Freizeitausgleich oder Betrug?

Aufgrund von Personalmangel habe ich in letzter Zeit viele Überstunden geleistet. Nun verlangt mein Arbeitgeber, dass ich diese durch Freizeit ausgleiche. Soweit so gut. Zumal dies auch im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Allerdings bekomme ich die Freizeit nicht in der Form zurück, wie sie geopfert wurde. Wenn sich die Möglichkeit bietet sollen an einem 8-Stunden-Tag mehrere Pausen gemacht werden um die Zeit abzubummeln. Ich sitze dann also 2-3 Mal am Tag eine halbe Stunde meine Zeit ab, statt wirkliche Freizeit nutzen zu können. Das kann doch nicht rechtens sein, oder!? Eigentlich stehen mir bei 8 Stunden Arbeitszeit doch auch nur 30 Minuten Pause zu. Kann der Arbeitgeber trotzdem gegen meinen Willen Pausen anordnen? Da muss es doch Gesetze geben.

Hallo,

es ist nicht richtig was der Arbeitgeber macht, er muss sich an die Verschriften halten, wenn in Arbeitsvertrag steht bei 8 Stunden 30 Min Pause dann ist es nur 30 Min. und mehr. Sie sollen sich beim Gewerkschaft wenden, weil hier liegt Mißbrauch vor.

Gruß
Marinel

Hallo. Also grundsätzlich gibt es da leider keine gesetzlichen Regelungen. Ein Arbeitgeber muss nicht volle Tage „frei“ genehmigen. Ich denke allerdings, es macht wenig Sinn, diese in Form von mehreren Pausen am Tag abzubummeln, denn das hat ja an für sich keinen Freizeitnutzen. Versuche, dies mit deinem Arbeitgeber zu erörtern, und wenn er partou nicht ganze Tage freigeben kann oder will, das du dann ggf. deine Arbeitszeit für die Dauer der Überstundenabgeltung auf 5, 6 oder 7 Stunden pro Tag reduzierst und dann halt früher gehen kannst. Das gilt es jetzt, mit dem AG zu verhandeln. Er ist jedenfalls nicht verpflichtet, dir ganze Tage zu geben. Aber vielleicht kannst du ihn ja überzeugen, früher Feierabend machen zu können, dass hat auf jedenfall mehr Sinn als zusätzliche, nicht notwendige Pausen in denen du im Büro rumsitzt. Viel Glück. Mikmona

Wenn ich früher gehen oder später anfangen könnte,wäre das ja noch passabel. Aber wenn ich meine Zeit im Personalraum absitze und quasi Bereitschaftsdienst schiebe,bis ich wieder gebraucht werde,ist das doch kein Freizeitausgleich.

Ja, bin ich der gleichen Meinung und habe das ja auch so geschrieben. Da esaber scheinbar keine gesetzliche Regelung gibt, zumindest habe ich nichts dergleichen gefunden, hört sich das für mich so an, als ob der AG das so anordnen kann. Daher empfehlen ich, eine gütliche Verhandlung zu führen und dich zu einigen.
Oder aber, du nimmst, die meist kostenlose, Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch und fragst dort nach.
Ich würde jedenfalls nicht von Betrug sprechen, wenn ich es nicht 100 % weiss ob das rechtens ist.
Wenn du tatsächlich Bereitschaftsdienst schiebst bis du wieder gebraucht wirst, dann ist das kein Freizeitausgleich da Bereitschaft Arbeitszeit ist. Wenn du aber zb 1 Stunde zusätzliche Pause machst und in der Zeit shoppen gehst sieht das wieder anders aus. Ich habe zwischenzeitlich auch versucht, genaueres rauszufinden, aber für so einen speziellen Fall hab ich leider nichts gefunden. Daher mein Rat, einige dich gütlich mit deinem AG ohne Betrugsvorwurf oder informiere dich ganz genau bei einem Anwalt. Viel Glück mikmona

Ahoi sandy091990,

kommt darauf an was in einem AV, BV, oder TV zum Übertsd.Abbau geregelt ist. Im besten Falle gibt es einen BR.

Als erstes würde ich den AG auffordern (schriftlich!!!), die arbeitsvertragliche Grundlage, falls vorhanden, für diese Form von Überstundenabbau zu erläutern.

Jack

Hallo,
ja, es ist absolut richtig, dass geleistete Überstunden - bevorzugt - durch Freizeitausgleich abzugelten sind. Also die gemachten Überstunden plus 25%, wenn sie angeordnet waren.
Nein, es ist NICHT richtig, dass dafür 2-3 täglich eine halbe Stunde „Pause“ genommen werden muss. Dieser Freizeitausgleich ist vorm Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer- und geber zu nehmen. Dazu gibt es ausreichen Rechtsprechung/Arbeitsgerichtsurteile. Damit der Arbeitgeber seinen Personalbedarf entsprechend planen kann und der Arbeitnehmer seine Freizeit entsprechend planen kann, sind diese Freizeitausgleiche /Abbummeln von Überstunden rechtzeitig (!) gemeinsam zu vereinbaren.
Ich hoffe, dies hilft Sie dabei, Ihre Ansprüche zu realisieren.
Grüße
Iris

Vielen Dank erstmal für die Hilfe. Es ist leider nicht so,als könnte ich in der Zeit irgendwelchen Interessen nachgehen. Für den Fall,dass ich gebraucht werde,muss ich da sein. Und selbst wenn,ich kann ja nun nicht ständig shoppen gehen. In meinen Augen sieht es schwer danach aus,dass einfach möglichst vorteilhaft und praktisch Stunden abgebaut werden sollen. Aber bevor ich diesen Vorwurf ausspreche wüsste ich eben schon sehr gern wie die Rechtslage aussieht. Allerdings habe ich bei stundenlanger Suche immer noch nichts gefunden. Das ist doch wirklich ärgerlich.

Vielen Dank. Bisher konnte ich leider kein solches Urteil finden. Wenn ich mir eine Aussage gegenüber meinem Chef erlaube,muss das schon Hand und Fuss haben. Schließlich hängt mein Job da dran.

Bummeln ist Bummeln - wenn keine andere Regelung vorhanden ist, ist die Vorgabe des Arbeitgebers völlig in Ordnung

rambam

Sorry, da kann ich momentan nicht helfen. LG

Hallo, die Arbeitszeit wird so abgebummelt, wie es vereinbart ist. Ist nichts vereinbart, dann beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden mit (mindestens 30 Minuten Paue (§4 Arbeitszeitgesetz).

Hallo,

der Gesetzgeber regelt zwar die Mehrarbeit und Überstunden leider aber nicht wie diese bei Freizeitausgleich zu handeln sind. Normalerweise kann Freizeitausgleich durch Gleitzeit oder aber freie Tage für den Abbau von Überstunden sorgen. Empfehlen würde ich hier mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen um eine vernünftige Regelung für den Freizeitausgleich zu besprechen. eine Pausenverlängerung scheint mir nicht den entsprechenden Erholungsfaktor zu bringen den man nach Feierabend oder an freien Tag hat. Erklären Sie ihm das sie zwar mit Freizeitausgleich einverstanden sind allerdings dieser in der entsprechenden Form zu gewähren ist. Wenn Ihr Arbeitgeber mehrere Pausen anordnet dann kann er gleichzeitig auch für früheres Arbeitsende oder späteren Arbeitsbeginn als Freizeitausgleich anordnen was dem eigentlichen Ausgleich näher kommt. Prüfen Sie eventuell noch mal den Arbeitsvertrag auf die Klausel Überstundenregelung ob diese wirklich nur mit Freizeitausgleich beglichen werden.
Für weitere Fragen senden Sie uns einfach eine email.
Mit freundlichen Grüßen
I.Wagner

Hallo Kollege, dies ist Eindeutig Rechtswidrig!!Noch Zwei mal Verlangen und dann können Sie dies beim Zuständigen Arbeitsgericht Einklagen!Ich nehme aber an, das der Arbeitgeber dies auch ohne Klage in Ordnung bringt!! Mit Freundlichen Grüssen Betriebsrat

Hallo,
Ihr Chef ist ein ganz „Schlauer“. Erst nimmt er Ihnen die Freizeit und dann will er Ihnen Pflichtpausen gönnen.

Grundsätzlich müssen Sie nach 4 Stunden Arbeit eine Pause von mind. 30 Min. machen. Ihr Chef kann auch grundsätzlich eine Frühstückspause von 15 Minuten anordnen, dann aber für alle und grundsätzlich. Überstunden durch Pausen abbummeln, dass geht nicht. Diese müssen auch in Freizeit umgewandelt werden und zwar so, wie sie enstanden sind. Haben Sie durchschnittlich 1,5 Stunden täglich mehr gearbeitet, dann können Sie die tägliche Arbeitszeit auch um diese Zeit kürzen. Entweder beginnen Sie später, oder beenden die Arbeit früher. Sollten Sie an einem arbeitsfreien Samstag gearbeitet haben, dann können Sie auch einen Ersatztag frei machen, hierzu können Sie Ü-Stunden zusammenfügen. Haben Sie Sonntags gearbeitet, gilt das Gleiche, jedoch mit dem entsprechenden Zuschlag für den Sonntag (in der Regel 50 %). Sie können aber nicht grundsätzlich Überstunden zu freien Tagen zusammenfügen, wenn Sie immer nur 1 - 2 Stunden täglich mehr geleistet haben, aber das versteht sich von alleine. Für Nachtarbeit gelten noch weitere Zuschläge, diese können Sie unter „arbeitsrecht Überstunden - Nachtarbeit“ googlen. Am besten klären Sie vor der nächsten Überstundenaktion die Abgeltung ab, am besten kurz schriftlich.
Hoffentlich konnte ich Ihnen helfen.
Viel Glück
Trotzkopf

Hallo,

dazu gibt es leider weder ein Gesetz noch eine geltende Rechtsprechung.

Überstunden abzufeiern kann praktisch sein, wenn man sich einen passenden Zeitpunkt dafür aussuchen kann. Arbeitnehmer haben darauf aber keinen Anspruch: Der Vorgesetzte darf den Freizeitausgleich anordnen. Ob er dies in der Art und Form in Ihrem Fall machen kann, müsste tatsächlich im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Er kann es anordnen. Etwas anderes gelte nur, wenn in dem Betrieb eine Vereinbarung getroffen worden sei, wann Arbeitnehmer Überstunden abbauen dürfen. Fehlt diese jedoch, kann der Vorgesetzte jederzeit einen Freizeitausgleich anordnen.

Ich würde folgendes vorschlagen: Da Sie offensichtlich sehr häufig Mehrarbeit leisten, sollte es auch im Interesse Ihres Arbeitgebers liegen, dass Sie diese auch zukünftig leisten. Sprechen Sie mit Ihm, oder eventuell einem Betriebsrat, wenn er den vorhanden ist und versuchen eine beiderseits vertretbare Lösung zu finden. Ansonsten könnten Sie auch die Mehrarbeit verweigern, zumindest dann, wenn es keine besonderen Gründe dafür gibt. Personalmangel ist kein Grund, denn darauf kann sich der Arbeitgeber einstellen. Hingegen eine Katastrophe, wie Wassereinbruch oder Feuer stellt eine Grundlage dar.

Schöne Grüße

Holger

Hallo,

entschuldige bitte meine späte Antwort. Ein sehr guten Beitrag zu deiner Frage findest du im Focus von Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/b…

Ich hoffe, ich konnte dir damit auch wenn es spät ist etwas helfen.

Alles gute!
Patrick

Das Gesetz was sie suchen ist die Bundesarbeitszeitordnung.
Hier wird unteranderem auch Problem eindeutig Geregel. Das Abfeiern der Überstünden durch Freizeitausgleich muss sich nach ihren Wünschen richten und nicht nach den Wünschen des Arbeitgebers.

Vielen Dank. Damit komme ich schon ein Stück weiter. In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss man eben schon schauen,wie man so etwas rüber bringt. Und ein paar Fakten sind dafür unabdingbar. Dankeschön.

Den habe ich bei meinen Recherchen auch schon entdeckt,aber wirklich weiter hat mich das leider auch nicht gebracht. Scheint da irgendwie eine Gesetzeslücke zu geben. Trotzdem vielen Dank.