Hallo,
kann man sich eigentlich als Student auch freiwillig arbeitslos versichern lassen (hmm schlechter Ausdruck von mir *g*) ?
Als Student steht man ja ziemlich dumm da, wenn man nach dem Studium nicht gleich etwas findet, obwohl man vorher gearbeitet hat.
Die 2,8% wären es mir wert, dieses Risiko abzusichern.
Geht das?
Danke und Gruß
Lars
Nein.
Hi!
kann man sich eigentlich als Student auch freiwillig arbeitslos versichern?
Nein, das ist nicht möglich.
Als Student steht man ja ziemlich dumm da, wenn man nach dem Studium nicht gleich etwas findet, obwohl man vorher gearbeitet hat.
Wenn die Arbeit sozialversicherungspflichtig war (also kein Minijob) und man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate lang beschäftigt war, hat man einen Alg-I-Anspruch erworben.
Wenn nicht, muss man es zur Not mit Alg II versuchen.
Die 2,8 % wären es mir wert, dieses Risiko abzusichern.
Geht das?
Nein.
Gruß
Jadzia
Hi Jadzia,
Wenn die Arbeit sozialversicherungspflichtig war (also kein
Minijob) und man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate
lang beschäftigt war, hat man einen Alg-I-Anspruch erworben.
Wenn nicht, muss man es zur Not mit Alg II versuchen.
naja sagen wir halt „ganz normal“ als Werkstudent, wie es die AG gerne machen um Sozialabgaben zu zahlen. So habe ich das immer erlebt.
Da man da nicht in die AV einzahlt, wird da wohl auch kein Anspruch entstehen, obwohl man über 400€ verdient hat, richtig?
Schade! 
Aber danke für deine Antwort! 
Gruß
Lars
naja sagen wir halt „ganz normal“ als Werkstudent, wie es die AG gerne machen, um Sozialabgaben zu zahlen.
Ich nehme an, dass sollte heißen: „um keine Sozialabgaben zu zahlen“?!
Da man da nicht in die AV einzahlt, wird da wohl auch kein Anspruch entstehen, obwohl man über 400€ verdient hat, richtig?
Richtig.
Ich hatte bei meiner Antwort halt „gehofft“, dass es sich hier eben nicht um einen nicht-sv-pflichtigen Werksstudenten handelt, sondern um einen „normalen“ Studenten, der in den Semesterferien und/oder neben dem Studium einer sv-pflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgegangen ist.
LG
Jadzia
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Ich nehme an, dass sollte heißen: „um keine
Sozialabgaben zu zahlen“?!
Klaro, du verstehst mich zum Glück auch wenn ich Mist schreibe! 
Richtig.
Ich hatte bei meiner Antwort halt „gehofft“, dass es sich hier
eben nicht um einen nicht-sv-pflichtigen Werksstudenten
handelt, sondern um einen „normalen“ Studenten, der in den
Semesterferien und/oder neben dem Studium einer sv-pflichtigen
Teilzeitbeschäftigung nachgegangen ist.
Na gut…
Vielen Dank Madame! 