Freistellung für Probearbeit

Angenommen AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.11.2009.
AG hat bereits gesagt dass bei der aktuellen Wirtschaftslage keine Verträge verlängert werden können. AN hat daraufhin mitgeteilt dass er sich anderweitig umsieht.
Was passiert wenn AN von einem anderen interessierten AG zum Probearbeiten (1 Tag) eingeladen wird?
Muss der AG ihn dafür freistellen oder ihm in diesem Fall zumindest Urlaub gewähren?
Was ist wenn dem AN kein Urlaub mehr zusteht?

Danke im Voraus

/t/freistellung-fuer-ein-bewerbungsgespraech/4757043

Gruß
Guido

unklar
Hallo auch,

/t/freistellung-fuer-ein-bewerbungsgespraech/4757043

ist mir in Bezug auf die Fragestellung noch etwas unklar.
Zählt ein ganzer Tag Freistellung auch noch zur „angemessenen Zeit“ nach §629BGB ?

nur der Neugierde halber…

Gruß
Oliver

Hi!

Zählt ein ganzer Tag Freistellung auch noch zur „angemessenen
Zeit“ nach §629BGB ?

Das wird vom Einzelfall abhängen…

Gruß
Guido

Hallo,

völlig richtig:

In die Angemessenheitsprüfung fließen ein:

  • Häufigkeit
  • Länge
  • Zeitpunkt
  • Bedeutung
  • Stellung

Aber wenn der AG nicht freistellt, darf man nicht eigenmächtig gehen, der AG kann sich höchstens schadenssersatzpflichtig machen, weil AN die Stelle dann nicht bekommen hat.

Die Vergütungspflicht ist kein zwingendes Recht. Viele AG stimmen einer unbezahlten Freistellung zu.

VG
EK