ich bin auf der Suche nach Antworten zum Thema Freistellungsaufträge für Kapitalertragssteuer und ich denke hier kann mir geholfen werden!
Soviel ich weiß, kann man die 1608 € (für Verheiratete) per Freistellungsauftrag aufteilen wie man will, d.h. z.B:
bei Institut A liegen 20000€ zu 3 % Zins, Freistellungsauftrag =700€
bei Institut B liegen 10000€ zu 3,6% , Freistellungsauftrag =400€
Bausparer Kapital 20000€ (LBS C6) 1,5%, Freistellungsauftrag =400€
>Gesamtfreistellung =1500€
weiteres Kapital ist vorhanden, ca. 25000€ aber der Freistellungsauftrag ist ja dann schon erschöpft, d.h. ich muss Kapitalertragssteuer abführen?
Wenn jetzt die letzteren 25000€ zu 3% angelegt werden würden, wäre der Kap.ertrag/Jahr 750 €, den Freistellungsauftrag kann ich noch zu 108€ stellen, also muß für 642 € Kapitalertragssteuer abführen.(ca. 30%?)
Ist das so richtig??
Wäre es da nicht sinnvoller, das am niedrigstens verzinstes Kapital (hier LBS) die Freistellung zu kürzen um bei der letzteren Position mehr hernehmen zu können?
Oder habe ich hier als Laie einen Rechenfehler?
Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend
Danke im voraus für die wertvollen Tipps und Hinweise
gruß
steffl
Soviel ich weiß, kann man die 1608 € (für Verheiratete) per
Freistellungsauftrag aufteilen wie man will, d.h. z.B:
bei Institut A liegen 20000€ zu 3 % Zins, Freistellungsauftrag
=700€
bei Institut B liegen 10000€ zu 3,6% , Freistellungsauftrag
=400€
Bausparer Kapital 20000€ (LBS C6) 1,5%, Freistellungsauftrag
=400€
>Gesamtfreistellung =1500€
weiteres Kapital ist vorhanden, ca. 25000€ aber der
Freistellungsauftrag ist ja dann schon erschöpft, d.h. ich
muss Kapitalertragssteuer abführen?
Wenn jetzt die letzteren 25000€ zu 3% angelegt werden würden,
wäre der Kap.ertrag/Jahr 750 €, den Freistellungsauftrag kann
ich noch zu 108€ stellen, also muß für 642 €
Kapitalertragssteuer abführen.(ca. 30%?)
Ist das so richtig??
Stimmt soweit.
Wäre es da nicht sinnvoller, das am niedrigstens verzinstes
Kapital (hier LBS) die Freistellung zu kürzen um bei der
letzteren Position mehr hernehmen zu können?
Oder habe ich hier als Laie einen Rechenfehler?
Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend
Es bringt keinen Vorteil, weil Du im Jahr insgesamt xxxx € Zinsen bekommst und davon 1608€ steuerfrei sind.
Wie die Zinsen „erzeugt“ wurden ist debei egal.
Außerdem muss bei mehr Kapitalerträgen als 1608€ eh am Jahresende eine Anlage KAP ausgefüllt werden.
Spätestens dann landet alles in einem Topf.
Was passiert eigentlich wenn man überhaupt keinen Freistellungsauftrag erteilt? Machen die Institute dann das selbst?
Kann mir rechtlich was passieren, wenn ich (unwissend oder absichtlich) zu hohe Freistellungsaufträge stelle oder werden die dann eh gakappt?
Wissen die Institute untereinander, wieviele (und wie hoch) ich andere Freistellungsaufträge erteilt habe?
Wird dies alles dem FA mitgeteilt und bei der Jahressteuerklärung brechnet?
Nochmals viele Frage!
Danke im voraus
gruß
steffl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn Du keinen Freistellungsauftrag erstellst, muss das Anlageinstitut
Kapitgalertragssteuer abführen. Die Institute dürfen für Dich keinen
Freistellungsauftrag erstellen-wie denn auch ??
Höhe der Freistellungsaufträge und Zinserträge müssen die Institute an
die Finanzbehörde melden…die meldet sich dann gegebenenfalls
Gruß
ich bin auf der Suche nach Antworten zum Thema
Freistellungsaufträge für Kapitalertragssteuer und ich denke
hier kann mir geholfen werden!
Danke im voraus für die wertvollen Tipps und Hinweise
gruß
steffl
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass es sich bei der automatisch abgeführten Zahlung an das Finanzamt um die tatsächliche Steuer handelt!
Mitnichten - es handelt sich um einen ABSCHLAG, daher auch der Namen „Zinsabschlagsteuer“. Was wirklich zu entrichten ist, ergibt sich über die Angabe aller erwirtschafteten Zinsen in der Steuererklärung und aus dem persönlichen Steuersatz. Ist der geringer als der Abschlag, gibt’s Geld zurück, ist der höher, wird nachgezahlt!!!
Wo du welche Freistellungsaufträge platzierst, ist eigentlich im Endeffekt wurscht. Theoretisch könntest du auch ganz verzichten, am Ende des JAhres die STeuererklärung machen, und dann kriegste im Rahmen der Freibeträge die Kohle wieder.