Moin.
Ach herjeh. Könnt „ihr“ euch nix eigenes anlesen ?
Dann gebt fein acht, ich hab euch etwas mitgebracht.
Sorry. Du hast behauptet, wir hätten keine
‚völkerrechtliche Verfassung‘. Dann musst Du auch
nachweisen, was Du darunter verstehst. Das ist
Dein Job. Wer behauptet, muss beweisen.
Nach „offiziellen“ geschichtsverfälschenden Angaben wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.
Das ist definitiv falsch, da das GG von anfang an übergeordnetem Besatzungsstatut unterlag.
BEWEISE:
Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der künftigen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:
„Jede Änderung des Grundgesetze bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.“
Haben das jetzt alle verstanden ? Auch Christian und M.Bauer & Co.?
WEITER:
Auszüge des dazugehörigen Begleitschreibens der AM zum Besatzungsstatut spare ich mir aus Platzgründen; kann jeder selbst nachlesen !
Mit Schreiben vom 12. Mai 1945 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angeforter und durchgesetzt:
„Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung (Witz !) dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gem. den Bestimmungen des Art. 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.“
In der Woche zw. dem 16.5. und 22.5.1949 wurde diese von den Landtagen, WELCHE NICHT VOM DEUTSCHEN VOLKE GEWÄHLT, SONDERn ZU DIESEM ZEITPUNKT VON DEN ALLIIERTEN MILITÄRBEHÖRDEN EINGESETZT WORDEN WAREN, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, Bayern hat mit „Nein“ gestimmt und die mittel- und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.
Beweis: Bundesgesetzblatt (13G8) Nr.: 1 von 1949
Damit ist wohl auch das Ammenmärchen von der nachträglichen Legitimation durch Ländervertretungen endgültig vom Tisch.
Bis hierher noch Fragen ??
Konsequenzen:
Sämtliche Verträge, die die BRD mit wem oder was auch immer (UNO, Nato, EU, Euroeinführung) „offiziell“ geschlossen hat, sind nichtig, nicht ratifiziert.
Auch der 4+2 Vertrag.
Aber: es kommt noch schlimmer ! Dazu später mehr !
loderunner (der immer noch gespannt auf Deinen Link wartet)
links erhältst du bei exc. M.Bauer und Gehilfen.
Hier geht es um Fakten.
Was du (loderunner) jetzt in Eigenarbeit noch leisten muß, sind die verschiedenen Quellen auszuarbeiten ("Erinnerungen von Prof.C.Schmid reichen komplett aus) die eine Verfassung als solche beschreiben.
Bei Verständnisfragen: gerne nachfragen.
Ansonsten gilt: selbst ist der loderunner.
MK