Freistellung im Urlaub nach Insolvenz

Hallo,
nehmen wir mal an, ein langjähriger Mitarbeiter geht zum Ende der 3-monatigen Insolvenzverfahrenseröffnung für 3 Wochen in den Urlaub.
Im Urlaub wird das Verfahren eröffnet und er bekommt eine Freistellungskündigung (zum 01.) mit dem Hinweis, dass man sich beim Arbeitsamt melden soll.
Nach Ankunft aus dem Urlaub geht er umgehend zum Amt und will sich arbeitslos melden.
Gilt der Arbeitslosengeldanspruch erst ab diesem Meldetag oder hat man auch Anspruch seit dem 01., da man ja schließlich nachweislich im Ausland war?

Hi!

Hier kann ich mich kurz fassen, da die Rechtlage eindeutig ist:

Nach Ankunft aus dem Urlaub geht er umgehend zum Amt und will sich arbeitslos melden.
Gilt der Arbeitslosengeldanspruch erst ab diesem Meldetag

Genau das.

oder hat man auch Anspruch seit dem 01., da man ja schließlich nachweislich im Ausland war?

Nein, hat man nicht.
Die Tatsache, dass man den Urlaub nachweisen kann, bewahrt einen „nur“ vor einer Sperrzeit wegen verspäteter Meldung * , weil man deshalb nicht in der Lage war, sich rechtzeitig (= spätestens am 1. (dienstbereiten AA-)Tag nach Eingang des Kündigungsschreibens) arbeitslos zu melden.

*) Vorausgesetzt, man hat sich dann gleich am 1. (dienstbereiten AA-)Tag nach dem Urlaub arbeitslos gemeldet!

LG
Jadzia

Schubbs, schubbs?
Hallo

  1. Es gibt keine 3monatige Insolvenzverfahrenseröffnung.

  2. Während der vorläufigen Insolvenz in den Urlaub zu fahren, ohne jemanden seinen Briefkasten regelmäßig leeren zu lassen und ggf mit dem AN Kontakt aufzunehmen, ist nicht gerade die klügste Idee gewesen…

  3. Wurde denn überhaupt die Kündigungsfrist eingehalten?

  4. Wann ging die Kü konkret zu? (also wann landete sie im Briefkasten)

  5. Ist der Betrieb stillgelegt?

Der Schwerpunkt scheint mir fast auf „Arbeitsrecht“ zu liegen. Insofern, Jadzia, Du schubbst doch so gerne… :o)

Gruß,
LeoLo

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

  1. Vielleicht gab es ja 3 Monate Insolvenzausfallgeld und es bestand die Möglichkeit, dass ein Teil der Belegschaft von einem anderen Unternehmen übernommen wird, was auch so eingetroffen ist.

  2. Der Briefkasten wurde ja geleert. Wenn man aber im Ausland ist, kann man leider nicht spontan zurückreisen. Wäre es besser gewesen, wenn 3 Wochen Resturlaub verfallen?

3./4. Die Kündigung ging per Post zu. Es stand auch per Einschreiben drauf. Allerdings wurde die Kü normal verschickt. Die Frist wird auch eingehalten. Ein Teil vom Lohn bezahlt in diesem Fall das Amt und der Rest wird irgendwann vom Verwalter bezahlt.

  1. Der Betrieb ist teilweise stillgelegt worden. Ein Teilbereich wurde übernommen und wird weitergeführt.
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