Hallo zusammen,
ich hoffe, das Brett ist richtig?
Es geht mir um die freiwillige Arbeitslosenversicherung. In Existenzgründungsratgebern las ich, dass man sich freiwillig AL-versichern kann, das würde helfen, wenn man mal eine auftragslose Zeit hat.
Nun gilt ab 2011: „Wer ab 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.“ (Quelle: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…) Ich bräuchte mal einen Kommentar:
1.) Meint das, dass man zukünftig darauf achten sollte, die freiwillige ALV nicht zu oft in Anspruch zu nehmen, weil ich, wenn ich selbstständige Tätigkeit A und B aufgegeben habe und nun C anmelde, dort nicht mehr reinkomme?
2.) Oder heißt das gar, dass ich bei 2 auftragslosen Zeiten bei A dann keine AL-Beiträge mehr bekomme? Dann würde sich ja die Katze in den Schwanz beißen…
3.) Und etwas Off-topic: Wie wird es voraussichtlich nach Aufgabe aller selbstständigen Tätigkeiten aussehen: Bekommt man dann AL-Beiträge, oder gleich ALG II?
Vielen herzlichen Dank im Voraus an die Profis
LG sgw