Hallo, es gibt ja schon einige Links zu dem Thema aber da bleibt noch eine wichtige Frage offen. Schon klar, dass man nach einer Kündigung freigestellt werden muß um zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Aber wie schaut das aus, wenn man a) eine Ausbildung macht und ja weiß, dass man in ca. 5 Monaten fertig ist? und b) einen befristeten Vertrag hat, der aber noch 8 Monate läuft. Muß man beim befristeten Vertrag denn erst kündigen um das Recht auf ein Vorstellungsgespräch zu haben???
Danke schon mal im Voraus!!