneuten Gesundheitsfragen aufgenommen werden.
Da Du in der GKV auch einen eigenen Beitrag zahlen müßtest, kann es sein dass die Private günstiger ist. Die Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80% und müßten in der Privaten nur mit 20% abgesichert werden. Laut meinem Vergleichsprogramm liegt der Beitrag für die Kinder bei ca. 25-35 Euro pro Kind. Die Leistungen der Privaten müssen dabei berücksichtigt werden.

Ich danke euch recht herzlich für eure Aussagen - soweit ich weiß kostete mich meine PKV ohne die Kinder ca. 180 Euro - nehme ich beide Kinder mit, dann sind es nur ca. 130 Euro. Ein Kind kostet hier 35 Euro. Also habe ich einen „Verlust“ von 20 Euro, was nicht ragisch wäre - allein das System verstehe ich einfach nicht - man verdient in der Elternzeit nicht und dann muss man sich trotzdem privat versichern - wo ist da die Logik? Denn mein Mann ist auch kein guter Verdiener und muss nun mit seinem Gehalt das ganze zusätzlich tragen… Schade, dachte es geht vielleicht doch.

Das mit der Anwartschaft werde ich mal noch durchlesen. Danke dafür.

Leider ist der Weg zur verbeamtung steinig gewesen - Urkunde lag 2 Monate bei meiner Arbeitsstelle und wurde „vergessen“ - habe nun nichts mehr davon… und vieles mehr (zuerst Ablehnung wegen Schwangerschafts-BMI - zu hoch - ist ja verständlich! Anwalt… usw.) - da hätte ich mich gefreut, wenn ich diesbezüglich noch etwas Geld gespart hätte und mich weiter gesetzlich hätte versichern können (ohne draufzuzahlen :smile: )

Super-Forum und wie gesagt nochmals „Danke“ für alles…

Liebe Grüße

Hallo,
ich habe den Beitrag durchgelesen und auch den Paragraph, den du aufgeführt hast… Bei mir ist die Sache aber, dass ich ja als Angestellte selbt in die GKV eingezahlt habe und die Elternzeit ja begonnen hat, als ich noch Angestellte war. Ändert sich dann wirklich nichts?
Liebe Grüße

Hallo,

das ist tatsächlich eine etwas ungewöhnliche, verzwickte Situation. Machen wir einmal einen Lösungsversuch:
Zuletzt bestand eine GKV-Pflichtversicherung als Angestellte. Es wird Elterngeld in der Elternzeit bezogen. Das bedeutet, dass nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V die Mitgliedschaft in der GKV aufrecht erhalten wird. Nach § 224 SGB V ist diese Mitgliedschaft beitragsfrei für die Dauer des tatsächlichen Elterngeldbezuges. Dies gilt auch dann, wenn wie hier das Arbeitsverhältnis beendet wurde s. § 192 Abs. 2 SGB V).

Die Kinder haben in dieser Zeit sowohl einen Familienhilfeanspruch aus der GKV der Mutter als auch des Vaters. Hier kann dann eine ausgewählt werden.

Die Pflichtmitgliedschaft bleibt auch während der Elternzeit ohne Elterngeld aufrecht erhalten. Dann ist sie allerdings nicht mehr beitragsfrei. Das Mitglied hat einen eigenen Beitrag zu zahlen.

Die GKV haben vereinbart, dass dieser Beitrag nicht fällig ist, wenn dem Grunde nach ein Familienhilfeanspruch besteht.

Und genau das ist der Knackpunkt. Durch die Ernennung zum Beamten und den Beihilfeanspruch wird man nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 SGB V dem Grunde nach versicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Familinehilfeanspruch nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 SGB V nicht besteht.

Nun könnte die GKV auch, im Gegensatz zu dem oben Gesagten, der Ansicht sein, dass durch die Versicherungsfreiheit des Beamten auch die beitragsfreie Mitgliedschaft während des Elterngeldbezuges nachrangig ist. Damit wäre man auf die Aktivierung der PKV und die beihilfe angewiesen.

Deshalb wäre hier zu empfehlen, diese Aktivierung vorzunehmen, damit keine Fristen versäumt werden. Gleichzeitig sollte mit der GKV erreicht werden, zumindest während des Elterngeldbezuges beitragsfrei versichert zu sein.

Die Kinder sind nicht hiervon tangiert, da sie in jedem Falle einen Anspruch aus der GKV des Vaters haben (da die Jahresentgeltgrenze von der Mutter derzeit nicht überschritten wird).

Gruß Woko

Hallo Woko,
vielen Dank für deine ausführliche Schilderung. Diese hat mir tatsächlich bei der Krankenkasse weitergeholfen. Denn diese prüfen momentan meinen Anspruch, da ihnen solch ein Fall auch nicht vorgekommen ist (bei meiner Sachbearbeiterin und ihrem Kollegen zumindest).
Ich werde noch zwei Jahre Elterngeld beziehen und sie müssen nun einmal mit der Elterngeldkasse sprechen etc., da ich ja auch keinen Verdienst momentan habe. Aber sie meinte schon, dass der Beamtenstatus ein Problem sein wird und warscheinlich läuft alles auf eine PKV hinaus… warten wir es ab, ich werde dir berichten.

Ganz liebe Grüße und nochmals herzlichen Dank!
Jasmin