Arbeitnehmerentsendung
Hi,
Ausgangssituation: Ein Deutscher ist in Deutschland angestellt
und hat im Rahmen eines Traineeprogramms ein Short-term
Assignment in der Schweiz im Jahre 2010. Nach dem Assignment
gehts zurück nach D.
Szenario 1: Das Assignment geht von Jan – Mär 2010. Darf sich
der Arbeitnehmer per Antrag von der dt. LSt befreien lassen
für Jan – Mär 2010
nur, wenn der Lohn wirtschaftlich von der Betriebsstätte in der Schweiz getragen wird.
Zur Arbeitnehmerentsendung siehe
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…
Zu den Regeln, wann das entsendende oder das aufnehmende Unternehmen den Lohn wirtschaftlich trägt, siehe der Erlass vom 09.11.2001 BStBl 2001 I 796 (Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendung)
http://www.stb-web.de/fachartikel/istr/article.php/i…
Der Erlass gilt noch.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/Wirts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Internationales__Steuerrecht/012.html)
mit der Folge, dass er sein gesamtes Gehalt
von Jan - Mär 2010 in der CH quellenversteuert?
ja
Wenn ja, ist
es korrekt, dass der Lohn dann nicht mehr der dt.
ESt-Besteuerung für 2010 unterliegt, sondern lediglich dem
Progressionsvorbehalt?
ja
Szenario 2: Das Assignment geht von Jan – Sep 2010. Wie wirkt
sich die 183-Tage-Regelung?
dann hat die Schweiz auf jeden Fall das Besteuerungsrecht für diesen Lohn
Nach meinem Verständnis hätte die
CH das Besteuerungsrecht für das gesamte Kalenderjahr 2010 auf
das Welteinkommen.
nee, da vermengst du einiges
Es ist durchaus möglich, dass eine Person in zwei Staaten unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil sie in beiden Ländern einen Wohnsitz hat.
Bei einigen weiteren Entscheidungsfragen ist dann zu entscheiden, welcher Staat der Ansässigkeitsstaat ist. Das entscheidet, welcher Staat im Doppelbesteuerungsabkommen gemeint ist unter z.B. Tätigkeitsstaat, Wohnsitzstaat, etc. Für deine Frage ist das aber nicht sehr entscheidend, da die Schweiz als Tätigkeitsstaat fungiert.
Für Jan – Sep wird normal QSt erhoben,
ja, Quellensteuer
aber
was passiert ab Okt 2010? Die Schweiz erhebt wahrscheinlich
keine Steuern mehr,
ja
wird man dann wieder in D steuerpflichtig
für Okt – Dez 2010?
ja, oder man ist unbeschränkt steuerpflichtig auch während des Auslandsaufenthalts geblieben, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat.
D.h. 3 Monate Einkommen für Okt – Dez sind
steuerbar in D, aber das Einkommen während der 9 Monate in der
CH unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt?
ja und egal, ob man den Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat oder nicht.
Schöne Grüße
C.