Moin C.
Hätte Deinen Einwand/Zustimmung ? fast übersehen.
Ich nehme das mal als Aufforderung zur Antwort.
Einen RK hätte er noch bestimmen können.
Nur der RP hätte nach Art. 45 der Weim.Verfassung (Der RP
vertritt das Volk völkerrechtlich) eine völkerrechtskonforme
Kapitulation unterschreiben können.Hitler hat ja bekanntlich mit dem Ermächtigungsgesetz bis zum
Tode regiert. Die Weim.Verf. war nur zu rd. 2/3 außer Kraft
gesetzt; d.h. Nach Hitlers Tode ist der alte Zustand (von ihm
selbst so festgelegt worden) automatisch wieder hergestellt.
Per Testament konnte er weder mit noch ohne diesem Gesetz
seinen Nachfolger Dönitz als RP einsetzen, da dieser nur vom
Volk gewählt werden konnte.Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes legt fest, daß Reichsgesetze
nicht nur durch den Reichstag sondern auch durch die
Reichsregierung beschlossen werden können. Nach Art. 45 Abs. 2
Ja. Und ? Regierung heißt Hitler und Co., bzw. nur Hitler. Reichstag kann Skat spielen.
der Weimarer Verfassung bedürfen Friedensschluß und
Kriegserklärung eines Reichsgesetzes, das, wie wir gerade
gelernt haben, auch durch die Reichsregierung beschlossen
werden kann.
Also bastelt sich Hitler sein Gesetz und könnte nach Art. 45 (1) das Reich völkerrechtlich vertreten.
Ist das jetzt ein Wiederspruch oder eine Zustimmung. Da steigt man bei dir nicht ganz durch.
Und bevor Du mir mit Art. 5 Ermächtigungsgesetz um die Ecke
kommst: Der wurde 1943 gestrichen.
Ich komme nicht um die Ecke; ich stehe hier inmitten von Rechtsnormen, oder dahinter. Das tolle an diesen Rechtsnormen ist, das sie über jedem argumentativen Käse stehen.
Von einer Streichung 1943 ist mir nix bekannt. Ist der Art. 5 zwischendurch verloren gegangen ?
In dem tollen wikipedia findet man die Verlängerungen des EG per
30.01.1937
01.04.1941
30.01.1939
10.05.1943 danach ohne Zeit-Beschränkung.
Hitler konnte keinen RP als Nachfolger ernennen, ob mit EG oder ohne. Spielt keine Rolle. Insofern auch nicht die Tatsache ob nach 1943 der Art.5 gesondert gestrichen wurde.
Konkrete Frage: wo steht das ? Welche Gründe hat die Streichung des einen Artikels ?
Noch offene Frage: was ist mit dem „Obsolet-Beispiel(en)“.
Gibts noch eine Antwort. Oder wird das wie der Friedensvertrag ausgesessen.
C.
MK
