Freiw. ALV: Überbrückung bei auftragslosen Zeiten

Hallo zusammen,

ich hoffe, das Brett ist richtig?

Es geht mir um die freiwillige Arbeitslosenversicherung. In Existenzgründungsratgebern las ich, dass man sich freiwillig AL-versichern kann, das würde helfen, wenn man mal eine auftragslose Zeit hat.

Nun gilt ab 2011: „Wer ab 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.“ (Quelle: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…) Ich bräuchte mal einen Kommentar:

1.) Meint das, dass man zukünftig darauf achten sollte, die freiwillige ALV nicht zu oft in Anspruch zu nehmen, weil ich, wenn ich selbstständige Tätigkeit A und B aufgegeben habe und nun C anmelde, dort nicht mehr reinkomme?

2.) Oder heißt das gar, dass ich bei 2 auftragslosen Zeiten bei A dann keine AL-Beiträge mehr bekomme? Dann würde sich ja die Katze in den Schwanz beißen…

3.) Und etwas Off-topic: Wie wird es voraussichtlich nach Aufgabe aller selbstständigen Tätigkeiten aussehen: Bekommt man dann AL-Beiträge, oder gleich ALG II?

Vielen herzlichen Dank im Voraus an die Profis :wink:
LG sgw

Freiwillige Weiterversicherung
Hi!

Es geht mir um die freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet der Sozialversicherung (nach meiner bisherigen Erfahrung im A&S-Brett und der Expertensuche sind die echten diesbezüglichen Experten (und nicht nur solche, die im Brustton der Überzeugung Weisheiten verkünden, bei denen einem die Haare zu Berge stehen könnten…) bei w-w-w leider ohnehin rar gesät) und kann Dir Deine Fragen daher nicht ohne Einarbeitung in die rechtlichen Vorschriften beantworten; daher wenigstens folgender Tipp:

Gib doch mal „freiwillige Weiterversicherung“ (nicht „freiwillige Arbeitslosenversicherung“!) ins Suchfeld auf der BA-Homepage ein. (Um das Suchfeld zu finden, musst du von der Startseite erst in die Rubrik „Bürgerinnen und Bürger“ gehen; erst dann erscheint es oben rechts.) Da kommen schon einige Infos. Genauer gesagt, ist das ganz schön viel Tobak … dafür aber rechtlich absolut fundiert bzw maßgebend.
Viel Spaß beim Durchwühlen/Einarbeiten :wink: für den Fall, dass sich wirklich kein Experte findet. :frowning:Zum Glück musste ich mich beruflich damit bislang nie auseinandersetzen…)

LG
Jadzia

Ohje, ich will mal versuchen, dass alles zu beantworten:

Also, um ALG zu beziehen, muss ich arbeitslos sein, also dem arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - sprich, meine Selbständigkeit aufgeben. Bei einer Auftragslücke würde ich also genau überlegen, ob ich mich arbeitslos melde (wie groß ist die Lücke?) evtl. eher aufstockend ALG II beziehen

Der Selbständige muss eine gewisse Zeit in die freiw. ALV einzahlen, um Ansprüche zu erwirtschaften

Ob man nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf ALG I hat oder direkt ins ALG II rutscht hängt von der Zeit ab, in der man Beiträge gezahlt hat

so, ich hoffe, irgendwer versteht mich :smile: