Hallo!
Bitte künftig konkret.
Auch mal direkt an der Quelle lesen. Hilft manchmal.
Dieses herzliche Kompliment gebe ich gerne zurück. Wer von uns zwei hat das BVG-Urteil wörtlich zitiert? Wer von uns zwei hat die Passage, dass das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland identisch seien einfach unter den Tisch fallen lassen?
Ich gebe gerne zu, dass ich die Dokumente, die Du da aufgezählt hast, nicht im Original gelesen habe. Nur wie verhält es sich mit Dir? Hast Du die Dokumente (insb. BVG-Urteil) auch nicht gelesen? Dann hast Du mir das nicht vorzuwerfen. Oder hast Du es gelesen? Dann behauptest Du in böser Absicht die grobe Unwahrheit!
Ich nehme an, du glaubst den Käse.
Auch ein sehr sachliches Argument. Ist das alles, was Du zur staatlichen Identität von Deutschem Reich und Bundesrepublik zu sagen hast?
Zudem haben die USA als Hauptsiegermacht Dtl. in den Grenzen
von 1937 beschlagnahmt mit der Maßgabe dieses nach
Friedensverhandlungen zurückzugeben. Von BRD, DDR oder sonst
was, ist nix zu lesen.Quelle? Datum?
Ach ne. Da haben wir ja eine Riesenlücke in der Datei.
Kapitulationsbedingunen, Shaef-Gesetze, Londoner Protokolle
etc.
Vielleicht hast Du ja auch eine Link, damit ich meine Wissenslücken schließen kann. Wo kann ich nachlesen, dass die USA Deutschland in den Grenzen von 1937 beschlagnahmt hat? Bitte eine Quelle die nach 1949 verfasst wurde (dass 1945 von BRD und DDR noch keine Rede war, dürfte ja niemand verwundern).
SHAEF-Gesetze:„Das Besatzungsrecht steht als selbständiges
Recht über und neben dem deutschen Recht“.
Dazu aus dem 2+4-Abkommen:
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Falsch ! Rein völkerrechtlich bestand die Verfassung in
Deutschland bereits seit 1919. Und zwar auch auf dem Gebiet
des späteren Besatzungskonstrukte BRD und DDR und - rein
völkerrechtlich - auch auf den von Polen und Udssr/Litauen
besetzten Gebieten.
Damit sind also alle Revolutionen, militärische Niederlagen und sonstige Umstürze völkerrechtswidrig? Warum pochst Du dann auf die Verfassung von 1919 und nicht auf das Heilige Römische Reich?
1945 unterzeichnete die damals im Amt befindliche deutsche Regierung eine bedingungslose Kapitulation. Eine Wiederherstellung des deutschen Reiches auf Basis der Weimarer Verfassung war damit auch keine Bedingung.
Nimm mal Frankreich als Beispiel: Seit der Revolution von 1789
werden dort die Republiken der Reihe nach durchnummeriert.
Trotzdem käme niemand auf die Idee, dass das heutige
Frankreich (5. Republik) nicht identisch wäre mit den
vorangegangenen Republiken.Sorry. Keine „Nebenkriegsschauplätze“. Wir sind in Dtl. Deine
Argumentation sollte bis jetzt ja schon erledigt sein.
Das ist kein Nebenkriegsschauplatz, sondern das sprachliche Stilmittel des Vergleichs. Da Du offensichtlich noch nicht begriffen hast, was der Unterschied zwischen mathmatischer Gleichheit und rechtlicher Identität ist, waren vielleicht meine Vergleiche für die Katz. Erledigt hat sich die Argumentation damit nicht.
Der 2. Weltkrieg stellt eine deutliche Zäsur in der deutschen
Geschichte dar. Warum sollte ein Land zu einem solchen
Zeitpunkt nicht ein völlig neues Regierungssystem bekommen?Breite Zustimmung ! Bis heute. Die in den 4+2 Verträgen
"innerhalb von 2 Jahren empfohlene Verfassung (komisch, haben
wir lt. deiner Aussage doch schon!) läßt ja auch auf sich
warten.
Das Grundgesetz kannte vor 1990 zwei Varianten für die Vereinigung. Die Wiedervereinigung „in freier Selbstbestimmung“ und den Beitritt. Man hat sich damals für einen Beitritt entschieden, weil man mit dem Grundgesetz ganz gute Erfahrungen gemacht hatte. Eine neue Verfassung hätte sich also vielleicht gar nicht vom alten Grundgesetz entschieden. Wir haben also eine Verfassung. Diese ist völkerrechtlich auch legitimiert - ob Du das willst oder nicht.
(Später vielleicht mehr)
Michael