Freiwillige 'pause' beim bezug von ALG1?

folgender fall: ein alg1-beziehender meldet sich beim arbeitsamt ab (ohne eine neue arbeit gefunden zu haben), bevor er seinen anspruch voll ausgeschöpft hat (z.b. nach 6 monaten, wobei er 12 monate anspruch hat).

er reist für ein paar monate durch die weltgeschichte.

danach meldet er sich erneut arbeitslos. hat er nun anspruch auf die restlichen 6 monate alg1?

Hi!

Hat er nun Anspruch auf die restlichen 6 Monate ALG I?

Kurz und knapp: Ja.

  1. Ein einmal entstandener Anspruch kann bis zu 4 Jahre nach seiner Entstehung erneut geltend gemacht werden.

  2. Niemand zwingt einen, arbeitslos gemeldet zu bleiben. Das ist alleine eine Frage, ob man auf die Leistung und die daran gekoppelte Sozialversicherung verzichten kann und will oder nicht.

Gruß
Jadzia