Friedensvertrag ? Ja, bitte !

Moin C.

Hätte Deinen Einwand/Zustimmung ? fast übersehen.
Ich nehme das mal als Aufforderung zur Antwort.

Einen RK hätte er noch bestimmen können.
Nur der RP hätte nach Art. 45 der Weim.Verfassung (Der RP
vertritt das Volk völkerrechtlich) eine völkerrechtskonforme
Kapitulation unterschreiben können.

Hitler hat ja bekanntlich mit dem Ermächtigungsgesetz bis zum
Tode regiert. Die Weim.Verf. war nur zu rd. 2/3 außer Kraft
gesetzt; d.h. Nach Hitlers Tode ist der alte Zustand (von ihm
selbst so festgelegt worden) automatisch wieder hergestellt.
Per Testament konnte er weder mit noch ohne diesem Gesetz
seinen Nachfolger Dönitz als RP einsetzen, da dieser nur vom
Volk gewählt werden konnte.

Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes legt fest, daß Reichsgesetze
nicht nur durch den Reichstag sondern auch durch die
Reichsregierung beschlossen werden können. Nach Art. 45 Abs. 2

Ja. Und ? Regierung heißt Hitler und Co., bzw. nur Hitler. Reichstag kann Skat spielen.

der Weimarer Verfassung bedürfen Friedensschluß und
Kriegserklärung eines Reichsgesetzes, das, wie wir gerade
gelernt haben, auch durch die Reichsregierung beschlossen
werden kann.

Also bastelt sich Hitler sein Gesetz und könnte nach Art. 45 (1) das Reich völkerrechtlich vertreten.
Ist das jetzt ein Wiederspruch oder eine Zustimmung. Da steigt man bei dir nicht ganz durch.

Und bevor Du mir mit Art. 5 Ermächtigungsgesetz um die Ecke
kommst: Der wurde 1943 gestrichen.

Ich komme nicht um die Ecke; ich stehe hier inmitten von Rechtsnormen, oder dahinter. Das tolle an diesen Rechtsnormen ist, das sie über jedem argumentativen Käse stehen.

Von einer Streichung 1943 ist mir nix bekannt. Ist der Art. 5 zwischendurch verloren gegangen ?
In dem tollen wikipedia findet man die Verlängerungen des EG per
30.01.1937
01.04.1941
30.01.1939
10.05.1943 danach ohne Zeit-Beschränkung.

Hitler konnte keinen RP als Nachfolger ernennen, ob mit EG oder ohne. Spielt keine Rolle. Insofern auch nicht die Tatsache ob nach 1943 der Art.5 gesondert gestrichen wurde.

Konkrete Frage: wo steht das ? Welche Gründe hat die Streichung des einen Artikels ?

Noch offene Frage: was ist mit dem „Obsolet-Beispiel(en)“.
Gibts noch eine Antwort. Oder wird das wie der Friedensvertrag ausgesessen.

C.

MK

Moin.
Völkerrecht ist kein einz. Recht, sondern eine „Sammlung“ von Rechtsnormen. Ist in Wikipedia recht ordentlich beschrieben.

In den Werken von Prof.Dr.Carlo Schmid (einer der „Gründerväter des GG“)ist hinsichtlich des Unterschiedes zw. Verfassung und Grundgesetz ausführliches aufgeführt.

Direkte Wahl durch das Volk; frei in der Wahl der Staatsform usw.
Das macht das ganze so „gefährlich“.

MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Fakten?
Hallo Herbert!

Hallo Michael,
weiß auch nicht, was ich davon halten soll

Das hört sich doch schon viel besser an…

Die einzelnen Fakten hat
Manuel ja in bewundernswerter Akribie reportiert.

Naja, von „Fakten“ will ich da nicht sprechen. Es ist halt wie mit jeder Verschwörungstheorie: Halbwahrheiten werden zusammengeschustert. Zitate verkürzt und verfälscht. Scheinbare Widersprüche konstruiert. Und vor allem: Begründete Gegenargumente ignoriert.

Verschwörungstheorien kann man nicht widerlegen, weil ihre Anhänger daran glauben *wollen*. Am Ende bleibt im günstigsten Fall ein: „Aber trotzdem bleiben irgendwie Zweifel.“

Die von Dir zitierten Passagen hättest Du auch schneller gehabt: Habe ich nämlich selbst schon hier reingestellt.

Dies aber kann
m.M.n. das BverfG nicht, da ja Völkerrecht über Landesrecht
geht. Z.B. kann Polen beschließen, daß Westpreußen polnisch
ist. Dies gilt aber nicht dem Völkerrecht nach!

Das ist kein völkerrechtliches Problem, sondern die Frage, ob man sich an den eigenen Stiefeln aus dem Sumpf ziehen kann. Vor diesem Problem steht jedes verfassungsgebende Gremium. Wie hätten z. B. die Unterzeichner der amerikanischen Unabhängigkeit ihre Legitimität begründen können? Geht wohl nicht.

Also, ich bin und bleibe skeptisch.

Siehe oben (Stichwort „Verschwörungstheorie“)

Haste jetzt einen gut bei mir,
o.K.?

Ich bin nicht nachtragend. (Was allerdings nicht bedeutet, dass ich für früheren Deine Äußerungen bezüglich Kriegsschuld und Naziverbrechen jetzt mehr Verständnis hätte.)

Gruß, Michael

P.S. finde es nett und vorbildlich, daß wir 2 fair miteinander
diskutieren. (Du auch?). Gruß HR

Ebenso.

Moin.
Na mal Danke für eine positive Reaktion.

Hallo Manuel,
Hut ab vor Deinen unanfechtbaren Recherchen! Und toll, daß Du
mit Deinem Fachwissen die faschistoiden linken Gralshüter der
reinen Lehre in Verlegenheit gebracht hast (euphemistisch
ausgedrückt), die ja schon lauthals nach Löschung Deiner
Beiträge grölten (in altbekannter SA-Manier). Hat Dich sicher
auch viel Kraft und Nerven gekostet, solch ein
Dickbrettbohren! Das meiste davon habe ich garnicht gewußt
(und ich weiß mittlerweile manches) - und ich denke, so geht
es auch der überwiegenden Forumsmehrheit.
Das ist ja eine bizzare völkerrechtliche Situation, so wie Du
die rechtlichen verwickelten Zusammenhänge schilderst!
Was wären denn die daraus (worst case)resultiernden Folgen für
BRD? Wäre die Regierung illegal? Wäre Dönitz einzig

Möchte ich mich an dieser Stelle nicht zu äußern. Je mehr man sich mit dieser Unrechtmäßigkeit beschäftigt um so größer werden die Ausmaße. Mal sehen wie weit man kommt.
Selbst wenn wir nur BRD-Recht betrachten, verstößt die BRD-Regierung und das ganze Justizsystem täglich permanent gegen eigene Regeln. Nicht umsonst haben sich über 6 Mio Bürger in Justizoperintiativen zusammengeschlossen.
Die Hauptursache findest du in der fehlenden Rechtsstaatlichkeit der BRD.
Die BRD-Regierung ist aufgrund vieler Gründe illegal. Ob ich permanenten Verstoß gegen Art. 38 GG nehme oder fehlendes Völkerrecht.

rechtmäßiger Nachfolger gewesen? Was ist mit der ominösen
Republik Uhlenhorst (habe mal gegoogelt)?

Dönitz konnte nie von Hitler zum RP ernannt werden, ob mit oder ohne Ermächtigungsgesetz spielt dabei keine Rolle.
RK vielleicht noch, o.k. Aber das Reicht wird völkerrechtlich nur durch einen RP (Friedensvertrag z.B. Art.45 Weim.Verf.) vertreten. Mit dem Tode Hitlers erloschen die E-Gesetze und die Weim.Verf. war im vollem Umfange wieder hergestellt. Wichtig: sie war nie vollständig außer Kraft gesetzt.
Und wie das BVG bestätigt hat, besteht f.d.Dt.Reich nach wie vor Rechtsfähigkeit, nur mit Handlungsfähigkeit haperts mangels Masse.
Sollten ein paar (ich gehe die Sache mal etwas ketzerisch an) Mio Arbeitslose sich ihrer selbst als Reichsbürger bewußt sein, …
Das weiter kannst du dir ausmalen.

Sollte Dein Beitrag wegen des überragenden Allgemeinteresses
unter „allg. Recht“ nochmal veröffentlicht werden? Oder bei
Willi (http://www.w-akten.de/) ?
Lasse uns bite noch aus Deinem schier unerschöpflichen
Wissensborn ein paar labende und erhellende Tropfen
abbekommen.

Mir reicht schon dieses eine „Ding“ hier. Danke.

Das wünscht sich und grüßt mit Hochachtung HR

Beste Grüße aus dem frischen Norden.
MK

1 „Gefällt mir“

Moin moin.

Hallo Herbert!

Hallo Michael,
weiß auch nicht, was ich davon halten soll

Das hört sich doch schon viel besser an…

Die einzelnen Fakten hat
Manuel ja in bewundernswerter Akribie reportiert.

Naja, von „Fakten“ will ich da nicht sprechen. Es ist halt wie
mit jeder Verschwörungstheorie: Halbwahrheiten werden
zusammengeschustert. Zitate verkürzt und verfälscht.

Wo bitte ? Konkret !

Scheinbare Widersprüche konstruiert. Und vor allem: Begründete
Gegenargumente ignoriert.

Welches „Gegenargument“ darf denn entzaubert werden ?

Verschwörungstheorien kann man nicht widerlegen, weil ihre
Anhänger daran glauben *wollen*. Am Ende bleibt im günstigsten
Fall ein: „Aber trotzdem bleiben irgendwie Zweifel.“

Nö. Reine Rechtsstaatlichkeit. Wo sind deine Rechtsnormen auf die du deine Welt baust ?

Die von Dir zitierten Passagen hättest Du auch schneller
gehabt: Habe ich nämlich selbst schon hier reingestellt.

Dies aber kann
m.M.n. das BverfG nicht, da ja Völkerrecht über Landesrecht
geht. Z.B. kann Polen beschließen, daß Westpreußen polnisch
ist. Dies gilt aber nicht dem Völkerrecht nach!

Das ist kein völkerrechtliches Problem, sondern die Frage, ob
man sich an den eigenen Stiefeln aus dem Sumpf ziehen kann.
Vor diesem Problem steht jedes verfassungsgebende Gremium. Wie
hätten z. B. die Unterzeichner der amerikanischen
Unabhängigkeit ihre Legitimität begründen können? Geht wohl
nicht.

Wie legitimiert sich eine Verfassung ? Immer durch das Volk. Und immer wenn das Volk umgangen wird (Grundgesetz) ziehen Minderheiten ihre Vorteile daraus.

Meine Herren:

Es gibt keine Verschwörungstheorie. Hat es nie gegeben. Nur die Rechtsnormen. Und die sind auf das massivste verletzt.

MK

Hitler hat ja bekanntlich mit dem Ermächtigungsgesetz bis zum
Tode regiert. Die Weim.Verf. war nur zu rd. 2/3 außer Kraft
gesetzt; d.h. Nach Hitlers Tode ist der alte Zustand (von ihm
selbst so festgelegt worden) automatisch wieder hergestellt.
Per Testament konnte er weder mit noch ohne diesem Gesetz
seinen Nachfolger Dönitz als RP einsetzen, da dieser nur vom
Volk gewählt werden konnte.

Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes legt fest, daß Reichsgesetze
nicht nur durch den Reichstag sondern auch durch die
Reichsregierung beschlossen werden können. Nach Art. 45 Abs. 2

Ja. Und ? Regierung heißt Hitler und Co., bzw. nur Hitler.
Reichstag kann Skat spielen.

Genau, und die Reichsregierung ist nicht nur Hitler.

der Weimarer Verfassung bedürfen Friedensschluß und
Kriegserklärung eines Reichsgesetzes, das, wie wir gerade
gelernt haben, auch durch die Reichsregierung beschlossen
werden kann.

Also bastelt sich Hitler sein Gesetz und könnte nach Art. 45
(1) das Reich völkerrechtlich vertreten.
Ist das jetzt ein Wiederspruch oder eine Zustimmung. Da steigt
man bei dir nicht ganz durch.

Man muß es nur richtig lesen und verstehen, daß Hitler nicht die Reichsregierung war.

Von einer Streichung 1943 ist mir nix bekannt. Ist der Art. 5
zwischendurch verloren gegangen ?

So ist das.

Hitler konnte keinen RP als Nachfolger ernennen, ob mit EG
oder ohne. Spielt keine Rolle. Insofern auch nicht die
Tatsache ob nach 1943 der Art.5 gesondert gestrichen wurde.

Konkrete Frage: wo steht das ? Welche Gründe hat die
Streichung des einen Artikels ?

Hm, keine Ahnung, warum würde ein Diktator wohl wohlen, daß er ohne Einschränkung und Befristung über „sein“ herrschen kann?

Noch offene Frage: was ist mit dem „Obsolet-Beispiel(en)“.

Steht in dem einen der beiden Links.

Gibts noch eine Antwort. Oder wird das wie der Friedensvertrag
ausgesessen.

Wenn Du die Artikel nicht liest, kann ich Dir auch nicht helfen. Bei dem Megathread, den Du inzwischen ausgelöst hast, fange ich jedenfalls nicht an, Dir die Antworten rauszusuchen, die offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hast.

Im übrigen frage ich mich gerade, was Du eigentlich bezwecken willst? Meinst Du, irgendjemand löst die Bundesrepublik auf, nur weil Du meinst, irgendwelche Unstimmigkeiten gefunden zu haben?

C.

Schreibe lieber 1 vernünftigen Artikel, statt 100te dieser
Art.

Eigentlich hätte jeder einzelne gereicht, um einem interessierten Leser davon zu überzeugen, daß er auf dem Holzweg ist. Daß ich mich hier ständig wiederholen muß, liegt nicht an mir, sondern daran, daß Du alles inhaltlich ignorierst, was man Dir schreibt.

C.

Was ist nun mit dem „obsoleten“ Beispiel ?

Steht in dem einen der beiden Links.

C.

Hallo!

Ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, Dir ein Sternchen für den Unterhaltungswert Deines letzten Beitrags zu geben. Habe mich dann doch dagegen entschieden.

Ich gebe hier nur meine Lieblingspassagen wieder:

Diese Rechtsgrundlage wurde vom dt. Staatsrecht in dem so viel
zitierten BVG-Urteil von 1973 bestätigt.

Die BRD ist daher nach all. öffentl. Recht, also nach dem
Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit
dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.

Dann wundert es mich nur, dass das BVG ausdrücklich feststellt, dass die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich identisch ist. Aber gut, das ist jetzt halt so ein Punkt wo man nicht mehr darüber diskutieren muss. Ich habe Recht; Du ziehst es vor Unrecht zu haben. Auch gut.

Das ist nicht richtig ! Es kann nicht ein Staat mit einem
anderen völkerrechtlich bestehenden Staat identisch sein !!

Wer spricht denn von einem „anderen“? Du weißt schon, was „identisch“ bedeutet, oder?

Auch das Staatsvolk hat das nicht, da die BRD kein eigenes
Staatsvolk hat.

Hoppla! Jetzt wo Du es sagst, ist mir glatt mein Vaterland abhanden gekommen. Bin ich jetzt staatenlos?

  1. im Magazin FOCUS 47/2005, S.13 wird berichtet, das auf
    Antrag des Berliner Senats über eine Normenkontrollklage des
    BVG des SONDERSTATUS
    von Berlin aufheben soll !!

Aus Deinen Angaben geht nicht hervor, worauf sich der
„Sonderstatus“ bezieht. Könnte vielleicht das hier gemeint
sein: "Denn der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit möchte
eine Hauptstadtklausel, die Berlin einen verbindlichen

Könnte ? Oder ist ?

Das war eine Frage an Dich! Weißt Du denn etwa nicht mehr, was in dem Focus-Artikel stand?

Hübsch. Hast Du auch die Präambel gelesen?

Meine Herren ! Hast du im anderen Artikel nix über Präambel
gelernt ?

Es können in der P. die dollsten Dinge stehen: auf den Inhalt
kommt es an !
Ich hoffe, das dieser Präambel-Kram ad acta gelegt werden
kann.

Wir können auf die Präambel gern verzichten, wenn Du mir im Gesetzestext zeigst, wo die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird.

Was bedeutet das? Muss es eine Volksabstimmung über die
Verfassung geben, oder genügt es, wenn gewählte Vertreter die

ja direkt !

Aha.

Verfassung absegnen? Falls Du zu ersterem tendierst: Wieviele
Länder auf der Erde haben Deiner Meinung nach eine Verfassung?

Weiß ich nicht. Ist auch nicht Gegenstand dieses thread.

Nur zur Info: Großbritannien hat gar keine Verfassung. Über die amerikanische Verfassung gab es auch nie eine Volksabstimmung. Gibt es diese Länder also genausowenig wie die Bundesrepublik Deutschland?

Im Übrigen empfehle ich tatsächlich dringend die Lektüre von
http://www.krr-faq.de/. Könnte heilsam sein. Da findest Du
massenhaft Fakten, die Dir wahrscheinlich nicht gefallen
werden.

Ist langweiliger Käse. Habe ich alles gelesen. Selbst die
Fakten, die zu wiederlegen versucht werden, stimmen leider nur
teilweise. Das dazu.

„Fakten“, die zu widerlegen sind, stimmen eigentlich in den seltensten Fällen :wink:

Hättest Du tatsächlich alles gelesen, wärst Du jetzt schlauer.

Eine schöne Zeit noch und PLONK!
Michael

Moin.
Hier gehts ja inh. richtig zur Sache.

Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes legt fest, daß Reichsgesetze
nicht nur durch den Reichstag sondern auch durch die
Reichsregierung beschlossen werden können. Nach Art. 45 Abs. 2

Ja. Und ? Regierung heißt Hitler und Co., bzw. nur Hitler.
Reichstag kann Skat spielen.

Genau, und die Reichsregierung ist nicht nur Hitler.

Sondern. Welcher Hampelmann links und rechts neben Hitler hatte denn noch was zu sagen ?

der Weimarer Verfassung bedürfen Friedensschluß und
Kriegserklärung eines Reichsgesetzes, das, wie wir gerade
gelernt haben, auch durch die Reichsregierung beschlossen
werden kann.

Also bastelt sich Hitler sein Gesetz und könnte nach Art. 45
(1) das Reich völkerrechtlich vertreten.
Ist das jetzt ein Wiederspruch oder eine Zustimmung. Da steigt
man bei dir nicht ganz durch.

Man muß es nur richtig lesen und verstehen, daß Hitler nicht
die Reichsregierung war.

Wdh. der Frage oben. Hitler war unumschränkter Diktator. Wer weiterhin ein Ämterchen hatte ist irrelevant.

Von einer Streichung 1943 ist mir nix bekannt. Ist der Art. 5
zwischendurch verloren gegangen ?

So ist das.

Wann und wo konkret ?
Soll ich zu der Frage noch ein Schmucktelegramm schicken, damit diese Info den Bereich jenseits der Netzhaut erreicht ?

Hitler konnte keinen RP als Nachfolger ernennen, ob mit EG
oder ohne. Spielt keine Rolle. Insofern auch nicht die
Tatsache ob nach 1943 der Art.5 gesondert gestrichen wurde.

Konkrete Frage: wo steht das ? Welche Gründe hat die
Streichung des einen Artikels ?

Hm, keine Ahnung, warum würde ein Diktator wohl wohlen, daß er
ohne Einschränkung und Befristung über „sein“ herrschen kann?

Über die zus. Frage durftest du ja deinen leicht iron. Kommentar abgeben. Wo steht wann der Art. 5 gestrichen wurde; und zwar gesondert von Art. 1-4 ??

Konkrete Frage, konkrete Antwort. Wenn du das diesmal schaffst.

Noch offene Frage: was ist mit dem „Obsolet-Beispiel(en)“.

Steht in dem einen der beiden Links.

Ich habe nicht gefrag was in irgendwelchen links steht, sondern was deine Meinung in einem konkreten Beispiel ist.
Deine permanente Weigerung auf eine ganz simple Frage zu antworten und nur auf irgendwelche links zu verweisen, verdeutlich mir das du eine gewisse schwierigkeit besitzt eigene gedanken zu formulieren und immer nur ein wenig an oberflächen kratzen kanns.
Ein bischen allgemeines bla bla. Schade eigentlich.

Gibts noch eine Antwort. Oder wird das wie der Friedensvertrag
ausgesessen.

Wenn Du die Artikel nicht liest, kann ich Dir auch nicht
helfen. Bei dem Megathread, den Du inzwischen ausgelöst hast,
fange ich jedenfalls nicht an, Dir die Antworten rauszusuchen,
die offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hast.

Das ist schon ein Megathread ? Bei konkreten Antworten und Würdigung aller Fakten wäre die „BRD“ längst abgwickelt. So dauerts halt etwas länger.

Im übrigen frage ich mich gerade, was Du eigentlich bezwecken
willst? Meinst Du, irgendjemand löst die Bundesrepublik auf,
nur weil Du meinst, irgendwelche Unstimmigkeiten gefunden zu
haben?

Irendjemand bestimmt nicht. Aber es gibt da noch den Souverän.

C.

MK

Moin.

Was ist nun mit dem „obsoleten“ Beispiel ?

Steht in dem einen der beiden Links.

C.

Also empfiehlst du jedem einen „schlechten“ Vertrag zu unterschreiben, wenn es ein Zusatz-blättchen mit einem hergestellten Bezug und der Zusatzinfo „obsolet“ gibt.

Vielen Dank.
MK

Hallo,

Eine völkerrechtliche Verfassung entsteht dann, wenn das Volk
frei über seine Verfassung entscheidet.

In welchem Paragraphen des Völkerrechts kann man das denn
finden?

Völkerrecht ist kein einz. Recht, sondern eine „Sammlung“ von
Rechtsnormen. Ist in Wikipedia recht ordentlich beschrieben.

Nett. Und wo finde ich nun, wie eine ‚völkerrechtliche Verfassung entsteht‘? Bzw., warum wir keine haben?

In den Werken von Prof.Dr.Carlo Schmid (einer der
„Gründerväter des GG“)ist hinsichtlich des Unterschiedes zw.
Verfassung und Grundgesetz ausführliches aufgeführt.

Danach habe ich nicht gefragt. Oder ist dieser Professor das Völkerrecht?

Direkte Wahl durch das Volk; frei in der Wahl der Staatsform
usw.
Das macht das ganze so „gefährlich“.

Wie - die direkte Wahl macht das gefährlich?

Gruß
loderunner

Moin moin

Hallo!

Ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, Dir ein Sternchen für
den Unterhaltungswert Deines letzten Beitrags zu geben. Habe
mich dann doch dagegen entschieden.

(Persönliche Anmerkungen entfernt)

Das ist aber o.k. Du darfst glauben was du möchtest. Nur glauben zu wissen reicht nicht aus.
Wenn dir eine Aussage mißfällt, nehme sie hervor und belege anhand von Fakten, wie ich es getan habe, das ich mich irre.

Ich gebe hier nur meine Lieblingspassagen wieder:

Diese Rechtsgrundlage wurde vom dt. Staatsrecht in dem so viel
zitierten BVG-Urteil von 1973 bestätigt.

Die BRD ist daher nach all. öffentl. Recht, also nach dem
Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit
dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.

Dann wundert es mich nur, dass das BVG ausdrücklich
feststellt, dass die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich
identisch ist. Aber gut, das ist jetzt halt so ein Punkt wo
man nicht mehr darüber diskutieren muss. Ich habe Recht; Du
ziehst es vor Unrecht zu haben. Auch gut.

So so.
Soll ich es für dich in der Häppchen-Methode mal probieren ?

1.Happen: das BVG stellt fest, das das Dt. Reich rechtsfähig ist, nur mangels Masse…usw. nicht handlungsfähig.

Übereinstimmung ?
Wenn nein, was ist falsch ?

  1. Happen: die BRD ist auch rechtsfähig.
    Übereinstimmung ? Sonst wie 1.

  2. Happen: die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Dt.Reichs.
    Übereinstimmung ? Sonst wie 1.

Resultat: die BRD ist identisch mit dem Deutschen Reich.
Super !
Und jetzt geben wir ganz schnell unser Schulgeld zurück, weil für uns 1+1=3 ist.

Das ist nicht richtig ! Es kann nicht ein Staat mit einem
anderen völkerrechtlich bestehenden Staat identisch sein !!

Wer spricht denn von einem „anderen“? Du weißt schon, was
„identisch“ bedeutet, oder?

Muß man es dir in die Hirnhaut meißeln ?
Das BVG spricht davon. Das Dt.Reich besitzt Rechtsfähigkeit. Heißt übersetzt: Kann klagen und verklagt werden (wenn Organe+Masse da wären).
Ist das angekommen ?

Auch das Staatsvolk hat das nicht, da die BRD kein eigenes
Staatsvolk hat.

Hoppla! Jetzt wo Du es sagst, ist mir glatt mein Vaterland
abhanden gekommen. Bin ich jetzt staatenlos?

Du gehörst wahrscheinlich zu den Menschen die nach 1949 geboren sind.
Welches Vaterland haben 1946 geboren. „Deutsch“ ???
Steht auch im Personalausweis.
Dein Vaterland steht da nicht drin. Nicht die BRD. Hmm. Na sowas !

  1. im Magazin FOCUS 47/2005, S.13 wird berichtet, das auf
    Antrag des Berliner Senats über eine Normenkontrollklage des
    BVG des SONDERSTATUS
    von Berlin aufheben soll !!

Aus Deinen Angaben geht nicht hervor, worauf sich der
„Sonderstatus“ bezieht. Könnte vielleicht das hier gemeint
sein: "Denn der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit möchte
eine Hauptstadtklausel, die Berlin einen verbindlichen

Könnte ? Oder ist ?

Das war eine Frage an Dich! Weißt Du denn etwa nicht mehr, was
in dem Focus-Artikel stand?

Ich habe ihn gelesen und in meinen Akten. Has du ihn auch gelesen ?

Hübsch. Hast Du auch die Präambel gelesen?

Meine Herren ! Hast du im anderen Artikel nix über Präambel
gelernt ?

Es können in der P. die dollsten Dinge stehen: auf den Inhalt
kommt es an !
Ich hoffe, das dieser Präambel-Kram ad acta gelegt werden
kann.

Wir können auf die Präambel gern verzichten, wenn Du mir im
Gesetzestext zeigst, wo die Souveränität Deutschlands
eingeschränkt wird.

Habe ich getan: in den besonderen Verträgen bezüglich der Regelung von Berlin 24.9.1990
Was konkret hast du hier nicht verstanden ?

Nur zur Info: Großbritannien hat gar keine Verfassung. Über
die amerikanische Verfassung gab es auch nie eine
Volksabstimmung. Gibt es diese Länder also genausowenig wie
die Bundesrepublik Deutschland?

Vergleichen wir gerade Äpfel mit Birnen ? War GB besetzt, die Armee vernichtet, eine Kapitulation unterzeichnet ?
Deutschland hat eine völkerrechtlich legitimierte Verfassung.
Nämlich die der Weimarer Verfassung von 1919.
Was ist daran so schwer.
Oder muß ich jetzt noch die Existenz der Verfassung belegen.

Eine schöne Zeit noch und PLONK!
Michael

Fakten täten dir besser als Lautsprache.
Hast hier inh. gerade eine aalglatte 6 abgeliefert.

Macht aber nix. Morgen ist ja auch noch ein Tag.
MK

MOD.: Persönliche Anmerkungen aus dem Thread entfernt

Moin moin.

Hallo,

Eine völkerrechtliche Verfassung entsteht dann, wenn das Volk
frei über seine Verfassung entscheidet.

In welchem Paragraphen des Völkerrechts kann man das denn
finden?

Völkerrecht ist kein einz. Recht, sondern eine „Sammlung“ von
Rechtsnormen. Ist in Wikipedia recht ordentlich beschrieben.

Nett. Und wo finde ich nun, wie eine ‚völkerrechtliche
Verfassung entsteht‘? Bzw., warum wir keine haben?

Ein bischen mitarbeiten mußt du schon. Ich weiß, das es üblich ist, hier alles vorgekaut zu bekommen. Ist aber nicht mein Job.

Verfolge doch mal die ganzen Artikel, steht alles drin, was du brauchst.

In den Werken von Prof.Dr.Carlo Schmid (einer der
„Gründerväter des GG“)ist hinsichtlich des Unterschiedes zw.
Verfassung und Grundgesetz ausführliches aufgeführt.

Danach habe ich nicht gefragt. Oder ist dieser Professor das
Völkerrecht?

Nun, deine Frage war ja auch recht oberflächlich und ungenau. Das gab zunächst dein Wissenstand wieder. Deswegen erst mal die grobe Info, was Völkerrecht ist.

Direkte Wahl durch das Volk; frei in der Wahl der Staatsform
usw.
Das macht das ganze so „gefährlich“.

Wie - die direkte Wahl macht das gefährlich?

Genau. Weil jeder sich am Papier an der Wahlurne schneiden kann.

Gruß
loderunner

MK

Was ist nun mit dem „obsoleten“ Beispiel ?

Steht in dem einen der beiden Links.

C.

Also empfiehlst du jedem einen „schlechten“ Vertrag zu
unterschreiben, wenn es ein Zusatz-blättchen mit einem
hergestellten Bezug und der Zusatzinfo „obsolet“ gibt.

Ich fürchte, ab jetzt mußt Du hier ohne mich weiterspielen. Der Zweck von www ist der Austausch von Wissen und nicht, hier den August für Schlauköpfe zu spielen, die alles nach Gutdünken interpretieren, die Realität verleugnen und behaupten, sie wären Rechtsexperten und dabei noch nicht einmal wissen, daß es das AGB-Gesetz seit Jahren nicht mehr gibt.

C.

Hallo!

Ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, Dir ein Sternchen für
den Unterhaltungswert Deines letzten Beitrags zu geben. Habe
mich dann doch dagegen entschieden.

Ich gebe hier nur meine Lieblingspassagen wieder:

Moin.
Wollte mal was grundsätzliches loswerden:

Wie wäre es mal mit ein bischen Sachlichkeit ?

Oder trete ich darauf rum, das du weiter oben felsenfest behauptest hast, die Kapitulation sei 1945 durch die letzte Reichsregierung erfolgt ?
Deine Präambel-Argumentation haben ich auch kurzerhand mit dem „Creifelds“ in die Seifenblasen-Ecke gestellt.

Ich weiß nicht warum du glaubst, mit einem so fundiertem Unwissen dich über NACHWEISBARE Fakten lustig machen zu können.

Wenn dir Schlußfolgerungen nicht gefallen, können wir uns gerne darüber austauschen und auch danach anderer Meinung sein.

Aber vielleicht bleibt die Polemik künftig mal im Hintergrund.

Vielen Dank im voraus.
MK

Moin:

Vielleicht versuchst du mal künftig auf normale Fragen normal zu antworten und wirfst einem nicht permanent deinen ganzen www-Kram vor die Füße.
Wie man in den Wald hinein ruft…

Ich versuche hier neue Fakten zu bekommen, und du meinst in dieser Kinder-Manier versteck spielen zu können.
Experten habe ich tatsächlich gesucht und fast nur so etwas wie dich gefunden.
Als Rechtsexperte habe ich mich nie bezeichnet. Sind hier glaube ich auch im Geschichts-Block.

Deine gesamten Antworten sehen wie folgt aus:
„Ich sag dir nicht was ich meine, kannst ja im link nachschauen.“
„Steht weiter oben…steht dahinten…steht irgendwo…“

Kein Wunder das du so viel Zeit hier verbringst. Ich würde mich mal langsam fragen wo mein soziales Umfeld geblieben ist. Sind die anderen alle doof, oder sollte ich mal ans eigene Näschen fassen ?

Ich hoffe schon, das du künftig nicht mehr auf Fragen eingehst. Zu einer ernsten Antwort bist du auch bisher nicht fähig gewesen.

Keine Bange. Deine Kommentare überlese ich künftig. Auch wenn´s der einzige wäre.

MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du mußt geglaubt haben, daß ich eine Antwort von Dir wollte. Das tut mir leid. Was ist eigentlich aus der Sache mit dem AGB-Gesetz geworden.

Als Rechtsexperte habe ich mich nie bezeichnet.

Sicherlich nicht, Du wirfst ja nur in jedem zweiten Artikel ein, wieviele tolle Rechtsnormen Du kennst und verlangst eine Argumentation auf Basis von Gesetzen etc. Nein, Du hast wahrlich noch nie behauptet, Rechtsexperte zu sein.

Sind hier
glaube ich auch im Geschichts-Block.

Du hast recht, auch hier liest man nicht in jedem zweiten Artikel von Dir, welche gesetzlichen Vorschriften gelten, nicht gelten, falsch verstanden oder übersehen werden etc.

Deine gesamten Antworten sehen wie folgt aus:
„Ich sag dir nicht was ich meine, kannst ja im link
nachschauen.“
„Steht weiter oben…steht dahinten…steht irgendwo…“

Nein, so sehen meine Artikel der letzten 24 Stunden aus, weil ich zu dem Schluß gekommen bin, daß jede in Antworten an Dich investierte Minute vergebliche Liebesmüh ist.

Ich hoffe schon, das du künftig nicht mehr auf Fragen
eingehst. Zu einer ernsten Antwort bist du auch bisher nicht
fähig gewesen.

Das schöne an einem Forum ist, daß dies nicht nur Deiner Beurteilung unterliegt.

Keine Bange. Deine Kommentare überlese ich künftig.

Glaub ich nicht. Aber wir werden ja sehen, ob Du auf diesen Artikel wieder antwortest. AGB-Gesetz, AGB-Gesetz, AGB-Gesetz.

Amüsiert,
C.

MOD.: Ich schließe diesen…
…Teilthread hier ab, da es nicht so aussieht als ob Ihr beide jemals auf einen grünen Zweig kommen würdet. Mal davon abgesehen, daß es nur noch eher wenig mit dem Thema dieses Brettes (Geschichte) zu tun.

Solltet Ihr Interesse haben Eure „Diskussion“ weiterzuführen, dann schlage ich Euch den Mailweg vor.

Gruß
Edith
MOD-Geschichte

Hallo,

Eine völkerrechtliche Verfassung entsteht dann, wenn das Volk
frei über seine Verfassung entscheidet.

In welchem Paragraphen des Völkerrechts kann man das denn
finden?

Völkerrecht ist kein einz. Recht, sondern eine „Sammlung“ von
Rechtsnormen. Ist in Wikipedia recht ordentlich beschrieben.

Nett. Und wo finde ich nun, wie eine ‚völkerrechtliche
Verfassung entsteht‘? Bzw., warum wir keine haben?

Ein bischen mitarbeiten mußt du schon. Ich weiß, das es üblich
ist, hier alles vorgekaut zu bekommen. Ist aber nicht mein
Job.

Sorry. Du hast behauptet, wir hätten keine ‚völkerrechtliche Verfassung‘. Dann musst Du auch nachweisen, was Du darunter verstehst. Das ist Dein Job. Wer behauptet, muss beweisen.
Deinen Ausführungen kann ich nur entnehmen, dass Du Dir nicht sicher bist, was eine ‚völkerrechtliche Verfassung‘ ist. Kannst Du dies bitte ändern, indem Du mal eine konkrete Quelle nennst? Indem Du definierst, wer genau eine gültige ‚völkerrechtliche Verfassung‘ ‚erlassen‘ kann? Was eine ‚völkerrechtliche Verfassung‘ nun gültig oder ungültig macht?

Verfolge doch mal die ganzen Artikel, steht alles drin, was du
brauchst.

Oh, ich habe alles verfolgt. Leider steht überall nur der Begriff, aber keinerlei Erklärung, was Du darunter verstehst oder wie Du darauf kommst.
Wohlgemerkt: ich meine nicht irgendeine Aussage von einem Politiker oder ein Urteil vom Verfassungsgericht (was ja auch keine Legitimation haben kann, wenn es gar keine gültige Verfassung gibt). Ich meine wirklich ein Gesetz, eine Verordnung, einen internationalen Vertrag.

In den Werken von Prof.Dr.Carlo Schmid (einer der
„Gründerväter des GG“)ist hinsichtlich des Unterschiedes zw.
Verfassung und Grundgesetz ausführliches aufgeführt.

Danach habe ich nicht gefragt. Oder ist dieser Professor das
Völkerrecht?

Nun, deine Frage war ja auch recht oberflächlich und ungenau.
Das gab zunächst dein Wissenstand wieder. Deswegen erst mal
die grobe Info, was Völkerrecht ist.

Und der Prof.Dr.Carlo Schmid ist das Völkerrecht? Doch wohl eher nicht.

Direkte Wahl durch das Volk; frei in der Wahl der Staatsform
usw.
Das macht das ganze so „gefährlich“.

Wie - die direkte Wahl macht das gefährlich?

Genau. Weil jeder sich am Papier an der Wahlurne schneiden
kann.

Sowas dachte ich mir.

Gruß
loderunner (der immer noch gespannt auf Deinen Link wartet)