Freiberuflich in der Ausbildung ?

Hallo erstmal,
also ich hät da ne Frage:
Man nehme an Jemand ist bei einer Jugendbühne für die technische Betreuung als Honorarkraft, welche per Vertrag als freiberuflich deklariert ist, und einer weiteren gemeinnützigen Einrichtung als Veranstaltungstechniker tätig und arbeitet dort gegen Rechnung. Diese Einkommen übersteigen monatlich nicht 400 Euro.
Deweiteren beginnt diese Person eine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker. Sie lebt alleine und die Eltern sind geschieden und neu verheiratet. Die Mutter studiert und der Vater arbeitet als Altenpfleger.
Also mir ist klar das der Ausbilder über diese Tätigkeiten informiert und damit einverstanden sein muss.
Meine Frage ist: Kann man so noch BAB und Kindergeld erhalten und muss man hierfür einen Gewerbeschein anmelden oder würde man auf die staatliche Förderung verzichten müsssen wenn man diese Tätigkeiten in der Ausbildung fortsetzt. Wär auch nicht schlecht falls jemand was über damit zusammenhängende Freibeträge und eventuell zu entrichtende Steuern und Sozialbeiträge sagen könnte.

Ein Sachverhalt – mehrere Gebiete ⇒ Problem
Hi!

also ich hätt’ da ’ne Frage:

Wenn’s ja wirklich nur eine gewesen wäre bzw. nur Fragen zu einem Themen-/Rechtsgebiet, hätten wir jetzt kein Problem beim Verschieben ins richtige Brett. Aber so…

Meine Frage ist: Kann man so noch BAB

⇒ Brett „Arbeits- & Sozialamt“ (BAB/-freibeträge)

und Kindergeld erhalten und muss man hierfür einen Gewerbeschein anmelden oder würde man auf die staatliche Förderung verzichten müssen, wenn man diese Tätigkeiten in der Ausbildung fortsetzt?
Wär auch nicht schlecht, falls jemand was über damit zusammenhängende Freibeträge und eventuell zu entrichtende Steuern

⇒ Brett „Steuern“ (Kindergeld/-freibeträge inkl. abziehbare Werbungskosten; Steuern auf staatliche Leistungen)

und Sozialbeiträge sagen könnte.

⇒ Brett „Versicherungen“ (Sozialversicherung(sbeiträge))

Ja, ich weiß, dass das mehr Aufwand für Dich mit sich bringt. Aber eine Splittung Deines Artikels ist u. a. aus technischen Gründen nicht möglich.
(Dabei hattest Du so schön FAQ:1129 eingehalten. :cry: )

LG
Jadzia

und einer weiteren
gemeinnützigen Einrichtung als Veranstaltungstechniker tätig
… und arbeitet dort gegen Rechnung.

Das ist ein Gewerbe. Es muss angemeldet werden

Diese Einkommen übersteigen monatlich nicht 400 Euro.

Was ist hier mit Einkommen gemeint?
Der Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) muss ermittelt werden.

Wenn der Gewinn plus weiteres Einkommen über 8004 €/Jahr liegen, wird es für das Kindergeld gefährlich.
mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende

Gruß JK