Freie Zugangsnutzung

Guten Tag,

ein Hotel gibt KeyKarten heraus (statt Zimmerschlüssel) um den Zugang zu den Zimmern, Stockwerken (Fahrstuhl) und Wellness-Bereich zu ermöglichen.

Es würde sich für einen Hotelgast herausstellen, dass die Zugangskarte auch noch nach dem eigentlichen Abreisetag funktioniert. (anscheinend ein „Generalschlüssel“)

  1. Macht er sich strafbar, wenn er z.B. den Zugang zum Wellnessbereich weiter nutzt (Hotelgast ist in die Nähe des Hotels gezogen).

2.Hätte die Person bereits Monate lang den Zugang genutzt ohne auffällig zu werden, würde sich dabei etwas ändern?

3.Die Person findet heraus, dass ein Nachbarhotel einen freien Zugang zum hauseigenen Wellness-Bereich hat - also ohne Schlüssel und ohne Schild („nur für Hotelgäste“).

Wie sieht es hier mit der Nutzung aus?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung im Voraus

Carsten Bramm

Moin,

  1. Macht er sich strafbar, wenn er z.B. den Zugang zum
    Wellnessbereich weiter nutzt (Hotelgast ist in die Nähe des
    Hotels gezogen).

das nennt sich Erschleichung von Leistungen
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

2.Hätte die Person bereits Monate lang den Zugang genutzt ohne
auffällig zu werden, würde sich dabei etwas ändern?

Nein.

Gandalf

ich würde mit der keycard sogar noch weiter gehen: vermutlich hat das hotel die nicht „rausgegeben“, sondern für die dauer des aufenthalts geliehen. man hat sie dann ja offensichtlich nicht zurück gegeben. diebstahl…

Guten Tag,

  1. Macht er sich strafbar, wenn er z.B. den Zugang zum
    Wellnessbereich weiter nutzt (Hotelgast ist in die Nähe des
    Hotels gezogen).

das nennt sich Erschleichung von Leistungen
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Interessant. Gibt es dazu auch irgendwo ein Beispiel, dass in ähnlichem Fall das Gesetz angewendet wurden? Ich finde keine annähernd ähnlichen Beispiele.

2.Hätte die Person bereits Monate lang den Zugang genutzt ohne
auffällig zu werden, würde sich dabei etwas ändern?

Nein.

Die Meinung zum 3. Fall würde ich auch gern hören.

Da es keine Zutrittsbeschränkung gäbe, wäre doch eine Nutzung so lange geduldet, bis diese explizit „verboten“ würde?

Man dürfte doch auch als Nicht-Hotelgast in der Regel die Lounge des Hotels nutzen (ausruhen, Pause machen), oder an der Rezeption sich Auskunft über die Stadt etc. geben lassen?

Schöne Grüße
Carsten Bramm

Gandalf

Moin,

Da es keine Zutrittsbeschränkung gäbe, wäre doch eine Nutzung
so lange geduldet, bis diese explizit „verboten“ würde?

klang hier aber irgendwie anders

Es würde sich für einen Hotelgast herausstellen, dass die Zugangskarte auch noch nach dem eigentlichen Abreisetag funktioniert. (anscheinend ein „Generalschlüssel“)

  1. Macht er sich strafbar, wenn er z.B. den Zugang zum Wellnessbereich weiter nutzt (Hotelgast ist in die Nähe des Hotels gezogen).

Oder habe ich da was an der ersten Formulierung falsch verstanden?!

Gandalf

Hallo,

Da es keine Zutrittsbeschränkung gäbe, wäre doch eine Nutzung
so lange geduldet, bis diese explizit „verboten“ würde?

Diese Aussage galt nur für Fall 3. Hier gibt es ein Hotel, das keine Zugangskontrolle zum Wellness-Bereich hat und keine Schilder z.B. darauf hinweisen, dass der Wellness-Bereich nur für Hotelgäste ist.

Kann man frei zugängliche Angebote hier nutzen (ähnlich wie frei zugängliche Grundstücke betreten - bzw. ähnlich wie die Lounge eines Hotels zum „ausruhen“ nutzen oder den Auskunftservice der Rezeption für touritische Fragen.

Grüsse
Carsten Bramm

Hallo,

Hallo,

Da es keine Zutrittsbeschränkung gäbe, wäre doch eine Nutzung
so lange geduldet, bis diese explizit „verboten“ würde?

Wie ich die Ursprungs-Frage verstanden habe, kommt man doch nur mit dieser Key-Karte in den Wellness-Bereich. Und diese hätte man bei Auszug aus dem Hotel abgeben müssen.

Wäre also identisch, wenn man einen Schlüssel behalten hätte um sich dadurch Zutritt zum Hotel (Wellness-Bereich) zu beschaffen.

Könnte man also auch als Hausfriedensbruch bezeichnen.

Gruß Merger

Hallo Carsten,

fändest du es strafrechtlich auch belanglos, wenn ein Besuch bei dir daheim einen Schlüssel mitnimmt und heimlich bei dir daheim badet, sich von deinem Obstkorb bedient, einen Tee/Kaffee zubereitet und auf deinem Balkon sonnt, wenn du nicht daheim bist - und das vielleicht jeden Vormittag, wenn du in der Arbeit bist?

Oder jeder beliebige andere, der bemerkt, dass du deine Haustüre nicht abgesperrt hast? - Da steht ja sicher auch nicht „Zutritt nur für Carsten“.

Kopfschüttelnde Grüße
Karin

Hallo,

bei einem Hotel (oder einer Gaststätte usw.) müssen Türen nicht unbedingt verschlossen sein.
Denn die Art eines Beherbergungsbetriebes sagt dem gesunden Menschenverstand,das es hier nichts umsonst gibt.

Außerdem hängen in der Regel im Eingangsbereich bzw. an der Rezeption auch die AGB deutlich sichtbar aus.

Mithin kämen folgende Straftatbestände in Frage…

-§ 123 Hausfriedensbruch
-§ 263a Computerbetrug
-§ 265a Erschleichen von Leistungen

Dazu kämen dann noch die ZIvilrechtlichen Schadenersatzansprüche für die in
Anspruch genommen Leistungen.

Hallo Karin,

ich bin kein „Strafrechtler“. Falls ich einen Schaden erleiden würde, durch die Nutzung meiner Wohnung, um mal in Deinem Bild zu bleiben, würde ich denjenigen bitten, mir den zu ersetzen, ganz ohne Strafrecht und staatlichen Machtapparat.

Ich bin in einem Polizeistatt mit Blockwarten geboren und habe eine Aversion gegen Mitmenschen die sich „einmischen“ solange sie nicht darum gebeten werden.

Bei Fall 1 (Hotel mit KeyKarte) kann man sogar noch gut argumentieren, dass das Hotel hier Forderungen erheben könnte, aber warum nicht einfach nur zivilrechtlich, wenn es denn ein Konflikt bzgl. der Höhe Kosten gäbe?

In dem beschriebenen Fall ist es ja auch für „weniger“ intelligente einfach den „Schuldigen“ auszumachen. So ist er ja auf dem Präsentierteller mit der Argumentation. Es gibt sicherlich gute Gründe weshalb man sonst so eine Zutrittskarte erhält (als Gewinn in einer Tombola, gekauft als Monats- oder Jahreskarte von einem Spa-Mitarbeiter, ein Hotel hat sicherlich auch andere Dinge gern zu lesen über sich, als dass es sicherheitsrelevante Aspekte vernachlässigt hat).

Bei Fall 3 (Hotel mit freiem Zugang zum Wellness-Bereich) frage ich mich, wieso man hier automatisch annehmen soll, dass es dem Hotel nicht egal ist, ob ein Hotelfremder da ist oder nicht, solange es eben nicht kostenmäßig auffällt (quasi die Nachbarschaft sich dort anfängt zu treffen). Warum ist es so abwegig zu vermuten, dass es dem Hotel vllt genauso egal ist, wie ein Hotelfremder, der sich zum Wärmen in der Lobby aufhält und dabei die kostenlos bereitgestellten Zeitungen liest? Der fragt in der Regel auch nicht nach, ob er das „darf“. Es entstehen ja Kosten durch Sicherheitsvorkehrungen und vllt hat mal einer die Kosten-Nutzen-Rechnung überprüft und gesagt, auf den einen „Fremden“ der sich traut, pfeifen wir, wenn es uns 1000e Euro kostet uns vor dem zu „schützen“.

Apropo: Wenn meine Haustür offen steht, muss ich davon ausgehen, dass auch jemand reingeht. Ich sehe hier durchaus auch eine Eigenverantwortung, sonst könnte ich mir die Türe sparen und die Sicherheitsvorkehrungen. Meinst Du, Deine Argumentation wäre nur ein Pfifferling bei der Versicherung wert, wenn etwas gestohlen würde?

Ich denke, kreative Denkansätze bei verbohrten Rechtsverdrehern anzubringen ist bestimmt schon eine Straftat an sich. Insofern, belasse es ich es mal bei der einen Anfrage.

Schöne Grüße
Carsten Bramm

ich würde mit der keycard sogar noch weiter gehen: vermutlich
hat das hotel die nicht „rausgegeben“, sondern für die dauer
des aufenthalts geliehen. man hat sie dann ja offensichtlich
nicht zurück gegeben. diebstahl…

Und wer Geliehenes nicht zurück gibt, begeht Diebstahl?!?!

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Hallo,

Dazu kämen dann noch die ZIvilrechtlichen
Schadenersatzansprüche für die in
Anspruch genommen Leistungen.

Das habe ich nicht verstanden. Die (unberechtigte, oder vllt auch die berechtigte Nutzung?) von Leistungen begründet Schadenersatz?! Und wenn durch die Nutzung der Leistung gar kein bezifferbarer Schaden entsteht?!

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Hallo

ich bin kein „Strafrechtler“. Falls ich einen Schaden
erleiden würde, durch die Nutzung meiner Wohnung, um mal in
Deinem Bild zu bleiben, würde ich denjenigen bitten, mir den
zu ersetzen, ganz ohne Strafrecht und staatlichen
Machtapparat.

Ich bin in einem Polizeistatt mit Blockwarten geboren und habe
eine Aversion gegen Mitmenschen die sich „einmischen“ solange
sie nicht darum gebeten werden.

Dann wundert mich aber deine Meinung. Solange kein finanzieller Schaden entstanden ist, ist alles ok? Persönlichkeitsrecht, Hausrecht, Intimssphäre, Menschenrechte - alles egal? Klar es geht nur um ein Hotel und nicht um einen Menschen, soll man deswegen einen Wust von Sondergesetzen machen? Bei einem kleinen Hotel eines einzelnen armen Besitzers anders als bei einem bösen Großhotel?

Bei Fall 3 (Hotel mit freiem Zugang zum Wellness-Bereich)
frage ich mich, wieso man hier automatisch annehmen soll, dass
es dem Hotel nicht egal ist, ob ein Hotelfremder da ist oder
nicht, solange es eben nicht kostenmäßig auffällt (quasi die
Nachbarschaft sich dort anfängt zu treffen). Warum ist es so
abwegig zu vermuten, dass es dem Hotel vllt genauso egal ist,
wie ein Hotelfremder, der sich zum Wärmen in der Lobby aufhält
und dabei die kostenlos bereitgestellten Zeitungen liest? Der
fragt in der Regel auch nicht nach, ob er das „darf“. Es
entstehen ja Kosten durch Sicherheitsvorkehrungen und vllt hat
mal einer die Kosten-Nutzen-Rechnung überprüft und gesagt, auf
den einen „Fremden“ der sich traut, pfeifen wir, wenn es uns
1000e Euro kostet uns vor dem zu „schützen“.

Bei der Einstellung könnte ich kotzen, denke doch mal weiter, den Grund hast du schon genannt, „solange nicht die Nachbarschaft…“. Es ist also egal ob ICH mir was nehme, ob ICH auf dem Behindertenparkplatz parke, ob ICH dir ne Mark klaue, ob ICH mal zu schnell fahre; macht ja nichts aus, die anderen dürfen das ja nicht und somit ist der Schaden und das Risiko für andere minimal.

Und man kann alles mögliche vermuten, aber das ist keine Grundlage auf Verdacht jemandes Rechte zu ignorieren. Und bevor einer dummer Spruch mit Nächstenliebe kommt, dann frag doch einfach ob man sich kurz setzen kann - wo ich wohne, hilft man sich gegenseitig, sogar Fremden mit einem Glas Wasser, Telefon oder Toilettenbenutzung oder einfach mal bei einem Regenschauer Unterstand gewähren.

Ich denke, kreative Denkansätze bei verbohrten
Rechtsverdrehern anzubringen ist bestimmt schon eine Straftat
an sich. Insofern, belasse es ich es mal bei der einen
Anfrage.

Ich fasse zusammen: Wenn ich was will ist das immer und ohne Nachfrage ok, wenn jemand anderer Meinung ist er ein stures Arschloch. Na dann schönes weiteres Zusammenleben.

Grüße,
.L

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na, wie würdest du es denn nennen? die karte wurde vermutlich nur für die dauer des aufenthalts geliehen und hinterher nicht zurück gegeben.

ich leihe mir dein auto für einen umzug und gebe es danach nicht zurück. wie nennst du das?

aber ok, bin in der beziehung laie - aber ich lerne gerne was dazu. was wäre das also?

Hi,

der ehemalige Hotelgast hat die Keycard ohne Erlaubnis mitgenommen. Hier kommt Vielleicht noch Diebstahl aber wahrscheinlicher Unterschlagung infrage.

MFG

aber ich lerne gerne was
dazu. was wäre das also?

Unterschlagung

Hallo Merger,

Wie ich die Ursprungs-Frage verstanden habe, kommt man doch nur mit dieser Key-Karte in den Wellness-Bereich. Und diese hätte man bei Auszug aus dem Hotel abgeben müssen.

ganz abgesehen davon dass ich die Einstellung von „Carsten“ gelinde gesagt etwas seltsam finde, habe ich die Ursprungsfrage allerdings so verstanden dass dort von 2 verschiedenen Hotels die Rede war.

Für das Hotel 1 wird für den Wellnessbereich eine Key-Karte benötigt, in diesem Hotel müsste man also die Key-Karte unberechtigt beim Auszug mitnehmen um weiterhin den Wellnessbereich nutzen zu können.

Im Hotel 2 kann der Wellnessbereich ohne Key-Karte benutzt werden. So dass man den Wellnessbereich auch nutzen könnte (nicht dürfte selbst wenn man dort nie Hotelgast war.

Als er nun die die Nachfrage zum Fall 3 stellte, meinte er also offensichtlich das Hotel 2 bei dem man für den Wellnessbereich keine Key-Karte benötigt.

Im Prinzip spielt es für mich zwar keine Rolle für die Frage ob man nun ohne Berechtigung den Dienst des Hotels (Wellnessbereich) in Anspruch nimmt, aber es würde zumindest im Hotel 2 der Vorwurf wegfallen dass man eine Key-Karte nicht abgeben hätte.

Gruß
N.N

damit ich das verstehe: der unterschied ist doch die absicht, oder? wenn ich die karte einfach nicht zurückgebe, dann unterschlage ich die karte. wenn ich sie aber nicht zurückgebe, damit ich sie später nutzen kann, dann sollte man doch absicht unterstellen können? damit wäre es dann doch auch schon diebstahl, oder?

Diebstahl: Jemandem etwas wegnehmen
Unterschlagung: Etwas nicht zurück geben

Moin,

auch beim „Schwarzfahren“ entsteht kein direkt bezifferbarer Schaden, trotzdem ist es gängige Praxis und offensichtlich „abgesegnet“, dass eine „Strafe“ fällig wird, wenn man erwischt wird.

Gruß Volker