Freiwillige 'pause' beim bezug von ALG1?

Hi!

Hat er nun Anspruch auf die restlichen 6 Monate ALG I?

Kurz und knapp: Ja.

  1. Ein einmal entstandener Anspruch kann bis zu 4 Jahre nach seiner Entstehung erneut geltend gemacht werden.

  2. Niemand zwingt einen, arbeitslos gemeldet zu bleiben. Das ist alleine eine Frage, ob man auf die Leistung und die daran gekoppelte Sozialversicherung verzichten kann und will oder nicht.

Gruß
Jadzia