Hi!
Hat er nun Anspruch auf die restlichen 6 Monate ALG I?
Kurz und knapp: Ja.
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Ein einmal entstandener Anspruch kann bis zu 4 Jahre nach seiner Entstehung erneut geltend gemacht werden.
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Niemand zwingt einen, arbeitslos gemeldet zu bleiben. Das ist alleine eine Frage, ob man auf die Leistung und die daran gekoppelte Sozialversicherung verzichten kann und will oder nicht.
Gruß
Jadzia