Frauendummheit - Männer..... ja, was?

Hallo,

Es kommt ja auch darauf an, ob ihm das Haus schon vor der Ehe gehörte.

Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass im Beispiel kein Anfangsvermögen und keine dem Anfangsvermögen zuzurechnenden Vermögenszuwächse, wie Schenkungen oder Erbschaften, vorhanden sind. Ich wollte es halt möglichst einfach machen, wo doch hauptsächlich Frauen mitdiskutieren.

Wenn er das Haus mit in die Ehe bringt, dann steht er zu Recht als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Aber auch dann geht der Wertgewinn, den das Haus im Lauf der Ehe erfährt, mit in den Zugewinn ein. Beispiel: Das Haus war zum Zeitpunkt der Eheschliessung 150.000 Euro wert (inflationsbereinigt), zum Zeitpunkt der Scheidung 200.000. Dann schuldet er ihr 25.000. Grundbuch hin oder her, darauf kam es mir an.

Grüße
Axurit

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Hi tilli,

das führt zu der provokanten frage, ob frauen vielleicht gar
nicht immer die opfer sind?

Genau. Frauen sind nicht immer die Opfer.

Ich kenne einen Fall, da steht die Frau allein im Grundbuch. Der Mann zahlt sämtliche Kosten, da die Frau nicht arbeitet. Die leben immer noch zusammen und sind glücklich. Der Mann fühlt sich da auch nicht als Opfer.

GvC

Hallo,

ich denke, das Problem setzt viel früher an. Eine zunehmende Beliebigkeit in Bezug auf Beziehungen, die sich nicht mehr an einem dauerhaften gemeinsamen Lebensmodell orientieren, sondern die trotz gemeinsamer Kinder, Haus, … sich in möglichst großer Offenheit bewegen wollen, und die „Spießigkeit“ von Institutionen wie Ehe, vertraglichen Regelungen, Vorsorge für den Not- und Todesfall verschließen, führt dazu, dass heute zwar nicht mehr der Mann in eigener Gottherrlichkeit entscheidet, wie er es vielleicht noch vor 40 Jahren getan hätte, sondern im Ergebnis die selbe Situation, aber auf anderem Wege erreicht wird.

Einer „muss“, und das ist dann oft der Mann, der - nicht weil er das unbedingt will, oder meint als einziger hierzu berechtigt zu sein - rein faktisch und praktisch die Dinge in die Hand nimmt, und dabei dann eben auch eher an und für sich denkt, als an eine auf Dauer angelegte Partnerschaft und die Absicherung der Partnerin.

Und solange Frauen selbst nur zu gerne den Wert des eigenen Anteils am Familienerfolg klein reden, und den Wert von Kindererziehung und Haushaltsführung für die Familie nicht erkennen, sondern das Bild des Alleinverdienermannes als demjenigen, der dann auch alleinig das finanzielle Sagen hat sogar noch unterstützen, wird sich daran auch nichts ändern. Die ständige Proklamation, dass nur die Erwerbstätigkeit den Wert der Frau ausmacht, tut hierzu ein Übriges. Gegen die ist selbstverständlich nichts zu sagen, und alle gemeinsam entschiedenen Familienmodelle mit unterschiedlichsten Anteilen an Erwerbstätigkeiten beider Partner sind gleich gut. Aber das funktioniert natürlich nur dann, wenn auch die übrigen Anteile am Erfolg der Familie als mit der Erwerbstätigkeit gleichwertig angesehen werden, und weder der 100%-Hausmann noch die Hausfrau mit Teilzeitstelle sich für den geringeren Anteil am Familieneinkommen schämen muss.

Wie oft andere Konstrukte dann furchtbar im Falle des Falles in die Hose gehen, habe ich leider nur zu oft schon erlebt, aber ich habe ehrlich gesagt inzwischen die Hoffnung aufgegeben, dass sich daran groß etwas ändern wird. Natürlich gibt es auch jede Menge Positivbeispiele von wirklich gelebten Partnerschaften zum Wohle der ganzen Familie, die alle Anteile, ob Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Haushaltsführung gleichwertig sehen, aber ich bin immer wieder erstaunt, wie selbst Akademikerinnen oft genug in solche Situationen hineinrennen. Nicht, weil sie von bösen Männern hinein gezwungen werden, sondern weil sie selbst es ach so toll finden, in einer so wahnsinnig modernen Beziehung zu leben, in der es nur darum geht, miteinander Spaß zu haben, aber eben nicht auch füreinander einzustehen, wenn dies notwendig werden sollte. Alter, Unfall, Krankheit, Tod wird da vollkommen ausgeblendet. Findet nur bei den spießigen alten Säcken nebenan statt, die zwar auch nicht älter sind, aber so furchtbare Dinge getan haben, wie zu heiraten, einen Ehevertrag oder ein Testament zu machen, …

Gruß vom Wiz

Hallo Tilli.

Einerseits liegt das wohl daran, dass eine Heirat, sowieso ein Vertrauen erfordert, das Misstrauen finanzieller Art ausschließt.
Andererseits ist man im Ehestand auch gesetzlich geschützt.

Es ist, m.W., einem Ehegatten gar nicht möglich, eine größere finanzielle Transaktion vorzunehmen, in die der andere nicht automatisch mit eingeschlossen ist.

Wenn also eine Frau einen Kredit für ein Haus mit trägt, gehört ihr automatisch auch die Hälfte des Hauses, ob sie nun im Grundbuch steht oder nicht. M.W. würde sie für den Kredit auch ohne Unterschrift haften, sofern nicht schon die Scheidung im Raum steht.

Banken sichern sich da wahrscheinlich nur zusätzlich ab, um allfälligen Rechtsstreitereien aus dem Wege zu gehen.

Anders mag es bei Gütertrennung sein, aber da „misstraut“ man halt von vornherein.

Gruß, Nemo.

Hallo,

was mich daran wundert: wieso machen männer sowas mit?

nach all dem Gerede habe ich immer noch nicht verstanden, worauf Du eigentlich hinauswillst. Für wen ist es denn nun gut oder schlecht, wenn einer oder beide im Grundbuch steht? Und in welcher Situation überhaupt? Daß das ganze im Falle einer Scheidung keine Rolle spielt, hat Axurit ja schön vorgerechnet.

Wie gesagt: ich verstehe nicht, worauf Du eigentlich hinauswillst.

Gruß
Christian

Hallo,

Wenn also eine Frau einen Kredit für ein Haus mit trägt,
gehört ihr automatisch auch die Hälfte des Hauses,

wenn Du „gehört“ Eigentum meinst, gehört das in die Sammlung der größten Rechtsirrtümer aller Zeiten.

ob sie nun
im Grundbuch steht oder nicht. M.W. würde sie für den Kredit
auch ohne Unterschrift haften,

Und das erst recht.

Gruß
C.

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Hi,

Also ich hab ein Haus, da stehe ich alleine im Grundbuch drinnen. Und sollte ich jemals heiraten werde ich auch danach alleine im Grundbuch drinnen stehen.

Gruss
M.

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Hi!

Danke für die interessante Antwort, ich kenne nur Paare die gemeinsam im Grundbuch stehen.

Die Frauen waren aber auch meistens auch berufstätig mit mehreren kleinen Kindern.

Allerdings haben beide das Haus gekauft oder gebaut.

Liebe Grüße
Sin

Huhu!

Glaub ich eher nicht.

Ich hab keine Ausrede. Ich meinte aber „es gibt bestimmt auch den Fall, in dem der Mann beschäftigt ist und die Frau zum Notar geht“ (vielleicht tränkt er dann gerade die Kinder. Oder so.)

Viele Grüße!
Ph.

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Hi,

Also ich hab ein Haus, da stehe ich alleine im Grundbuch
drinnen. Und sollte ich jemals heiraten werde ich auch danach
alleine im Grundbuch drinnen stehen.

Hi,

bezweifle ich doch gar nicht. Mir ging es um den Zugewinn der bei einem Haus anders ausfällt, wenn das Haus vor der Ehe einem Partner gehörte oder während der Ehe angeschafft wurde.

Gruß
Tina

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Hallo Tilli,

weil die Gegenbeispiele anscheinend wirklich zu wenig gepostet werden:

Ich habe meinen Mann nach 11 Jahren Ehe gegen „finanzielle Entschädigung“ aus dem Grundbuch löschen lassen und mit ihm einen Ehevertrag geschlossen bei noch (damals) laufendem Kreditvertrag, den beide unterzeichnet hatten.

Rein rechtlich gesehen existieren keine gegenseitigen Ansprüche, so dass unsere Ehe nur auf dem Akt der Freiwlligkeit beruht (was ihr sehr gut tut).

Beide sind allerdings jeweils über Lebensversicherungen des Partners abgesichert und ein Berliner Testament liegt vor.

Hätte ich diese Dinge nicht vorangetrieben und geklärt, wäre ich gewiss bereits geschieden.

Viele Grüße

Kathleen

Hi,

.

Ich habe leider vergessen zu erwähnen,

Typisch Mann, die vergessen immer alles.

Ich wollte es halt möglichst einfach machen, wo doch

hauptsächlich Frauen mitdiskutieren

.

*AugenbrauenhochziehundmitdenFingernaufdenTischtrommel* Willst Du damit sagen, Frauen wären unsachlich?

Wenn er das Haus mit in die Ehe bringt, dann steht er zu Recht
als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Aber auch dann geht
der Wertgewinn, den das Haus im Lauf der Ehe erfährt, mit in
den Zugewinn ein. Beispiel: Das Haus war zum Zeitpunkt der
Eheschliessung 150.000 Euro wert (inflationsbereinigt), zum
Zeitpunkt der Scheidung 200.000. Dann schuldet er ihr 25.000.
Grundbuch hin oder her, darauf kam es mir an.

Eben. Da bei der UP das Haus schon vorhanden war, wird ihr diese Antwort eher helfen.

Gruß
Tina

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Hallo Christian.

Ich meine halt, dass im Falle einer Scheidung, im Laufe der Ehe erworbenes Eigentum wie Schulden, auf beide aufgeteilt werden.

Zumindest dann, wenn einer der beiden gerichtlich interveniert.

Wenn du das besser weißt, was ich eigentlich nicht bezweifle, warum erklärst du es dann nicht?

Würde mich sehr interessieren.

Gruß, Nemo.

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Hallo,

Ich meine halt, dass im Falle einer Scheidung, im Laufe der
Ehe erworbenes Eigentum wie Schulden, auf beide aufgeteilt
werden.

wenn Du das meinst, warum hast Du dann etwas völlig anderes geschrieben.

Wenn du das besser weißt, was ich eigentlich nicht bezweifle,
warum erklärst du es dann nicht?

Aus meinen Zeilen ließ sich m.E. erkennen, daß einer Ehefrau nicht automatisch das Haus ihres Mannes gehört (im Sinne von Eigentum) und sie erst recht nicht für einen Kredit haftet, bei dem sie den zugrundeliegenden Kreditvertrag nicht unterschrieben hat/nicht Kreditnehmerin ist.

Warum hätte ich darüber hinaus noch etwas schreiben sollen?

Gruß
C.

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Warum hätte ich darüber hinaus noch etwas schreiben sollen?

Mein Schreiben war als Bitte gedacht, beileibe nicht als Vorwurf.

Ich denke halt, dass es irgendwie „die Pflicht“ eines jeden, der hier schreibt ist, Irrtümer aufzuklären, Sachen besser zu erklären, wenn er sie besser weiß.
Worin bestünde sonst der Sinn dieses Forums?

Einwürfe wie „Das stimmt nicht.“ qualitativ wenig von einem „Du hast keine Ahnung.“ zu unterscheiden, bringen da nicht viel, außer Frust und Schadenfreude.

Wobei ich nicht bestreiten möchte, dass gerade die „südlichen Bretter“ einen Teil ihrer Beliebtheit daraus beziehen. :smile:

Gruß, Nemo.

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Was hätte er denn anderes schreiben sollen?

Der Automatismus ist falsch und bleibt falsch.

Ich denke halt, dass es irgendwie „die Pflicht“ eines jeden,
der hier schreibt ist, Irrtümer aufzuklären, Sachen besser zu
erklären, wenn er sie besser weiß.

Du würdest also erwarten, daß jemand, der Dir auf die Behauptung „das Licht ist an“ mit den Worten „das stimmt nicht“ widerspricht, erwarten, daß er nicht nur widerspricht, sondern auch erklärt, wie sich der Sachverhalt wirklich darstellt?

Nun, das mag Dein Standpunkt sein. Ich für meinen Teil würde aus der Antwort schließen können, daß das Licht logischerweise aus ist, wenn es nicht an ist und genauso erwarte ich, daß die Leser aus meinen Worten die richtigen Schlüsse ziehen, daß nämlich die Frau nicht für einen Kredit haftet, wenn sie den entsprechenden Kreditvertrag nicht unterschrieben hat und auch kein Eigentum an einem Haus erwirbt, nur weil sie zufälligerweie mit einem Mann verheiratet ist, der ein Haus kauft, kaufte oder kaufen wird.

Kurzum: Für alle Eventualitäten, geistigen Potentiale und Befindlichkeiten kann und will ich meine Antworten nicht formulieren.

C.

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Ja.

Ich erwarte, dass jemand, der im Licht schwebt, seine Antworten zumindest so formuliert, dass sie für die im Dunkeln verständlich, im Sinne von nachvollziehbar werden. :smile:

Mehr nicht.

Ich erwarte nicht, dass du mir zustimmst.

Nemo.

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Hallo,

dein Beispiel ist ein schöner Beleg für meine These, dass immer mehr Menschen mit einer Beziehung offenbar nichts Dauerhaftes mehr verbinden. Denn, ob man es glauben will oder nicht, es gibt durchaus noch Ehen, die ganz banal dadurch enden, dass ein Partner stirbt, und damit verbunden sind dann die erbrechtlichen Folgen.

Normalerweise ist es gewünscht, dass der überlebende Ehegatte einen möglichst großen Teil des Vermögens erhält und erst nach ihm die Kinder oder sonstige Erben.

Je weniger aber der überlebende Ehegatte hat, um so weniger hat er dann aber auch, wenn er nach dem verstorbenen Ehegatten nach gesetzlicher Erbfolge erbt.

Und da führt dein Beispiel dann in die unschöne Situation, dass die unvermögende Ehefrau den Erbteil inkl. pauschalem Zugewinnausgleich ausschlagen und dann einen konkreten Zugewinnausgleich geltend machen muss.

Weiterhin ärgerlich: Wenn Kinder nach dem erstversterbenden Elternteil den Pflichtteil geltend machen, findet dabei das dem Verstorbenen allein gehörende Haus natürlich vollen Anteil, was erheblich eher zur Folge haben kann, dass der überlebende Ehegatte das Haus nicht mehr wird für sich halten können, als wenn ihm bereits eine Hälfte gehört.

Also ganz ehrlich: Keine gute Idee es so zu handhaben, wenn man vorhat miteinander alt zu werden, und möchte, dass der überlebende Ehegatte dann auch das Haus halten kann.

Gruß vom Wiz

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Hätte ich diese Dinge nicht vorangetrieben und geklärt, wäre
ich gewiss bereits geschieden.

ausnahmen bestätigen die regel.
du bist eine der wenigen (hier), die sich vertreten können.
aber es sind erbärmlich wenige.
und auch hier liest man oft „wir vertrauen uns voll und ganz“, als ob das das denken ausschlösse.

:wink:

tilli