Angenommen AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.11.2009.
AG hat bereits gesagt dass bei der aktuellen Wirtschaftslage keine Verträge verlängert werden können. AN hat daraufhin mitgeteilt dass er sich anderweitig umsieht.
Was passiert wenn AN von einem anderen interessierten AG zum Probearbeiten (1 Tag) eingeladen wird?
Muss der AG ihn dafür freistellen oder ihm in diesem Fall zumindest Urlaub gewähren?
Was ist wenn dem AN kein Urlaub mehr zusteht?
Aber wenn der AG nicht freistellt, darf man nicht eigenmächtig gehen, der AG kann sich höchstens schadenssersatzpflichtig machen, weil AN die Stelle dann nicht bekommen hat.
Die Vergütungspflicht ist kein zwingendes Recht. Viele AG stimmen einer unbezahlten Freistellung zu.