Freigabe des Kautionskontos nach 5 Jahren möglich?

Guten Tag,

eine Frage bzgl. eines Kautionskontos/Sparbuch mit Sperrvermerk.

Die Geschichte:
Ende 2004 ist Person A aus der Wohnung ausgezogen und wartet jetzt schon 5 Jahre auf die Freigabe des Kautionskontos durch den Vermieter (Es wurde auch vergessen da die Person A durch Arbeit/Studium ziemlich eingespannt war und nen Kleinkrieg nicht gebrauchen konnte).

Seitens des VM gab es keinerlei Forderungen wegen Schäden, Nachzahlungen oä. und es gab leider auch kein Übergabeprotokoll. Der VM wurde durch Person A im Jahre 2006 schriftlich angemahnt aber er reagierte nicht (auch auf telefonische Rückfrage).

Das Kautionskonto läuft auf den Namen von Person A, ist im Besitz dessen und die Kaution (knapp 800€) ist inkl. Zinsen auch noch drauf.
Allerdings ist dieses gesperrt (Sperrvermerk).

Meine Frage ist nun: Hat Person A noch Anspruch auf das Geld?
Ich habe nämlich hier im Forum schon gelesen das die Rückforderung nach 3 Jahren verjährt.

Hier der Link: /t/verfaellt-kautionskonto/4426348

Es kam da nich wirklich rüber wer nun Anspruch auf das Geld hat und inwiefern die Chancen für Person A vor Gericht stehen doch noch diese blöde Freigabe zu erzwingen.

Bzw.: Hat jemand einen Tipp wie man das „ordentlich“ abwickelt? Also…Mahnung mit Frist -> Mahnbescheid durch Amtsgericht -> dann Anwalt + Gericht

Hui…das war jetz doch ziemlich viel. Ich hoffe ich habe alles klar und verständlich dargestellt und freue mich nun auf eure Antworten.

Grüße

Guten Tag,

Sollte VM das Konto nicht freigeben, so wäre er ggf. zu verklagen. Das Kautiosnkonto gehört Person A in vollem Umfange, auch jetzt noch

Vielen dank schonmal für die Auskunft :smile:

Wie könnte diese Person A sich jetzt verhalten? Ist ein Mahnbescheid sinnvoll? Es geht hierbei um ein Kautionskonto bzw. um die Freigabe, welches eine Unterschrift seitens des Vermieters verlangt und um keinen tatsächlichen Geldwert.

Vielen dank nochmal…

Grüße

Hallo Kaze_666,

manchmal ist die Trägheit des Vermieters der Grund des Übels.

Mein Vorschlag:

Bank nach Vordruck für die Freigabe des Kontos fragen. Haben die keinen solchen Vordruck, fragen was da drin stehen muß und selbst erstellen.
Im Vordruck alles ausfüllen, was man ausfüllen kann, den Rest mit einem X versehen.
Zum Vermieter fahren, alle X-Stellen ausfüllen lassen und unterschreiben lassen. Ist der Weg zum Vermieter zu weit, das Ganze in einen Umschlag mit adressierten und frankierten Rückumschlag an den Vermieter schicken mit der Bitte um Ergänzung der X-Stellen, Unterschrift und Rücksendung.

Das sollte reichen.

Gruß

Joschi