Fremdes Auto auf meinem Parkplatz

Wie genau ist das geschehen? Kann es sein, dass im Kaufvertrag der Platz links oder rechts daneben gemeint ist?

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Gute Tipps. Werde die Verwaltung mal nachfragen. Hoffe, dass sie plausible Antworten geben kann.

Den Einschub würde ich natürlich weglassen. :wink:

"An meinem Stellplatz befindet sich ein Schild mit einem Kfz-Kennzeichen.
Die Hausverwaltung kann mir nicht sagen, wem dieses Schild gehört.
Hier ist mein Kaufvertrag, hier ist der Lageplan …

  • interessant, daß „schon“ im 58. Posting der Besitz eines Lageplans bekannt wird.

… und hier ist ein Foto. Sie sind meine einzige Chance herauszufinden, was es mit dem Schild auf sich hat."

„Na, dann schaun wir mal, was ich für Sie tun kann.“

Welchen praktischen Vorschlag hättest denn Du, um das umzusetzen?
Komm jetzt aber bitte nicht mit „Zelt aufschlagen“ und warten, bis das Auto mal vorbeikommt.

Übrigens haben Kfz-Versicherer auch Direktzugriff auf das Zentralregister.
Wer also einen guten Draht hat … ! (Das ist natürlich nicht so ganz legal.)

Das ist mir auch ein Rätsel und langsam beginnt mich das Ganze zu amüsieren.

Die Halterauskunft ist im StVG klar geregelt. Ich hoffe doch, dass der Polizist sich an geltendes Recht halten würde.

Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind [es folgt eine Aufzählung von zu übermittelnden Daten] durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln,

Die Polizei ist nicht zuständig und m.W. auch nicht befugt.

wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).

Dazu reicht kein Schild, dazu muss ein Fahrzeug dort stehen.

Grundbuch und Verträge nachschauen. Wie so ca. 20-30 mal schon hier zu lesen war.

Ich nehme vom Absatz 3 Ziffer 3:
„3. die Daten auf andere Weise entweder nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte“

Da braucht es dann kein Auto, weil keine Teilnahme am Straßenverkehr vorausgesetzt wird…
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html

Wir drehen uns im Kreis.
Niemand weiß, ob es irgendeinen Fehler/Verwechslung in den Unterlagen gibt.
Daß vor Ort etwas nicht stimmt, ist offensichtlich.
Ich fange mit Suchen beim Offensichtllichen an.

Unzutreffend.
Da sind drei Punkte mit „und“ verknüpft.
Punkt 1 wird nicht erfüllt, da es weder öffentlich-rechtliche Ansprüche noch Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschussgesetz, SGB II oder SGB XII sind und der Wert auch 500€ nicht übersteigt.

Zuständig wäre dann immer noch das KBA oder die Zulassungsbehörde.

Ein an der Wand klebendes Schild hebelt den Datenschutz nicht aus, man wäre ja auch ganz offensichtlich einem massiven Missbrauchsrisiko ausgesetzt, wenn dem so wäre.

Selbstverständlich wäre es das Einfachste, wenn man denjenigen kontaktieren könnte, der das Schild aufgestellt hat. Das muss nicht zwangsläufig der sein, der jetzt Halter eines KFZ mit diesem Kennzeichen ist.

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Nach mehrfach Nachfragen hat Verkäufter mir beantwortet, dass er auch keine Ahnung davon hat und er einen Zettel auf dem Auto hinterlassen wird. Es ist schon nett. Aber ich glaub, es wird sehr lange bei ihm dauern. Statt passiv Warten werde ich heute mal hinfahren und den Zettel unter dem Scheibwischer klemmen. Wenn das Auto darauf nicht steht, werde ich den Zettel auf dem Schild klemmen. Mal sehen, was passieren kann.

Lass uns nicht dumm sterben, wie weit musst du nun fahren?

15km, na und?

Durch den hinterlassenden Zettel hab ich mit der Mieterin (Julia) der Wohnung Nr. 35 Kontakt herstellt. Sie meinte, dass Sie durch die Hausverwaltung Firma Wolf die Wohnung 35 inkl. Stellplatz 35 gemietet, der eigentlich in meinem Kaufvertrag ist. Noch eine Info ist, die Wohnung 35 gehört Frau Müller, die der Firma Wolf beauftragt, die Wohnung 35 und Stellplatz 35 zu vermieten. Julia lässt mich mit Firma Wolf in Verbindung setzen.
Im meinem Kaufvertrag steht "Im Grundbuch von Blatt 1909 ist vermerkt, dass der hier verkauften Sondereigentumseinheit Nr. 29 die Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen Nrn. 35
zugewiesen ist. "
Dadurch verstehe ich die Welt nicht mehr. Was ist das denn? Ein Stellplatz wurde 2 Mal verkauft? Einmal an Frau Müller und einmal an mich?
Ich habe vor, morgen die Firma Wolf anzurufen. Oder habt ihr noch weitere Tipps?

Das geht ja offensichtlich nicht. Verkaufen kann man nur, was einem gehört.

Man könnte denken, dass zur Wohnung 35 auch der Stellplatz 35 gehört - das muss aber nicht so sein. Insbesondere dann, wenn die Anlage 50 - 60 Wohnungen, aber nur 43 Stellplätze hat.
Zudem hatte ja die teilende Grundstückseigentümerin das Recht der Zuordnung.

Es gibt nun zwei Optionen: Entweder ist im Grundbuch die im Kaufvertrag genannte Zuordnung von Stellplatz 35 zur Wohnung 29 vermerkt, dann hat die Eigentümerin Müller das Problem herauszufinden, welcher Stellplatz ihr eigentlich gehört. Oder diese Zuordnung fehlt im Grundbuch, dann ist das ein Mangel, um den sich der Verkäufer kümmern muss.

Kontaktieren würde ich die Verwaltung und den Verkäufer. Beide würde ich schriftlich um Aufklärung bitten, wie es sein kann, dass dir das im Kaufvertrag zugesicherte Sondernutzungsrecht von einer anderen Person bereits beansprucht wird.

Ja. hab auch vor, bei allen Seiten, Verkäufer, Hausverwaltung, Notar, sogar Maklerin, die damals mir die Wohnung verkauft hat, um die Erklärung zu bitten.
Total ärgerlich!
Kann ich dem Verkäufer das Geld vom Stellplatz inkl. Entschädigung, z.B., doppelten Kaufpreis zurückverlangen?

Ruhig Blut. Gehe doch einfach zunächst davon aus, dass da nur ein Irrtum vorliegt - eventuell von der Eigentümerin der Wohnung 35, dann ist das alles nicht mehr dein Problem.

Es bleibt spannend.

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Dazu müsstest du erstmal wissen, ob du jetzt Besitzer des Stellplatzes bist, oder nicht. Du hast Grundstücke gekauft, und im Idealfall steht der Stellplatz als einzelnes Grundstück im Grundbuch, und dann hast du den Beweis, daß er dir gehört.
Problematisch wird es, wenn der gesammte Parkplatz ein Grundstück ist, und du 1/44 davon gekauft hast, denn dann ist anderweitig geregelt, wem welcher Stellplatz gehört.

Die Maklerin hat dir keine Wohnung verkauft. Sie hat Werbung für die Wohnung gemacht, sie dir gezeigt, und hat in die Wege geleitet, daß du sie vom Besitzer kaufen kannst.
Zudem berufen sich Makler immer darauf, daß sie letztlich ihre Informationen vom Besitzer bekommen haben, und nicht dafür haftbar sind. Wenn der Besitzer behauptet, es sei kein Schimmel in der Wohnung, du danach aber in ner Champignon-Zucht wohnst, kannst du zum Verkäufer gehen, nicht zum Makler.

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Jetzt ist die spannende Frage, welcher Stellplatz in dem Grundbuch eingetragen ist, der zur Wohnung Nr. 35 gehört. Das wäre zu klären. Bitte den Notar um Grundbucheinsicht. Frage bei der Verwaltung nach, wie der Mietvertrag zustande gekommen ist.

Für mich ist immer noch unklar, ob der Stellplatz, den Du meinst, wirklich der Stellplatz ist, den Du gekauft hast. Welche Unterlagen hast Du und aus welcher Quelle stammen diese?

och, nur, damit ich nicht dumm sterbe.

Du bist echt putzig!

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Nur für mich zum Verständnis Deiner Wortwahl und Deiner Zeitbegriffe:
Wann hast Du die Wohnung gekauft?

In Juli war der Vertrag geschlossen und Notar stattgefunden. Danach auf die Vorkaufsrecht Genehmigung gewartet. In September war das Geld überwiesen. 01.10 Übergabe.

Ich denke es mindestens doppelter Kaufpreis des Stellplatz sein. Stellplatz spielt eine wichtige Rolle beim Wohnungsverkaufen. Es könnte mir Verlust verursachen.