unklar
Hallo auch,
ist mir in Bezug auf die Fragestellung noch etwas unklar.
Zählt ein ganzer Tag Freistellung auch noch zur „angemessenen Zeit“ nach §629BGB ?
nur der Neugierde halber…
Gruß
Oliver
unklar
Hallo auch,
ist mir in Bezug auf die Fragestellung noch etwas unklar.
Zählt ein ganzer Tag Freistellung auch noch zur „angemessenen Zeit“ nach §629BGB ?
nur der Neugierde halber…
Gruß
Oliver