Hallo Sam,
schade, dass ich Deinen Artikel erst heute lesen kann; aber besser eine späte Korrektur als keine.
Innerhalb der Psychologie besitzt die Psychoanalyse ob von
Freud oder seinen Anhängern, psychodynamischen Konkurrenten
oder Nachfolgern nur noch eine historische Bedeutung bei der
Betrachtung verschiedener Theorien zur Persönlichkeit
das ist dezidiert falsch;
vgl. z.B. hier aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis der LMU München:
http://webinfo.campus.lmu.de/view_event.cfm?ev=11185…
Man beachte die Zeit: 2005, und den Rahmen der Vorlesung: klinische Psychologie, und den Grund, weshalb sie gehalten wird: Wahlpflichtfach innerhalb der Diplomprüfungsordnung.
Von „Geschichte der Psychologie“ oder „Persönlichkeitstheorien“ kann ich da nix finden.
… selbstimmunisierende Aussagen machen. Aus diesem
Grunde wird eine psychoanalytische Betrachtungsweise im
Psychologiestudium nicht gelehrt bzw. nur aus den genannten
Betrachtungsgründen historisch eingeordnet.
Nochmal den Link?
http://webinfo.campus.lmu.de/view_event.cfm?ev=11185…
Allmählich wirds langweilig (mit dem immergleich Link und den immergleichen Aussagen), denn sture Repetition machts auch nicht besser.
Natürlich hast Du mit Deiner Aussage, dass die Psychoanalyse innerhalb der Psychologie immer mehr an den Rand gedrängt wird, sicherlich Recht, aber Dein Posting krankt -genau wie das des Herrn Professor- daran, dem Wunsch den Vorrang vor der Objektivität zu gestatten.
Innerhalb der Psychotherapie zeichnet sich die Psychoanalyse
neben den evidenzbasierten Methoden der Varhaltenstherapie
ebenfalls nur noch aus historischen Gründen als ein von den
Krankenkkassen bezahltes Therapieschema aus.
Sorry, wasn dat?
Die Krankenkassen haben diese Therapieform halt jetzt schon so lange bezahlt, dann zahl’n mer halt weiter!?
Ein wenig mehr Therapieevaluationskompetenz kann man den KK vielleicht gerade noch zutrauen.
dass die psychoanalytische bzw. psychodynamische Behandlung
bei einigen Störungsgruppen (z.B. Angsstörungen) als
Kunstfehler gewertet wird.
Dieser Satz klingt ungeheuer wichtig, ist aber nichts weiter als eine riesige Luftblase. Der Begriff „Kunstfehler“ ist kein terminus technicus des Haftungsrechts und damit zu allen möglichen Sachverhalten heranziehbar.
Richtig ist, dass die Anwendung psychoanalytisch inspirierter Verfahren bei einigen Angststörungen, insbesondere bei speziellen Phobien, ökonomisch hochgradig ineffizient ist.
Dennoch wird dies kaum Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, was wohl am ehesten ein sinnvolles Kriterium für den Gebrauch des Begriffes „Kunstfehler“ ist.
Die psychoanalytischen Hypothesen […] verlieren aber im Zuge der
psychotherapeutischen und psychologischen Entwicklungen in den
letzten Jahrzehnten zunehmend an Relevanz für die tatsächliche
Behandlung von psychischen Störungen.
Diese Einschätzung teile (und bedaure) ich;
die Frage ist nur, ob dies mehr mit der Psychoanalyse als Theoriegebäude zu tun hat oder nicht doch mehr mit dem Zustand unseres Gesellschafts- inkl. Gesundheitssystems.
Wie Branden richtig gesagt hat: its VT-time!
Viele Grüße
franz