Hallo Leflic,
deine Frage ist ganz interessant und auch berechtigt, denn es ist schnell passiert, dass man einfach den Überblick über alle Freistellungsaufträge und deren Höhe verliert. Geht mir auch so.
Ich vermute, wenn man in der Summe mehr verteilt hat als 801 €, ist das nicht relevant, selbst wenn man mit seinen gesamten Zinserträgen darüber liegt.
Wichtig ist nur, dass man dann sämtliche Zinserträge (die man im ganzen Jahr erzielt hat)in der Steuererklärung angibt, denn sonst wäre es Steuerhinterziehung.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das so stimmt. Aber mit meinem gesunden Menschenverstand würde ich es so bewerten:
Ein Beispiel:
Angenommen du hast folgende Situation:
Bank Freistellungsauftrag Zinsertrag im Jahr x
A 500 € 400 €
B 700 € 600 €
Summe 1200 € 1000 €
Du bist in dieser Situation eindeutig mit 1200 € an freigestellten Zinserträgen über 801 € und hast in der Summe 1000 € im Jahr x erzielt.
Weil du laut Freistellungsauftrag bei jeder Bank stets unter 801 € bist, wird also keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
Nun hast du aber insgesamt 1000 € Zinserträge, d.h. du müßtest für das Jahr x eigentlich 1000-801 = 199 € versteuern. Wenn du in der Steuererklärung für das Jahr x diese 1000 € Zinserträge angibst, ist alles ok. Das Finanzamt wird dann 199 € versteuern.
Ich denke, dass es in diesem Fall egal ist, wie du deine Freistellungsaufträge verteilt hast, solange du im Nachhinein alles schön brav in der Steuererklärung angibst.
Steuerhinterziehung ist es erst dann, wenn du diese 1000 € eben in der Steuerklärung nicht angeben würdest.
Und in deinem speziellen Falle ist das völlig harmlos, denn du liegst ja mit den Zinserträgen tatsächlich unter 801 €, da kann dir also gar nix passieren!
Man sollte in jedem Fall bei jeder Steuererklärung nochmals prüfen, wieviele Zinserträge man im betreffenden Jahr erzielt hat.
Genaugenommen könnte man dann für jedes Kreditinstitut genau 801 € freistellen. Das wäre eigentlich die beste Strategie, weil es dann nicht passieren kann, dass man evtl zu wenig freigestellt hat und dann Steuern auf Zinserträge bezahlt, die in der Summe unter 801 € liegen.
Ich denke, dass das niemand beanstanden würde, solange du wie gesagt in der Steuererklärung wirklich alle Zinserträge angibst.
Beispiel:
Bei der Bank B stellst du 500 € frei und erzielst bei B 700 € Zinsen im Jahr. Dann würde die Bank 700-500 = 200 € versteuern und ans FA abführen, obwohl du ja im Jahr mit 700 € unter 801 € liegst und deshalb gar keine Steuern hättest abführen müssen. Darum ist es ja auch in diesem Fall wichtig, in der Steuererklärung die 700 € an Zinserträgen anzugeben, damit das FA dir die von B einbehaltene Kapitalertragsteuer wieder zurückerstatten kann.
Ich denke, die Idee mit den Freistellungsaufträgen ist lediglich eine Steuerabrechnungsvereinfachung für den Steuerzahler.
Ich hoffe, ich liege mit meiner Argumentation richtig.
Schöne Grüße
Tommmi
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