Frau zahlt ihren Teil der Baufinanz. nicht mehr

Meine Frau und ich (beide voll arbeitstätig, keine Kinder) haben vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus gebaut und dafür eine Kredit bei der Bank aufgenommen. Jetzt will meine Frau sich plötzlich von mir scheiden lassen (Ihre Liebe ist weg, sie hat einen Anderen) und ist schon in eine eigene Mietwohnung ausgezogen. Ich bewohne das Haus noch, der Makler ist schon auf der Suche nach einem Käufer. Wenn das Haus verkauft ist, will ich auch sofort ausziehen, aber jetzt kann ich mir keine Wohnung neben den Hauskosten leisten. Die Kosten für das Haus haben wir bisher hälftig getragen (dazu zahle ich die Nebenkosten in vollem Umfang) und auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen, denn wir stehen in allen Verträgen auch mit 50/50 drin.
Jetzt wollte meine Frau plötzlich Miete von mir, sie wollte das persönlich klären. Ich wollte das aber nicht (das ist eine Sache, die mMn nur ein Anwalt klären kann) und jetzt will sie mir anscheinend zeigen, was sie von meinem Widerstand hält und hat ihren Teil der Kreditzahlung für Mai wieder (und kommentarlos) vom Gemeinschaftskonto auf ihr Privatkonto zurückgebucht.
Was kann ich jetzt machen… ich kann das Haus doch nicht auf einmal allein bezahlen müssen???

Hallo,
m.E. kann sie nur Miete verlangen, wenn sie selbst ihre Kreditraten richtig bezahlt.
Die jetzigen Raten werden bis zum Verkauf jedem zu 50% angerechnet - bezahlt eine/r nicht jetzt, wird dies von den 50% Verkaufserlös abgezogen.
Nützt aber Ihnen grad nichts, wenn Sie die Raten nicht alleine bezahlen können. Deshalb mit der Bank reden - am besten mit dem Abteilungsleiter, nicht mit dem Sachbearbeiterchen, und eine Stundung der gesamten Rate beantragen - oder nur um die eigenen 50%.
Evtl. diese Bank mit dem Verkauf beauftragen - die können dann Verkaufsprovision vom Käufer verlangen…
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Hallo!
Leider bin ich in diesem Fall die falsche Ansprechpartnerin, denn das kann nur ein Anwalt klären. Aus Sicht der Bank muss jedoch einer den vollen Betrag zahlen, wenn der Zweite es nicht tut. Beide haben für die Gesamtschuld eine Haftung unterschrieben im Darlehensvertrag
Tut mir leid, da bleibt nur der Weg zum Anwalt und so rasch wie nur möglich verkaufen.
Viel Glück!

Hallo,

Deine Frau hat Anspruch darauf, dass Du Ihr einen Mietanteil zahlst. Wie stellst Du Dir das denn sonst vor? Sie zahlt die Hälfte und Du wohnst alleine? Oder zahlst Du ihr die Hälfte ihrer Miete?

Zugrunde legen muss man die ortsübliche Miete für ein Einfamilienhaus. Davon zieht man Deine Kreditbelastung ab, den Rest teilt man durch 2. Das ist Dein Mietanteil. Dass Du die Verbrauchskosten trägst ist logisch, Du bist ja auch derjenige, der Gas, Wasser, Strom etc. verbraucht.

Was das Verhalten Deiner Frau angeht, muss man sagen, dass es trotzdem nicht in Ordnung ist. Allerdings geht es ihr ja offenbar darum, dass Du Deine Zahlungsverpflichtung übernimmst. Wenn Du da auf den Anwalt warten möchtest, tu das. Es wird für Dich aber nicht billiger dadurch.

Was man noch sagen kann ist, dass Du natürlich berechtigt bist, alle für den Verkauf anfallenden Kosten mit Deiner Frau zu teilen, ebenso Grundsteuer und die notwendigen Versicherungen.

Viel Glück bei einer hoffentlich zügigen Scheidung

Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Anwalt.

Hallo rashktah

die Zahlungsverpflichtungen werden bei der Scheidung um Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung abschließend verhandelt.
daher alle Zahlungen genau aufnehmen und dokumentieren. aufgrund der Nutzung der gemeinsamen Wohnung ist jedoch für den Nutzer ein Mietwert anzurechnen (ortsübliche Miete).
Alles gute
EJWW

Hallo
so wie Ihnen geht es leider vielen.
Sie sind beide VOLL für die Darlehensraten haftbar.
Bedeutet, wenn auch Ihre Frau nicht zahlt müssen Sie voll für die Rate aufkommen und umgekehrt. Sie haben beide das Darlehen aufgenommen und der Bank ist es egal wo das Geld her kommt. Wenn nun Ihre Frau die Ratenzahlung einstellt, dann müssen Sie für den Rest aufkommen. Tun Sie das nicht und gibt es Rückstände haften Sie beide dafür.
Bei einer Kreditkündigung schneidet sich Ihre Frau ins eigene Fleisch da dann die Schufa negativ wird von Ihnen beiden.
Einzigst hilft hier die Immobilie schnell zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
PC-Fax: 03212 / 1062533
Bankkaufmann seit 1991
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Kooperationspartner der Schufa
Baufinanzierung-Internet bietet als Finanzdienstleister: Baufinanzierung, Sicherheitenkredit, Vollfinanzierung, Gewerbefinanzierung, Baufinanzierung mit negativer Schufa, Auslandsfinanzierung, Ratenkredit, und vieles mehr.
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Hallo,
meines Erachtens ist hier anwaltliche Hilfe zur Klärung des genauen Sachverhaltes erforderlich.
Gruß.

Oh oh, dass kennen wir doch :smile:

Und da beginnt der Rosenkrig, hmm, wass machen.

Los lassen, natürlich kannst Du ausziehen, das Kind ist eh schon in den Brunnen gefallen.

Rechtlich kenn ich mich da überhaupt nicht aus, jedoch mit Rosenkrig.

Mein Tipp, las los, vergiss das Haus wenn Du es eh nicht alleine halten kannst.
Zieh in Miete und mach es wie Sie zahl die Raten nicht und las die Sache laufen, leb dein Leben.

LG Rosenkrig erfahren

Hallo,

natürlich muss Deine Frau weiter bezahlen - aber das nützt nichts, wenn sie es einfach nicht tut. Das Einzige was Du tun könntest wäre eine Tilgungsaussetzung - so lange sind wenigstens nur die Zinsen. zahlen.

Grüßle

Andre

Hallo,
wurde bereits die Scheidung von Ihr oder Ihnen eingereicht.
Ihre Frau macht sich das jedenfalls sehr einfach. Sie sollten daher noch mal im guten mit ihr ein Gespräch suchen und auf die bestehende Verträge hinweisen. Sprechen sie auch mit Ihrer Hausbank.
Versuchen sie AUF JEDEN FALL das Haus aus dem Scheidungsverfahren herauszuhalten. (Streitwert der Scheidung)
Idealerweise könnten Sie gemeinsam zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Ansonsten für sich einen Termin vereinbaren.
Wenn sie sich querstellt, sammeln Sie die Belege ihrer Ausgaben, da diese hälftig zu tragen sind.
Ich wünsche Ihnen alles gute und viel Erfolg beim Verkauf des Hauses…
Gruß B. Urban

Hallo rashktah,

aus meiner Sicht ist das eher ein Thema für den Anwalt.

Wenn ihr in allen Verträge zu 50/50 steht, müssen beide Ihren Verpflichtungen nachkommen.

Wenn Sie ausgezogen ist und du weiterhin die Immobilie bewohnst, wird dass bei der späteren Abrechnung berücksichtigt. Das bedeutet schon, dass Du eine fiktive Miete zu zahlen hast.

Am besten an einen Anwalt und an die Bank wenden um die Probleme zu besprechen und lösen zu können.

Hoffe ich konnte Dir helfen. Viel Erfolg bei den anstehenden Verhandlungen.

mfg Sondey