folgender fall: ein alg1-beziehender meldet sich beim arbeitsamt ab (ohne eine neue arbeit gefunden zu haben), bevor er seinen anspruch voll ausgeschöpft hat (z.b. nach 6 monaten, wobei er 12 monate anspruch hat).
er reist für ein paar monate durch die weltgeschichte.
danach meldet er sich erneut arbeitslos. hat er nun anspruch auf die restlichen 6 monate alg1?