Fremdes Auto auf meinem Parkplatz

Och, soweit waren wir von Anfang an schon!

Das ist doch alles Mist.

Vielleicht hat der Wohnungsmieter den Parkplatz auch angemietet, und mangels Auto jemand anderem die Nutzung erlaubt.
Vielleicht hat der Eigentümer den Parkplatz anderweitig vermietet.
Vielleicht hat der Eigentümer irgendwem erlaubt, dort zu parken.
Vielleicht war es auch der Voreigentümer / Vormieter, weshalb der Eigentümer / Mieter es nicht so recht weiß.

Als allererstes sollte man jetzt doch rausfinden, welche Grundstücke tatsächlich erworben wurden, und ob dieser Parkplatz denn auch wirklich dazu gehört. Hinterher ist es ein ganz anderer, und alle gehen von falschen Tatsachen aus…

Danach kann man dann überlegen, was denn nun die nächsten Schritte sind.

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Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von allen? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Soweit waren wir doch gestern schon …

Hallo,
das will doch der Kaeufer vom Forum wissen, was er da vielleicht gekauft haben koennte, und zwar kostenlos. Denn ein Anwalt, der in die Unterlagen schaut, muesste diese auch beschafft bekommen, oh welche Arbeit, und kostet noch Lesegeld dazu.

Wow, es ist wirklich nicht einfach, die Wahrheit herauszufinden.
Gestern hab ich den Sohn des Mieters nach den Parkplatz gefragt. Er meinte dass sein Vater seit 2010 dort wohnt und nicht davon gehört. Er freut sich, dass ein Parkplatz zu haben. Somit braucht er beim Besuchen seines Vaters nicht mehr nach Parkplatz zu suchen. Den Mietvertrag hab ich auch gelesen und kein Klausel über Parkplatz geschrieben.
Im Kaufvertrag ist es klar geschrieben, dass der Parkplatz Nr. 35 zur Wohnung 29 gehört ist. Und ich hab die Wohnung 29 gekauft. Das Grundbuch ist mir zu fachlich und nicht verständlich. Ich kann sogar nicht die Wohnung und Parkplatz Nummer richtig finden.
Irgendwann muss ich ein fachliche Man finden, der mir helfen kann. Oder ich frage mal Notar.
Bisher hat der Verkäufer immer nicht gemeldet.

Nun, wer hat den Notar bezahlt? Wahrscheinlich Du? Warum in aller Welt soll er Dir nicht die Fragen beantworten, die Du hast? Das erscheint mir am günstigsten, Wobei ich immer noch vermute, dass das irgendwelche Parkplätze verwechselt/getauscht/irgendwasanderes wurden.

Ob es danach friedlich ist oder wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ob es danach

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Die oberen Screenshots sind was ich im Grundbuch über Stellplatz finden kann. Aber die Anlage 4 ist nicht vorhanden. Das heisst, ich muss zur Amtsgericht gehen, die Grundbuchauszug zu beantragen?

Das heisst, Du musst zum Amtsgericht. Aber das, was Du suchst, wirst Du nicht in Deinem Grundbuchauszug finden. Sowas ist in der Grundakte, die zu jedem Grundbuch gehört und in der alle Verträge, Genehmigungen usw. aufbewahrt sind. (Im Falle von Wohnungseigentum gibt es normalerweise eine Akte, die die allgemeinen Sachen der Eigentümergemeinschaft beinhaltet, das muss nicht Deine eigene sein.) Es ist manchmal nicht einfach, die entsprechenden Informationen aus der Akte zu bekommen. Wie wäre es, wenn Du Dich an den Notar wendest? Im Kaufvertrag steht sicher sowas wie „Der Notar hat das Grundbuch eingesehen …“ Frage ihn nach dem Ergebnis der Grundbucheinsicht, und dass Dir unklar ist, welcher Parkplatz Dir gehört.

Gruss
Jörg Zabel

PS: Vielleicht ist die Zuordnung der Parkplätze irgendwann mal geändert worden.

Das soll im Grundbuch stehen?. Das glaube ich nicht. Sieht eher nach Teilungserklärung aus.

Weiter oben hast Du geschrieben, daß Du den Grundbuchauszug hast, aber wegen der Fachbegriffe nicht verstehst.

Schade, daß Du die bereits gestellten Fragen nicht beantwortest.

Du hast zu Deinem Wohnungskaufvertrag als Anlagen den Wohnungsgrundriß bekommen und ich bin überzeugt, daß auch ein Lageplan des Stellplatzes dabei war.

Auch wenn der Notar - wie von @Joerg_Zabel empfohlen - seine Akten dreimal umdreht, kann er das Vor-Ort-Problem mit dem unbekannten Kfz-Zeichen auf dem Schild nicht lösen.
Das mußt Du selbst angehen, um sicherzustellen, daß es nicht doch einen gültigen Stellplatz-Mietvertrag mit Irgendjemandem gibt.

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Ganz sicher.
Die ersten Erwerber wollten alle ihren Stellplatz nahe am Hauseingang. :wink:

Da hast du schneller getippt als gedacht - ich nehme an, du wolltest schreiben „Er freut sich, dass er einen Parkplatz hat.“.

Das stimmt nicht, denn ein Mieter, der eine Wohnung mietet, hat nur dann da Anrecht auf einen Stellplatz, wenn auch der Stellplatz angemietet wurde. Du bist Eigentümer eines Stellplatzes und einer Wohnung. Du darfst beides vermieten - auch getrennt an unterschiedliche Nutzer!

Da im Mietvertrag ein Stellplatz nicht erwähnt wurde, ist er auch nicht Bestandteil des Mietvertrages. Um es klar zu sagen: Auch wenn du den Stellplatz beim Wohnungskauf mit erworben hast, ist er NICHT automatisch Bestandteil des Wohnungsmietvertrages!

Deine Hausaufagben lauten nun:

  1. Herausfinden, welcher Stellplatz denn nun wirklich von dir gekauft wurde.
  2. Herausfinden, ob es einen Mietvertrag darüber gibt (eventuell ein mündlicher Vertrag - Verkäufer fragen)
  3. Wenn sicher ist, welcher Stellplatz dein Eigentum ist, dann fremde Kennzeichen dort entfernen, eventuell eigenes Schild anbringen „Eigentum Franz Müller. Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt. Stellplatz kann gemietet werden, Interessenten können sich bei [email protected] oder 0123-12345678 melden.“
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Ja, das kann der Notar nicht. Aber das ist erst der zweite Schritt. Und hier wurde der erste Schritt noch nicht gegangen, denn das ist die Klärung welcher Parkplatz wem gehört.
(Ich habe mal einen Fall recherchiert, in dem es neben der Teilungserklärung zwei weitere notarielle Verträge gab, in denen die Zuordnung der Parkplätze geändert wurde. Einige Parkplätze davon wurden nie gebaut und können auch nicht gebaut werden.)

Dazu gibt es zwei Wege:
Recherche im Grundbuch, dazu muss jemand zum Grundbuchamt. Wenn man das nicht selbst kann, dann ist die Hilfe des Notars, der den Kaufvertrag beurkundet hat, die erste Möglichkeit. Dazu haben wir bisher keine Rückmeldung. (Bitte klären, ob das nicht sowieso die Pflicht des Notars gewesen wäre. Vielleicht ist auch die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt so nett und hilft - das kann durchaus möglich sein, muss aber nicht.)
Die zweite Möglichkeit ist die Frage vor Ort. Das scheint wegen der grossen Entfernung schwierig. Dazu müssen Verkäufer, Mieter, Stellplatznutzer, ggf die Nachbarn geragt werden. Das kostet erstmal nur Zeit.

Gruss
Jörg Zabel

Aber nur, wenn wir wirklich von 150 und nicht von den angegebenen (und nie richtig gestellten) 15 km reden!

Nicht zum Thema oder auch afftopic wie man es hochdeutsch ausdrückt:
Da sind wir beim Schwiegermutter-Problem. Eine junge Familie sollte die Schwiegereltern oder auch Eltern so in der Nähe haben, dass sie in Notfällen schnell mal kommen können, aber so weit weg, dass sie nicht bei Jeder sich bietenden Gelegenheit da sind.
Da können in einem Fall 100 km nicht weit genug weg sein, im anderen Fall sind 500 m schon viel. Jeder hat da eine andere Perspektive.

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Hallo Jörg,
was wäre denn eigentlich los, wenn er- hat er doch einen eindeutigen Kaufvertrag- wenn der wirklich eindeutig ist, also diesen Parkplatz als seinen ausweist- einfach das Schild entfernt und des Mieters Auto darauf stellen lässt? Es würde doch dann alles finanzielle Ungemach, das sich ergeben könnte auf den Verkäufer zurück fallen?
Warum muss da im Grundbuch recherchiert werden?
Grüße
farout

Wie oben geschrieben: ich ginge als erstes zur Polizei.
Mein Tip war von Dienstagabend, ich wüßte also schon seit Mittwoch(!), wer der Halter ist und wo der wohnt. Ich wäre hingefahren und hätte ihn entweder persönlich angetroffen oder einen vorbereiteten Brief in seinen Briefkasten gesteckt.
Je nach Ergebnis kann man sich dann immer noch einen Notar-Termin geben lassen, der bei einem vielbeschäftigten Notar ohnehin nicht sofort stattfindet.

(Aus meinem Schreibtisch-Nähkästchen: In einem umgewandelten Altbau gab es pro Etage eine 120 qm und eine 80 qm Wohnung. Vor meiner Nase zwei Kaufverträge über zwei 120-qm-Wohnungen und ein zugehöriger sehr alter Mietvertrag über 80 qm. Ich bin hingefahren und hab geguckt, wo der Mieter wohnt.
Der Notar hatte links und rechts verwechselt, weil im Mietvertrag - wie üblich - links und rechts so angegeben wird, wie man die Treppe hochkommt, jedoch in der Teilungserklärung - auch wie üblich - links und rechts von der Straße aus betrachtet wird.)

Warum beantwortet @ng82si eigentlich nicht die wirklich läppische Frage, ob die Stellplätze vor Ort nummeriert sind oder nicht.

Gruß

Warum? Kauf bricht nicht Miete. Wenn es einen Mietvertrag gibt, hat auch der neue Besitzer ihn zu erfüllen. Nicht mehr der Verkäufer.

Erklär mal.
„Da klebt ein Schild an der Wand an einem Stellplatz, von dem ich denke, dass es meiner ist.“

Polizist: „???“

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Nein. Die Stellplätze sind nicht nummeriert. Man kann nur anhand des Lageplan den Platz identifizieren. Deswegen sind fast alle Stellplätze mit einem selbst besorgten Schild versehen.

Hallo,

Wenn denn der Kaufvertrag mit Allem, was dranhängt, eindeutig wäre, dann wäre das die Empfehlung.

Aber da ist Einiges unklar.
Weder Verkäufer noch Mieter wissen wer den Parkplatz benutzt. (Normalerweise weiss einer von Beiden irgendwas.)
Ein relaiv neues Schild am Parkplatz weist darauf hin, dass der Nutzer - wer auch immer es ist - sich im Recht fühlt. Dieses Recht leitet er irgendwo her. (Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat er irgendeinen Miet- oder Nutzungsvertrag, oder es ist der falsche Parkplatz.)
Ich würde in dieser Situation (noch) nicht den Hammer aus der Tasche holen und draufhauen.

Warum der Fragesteller die hier gegebenen Hinweise nicht „abarbeitet“ und auch nur sehr sparsam mit den Fakten ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruss
Jörg Zabel

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