Friedensvertrag ? Ja, bitte !

Hallo Loderunner, Hallo Manuel, Hallo Forum,

(Loderunner war mal eins meiner Lieblingsspiele neben Jumpman auf der „Brotkiste“ C64),
so wie ich das sehe, gibt es Meinungen pro und Kontra. Heute sieht mans so, vielleicht sieht mans in Zukunft, bei anderer Großwetterlage (aber was müßte da passieren (??) - lieber nicht), anders? Die jetzige ortodoxe Ansicht ist m.M.n. jedenfalls nicht „aus Stein gemeißelt“, sondern offizielle Auslegung oder Interpretation.
Dann gibt es natürlich auch die normative Kraft des Faktischen.
Habe mal gegoogelt und das hier gefunden

http://www.wno.org/newpages/his27.html

und, auch wichtig

http://tiss.zdv.uni-tuebingen.de/webroot/g10/ghnss01…

So wie ich es als Nichtjurist beurteilen kann, ist eine herrschende Meinung (!) der Ansicht, BRD identisch mit DR - eine Minderheit von Juristen sind anderer Ansicht. Reine Auslegungssache (auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand). Ein Beispiel, wie man völkerrechtsgültige Verträge „umbiegt“ bzw. neu auslegt, ist z.B. die Nichtigkeitserklärung des Münchner Abkommens:

http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/K…

Meiner Meinung nach hat Manuel da den Finger auf einen wunden Punkt gelegt. Letztendlich muß jeder für sich entscheiden, welche Ansicht er für richtig erachtet. Bitte bedenken: alle, die wir keine Juristen sind und mit „gesundem Menschenverstand“ diese Sachverhalte durchdringen wollen, begeben uns auf juristisches „Glatteis“.
Gruß HR

Hallo,

(Loderunner war mal eins meiner Lieblingsspiele neben Jumpman
auf der „Brotkiste“ C64),

Ich kenne es vom Apple][. Der Commodore war nur zum Spielen, der Apple ein richtiger Computer. :wink:

so wie ich das sehe, gibt es Meinungen pro und Kontra. Heute
sieht mans so, vielleicht sieht mans in Zukunft, bei anderer
Großwetterlage (aber was müßte da passieren (??) - lieber
nicht), anders?

Wer weiß?
Völkerrecht hat nunmal kein Gesetzbuch mit Artikeln, an die man sich halten muss. Und auch kein Gericht, das in Zweifelsfällen entscheiden könnte, auch keine Regierung, die das Gesetz ändern könnte und nichtmal eine Polizei, die die Einhaltung überwacht.

Unter uns: das ist ja grad der Grund, warum ich von Manuel gern gewußt hätte, worauf sich seine ‚völkerrechtliche Verfassung‘ eigentlich stützten sollte. Ich gehe davon aus, dass er diese Grundlage gar nicht findet.

Ups - jetzt hab ich’s verraten…

Die jetzige ortodoxe Ansicht ist m.M.n.
jedenfalls nicht „aus Stein gemeißelt“, sondern offizielle
Auslegung oder Interpretation.

Es soll wohl mehrere Möglichkeiten der Auslegung geben. Entscheidend ist die herrschende Meinung in der Völkergemeinschaft, zur Zeit in der Uno, genauer im Uno-Sicherheitsrat.

Dann gibt es natürlich auch die normative Kraft des
Faktischen.

Das nennt man hier wohl ‚das Recht des Stärkeren‘?

Habe mal gegoogelt und das hier gefunden
http://www.wno.org/newpages/his27.html

Holla. Da hättest Du aber mal ein wenig weitergoogeln sollen, dann hättest Du vielleicht auch das dazu gefunden:
http://www.krr-faq.de/reg1.php#bracht
Trau, schau, wem.

und, auch wichtig
http://tiss.zdv.uni-tuebingen.de/webroot/g10/ghnss01…

Worauf sollte ich beim Lesen achten?

So wie ich es als Nichtjurist beurteilen kann, ist eine
herrschende Meinung (!) der Ansicht, BRD identisch mit DR -
eine Minderheit von Juristen sind anderer Ansicht. Reine
Auslegungssache (auf See und vor Gericht sind wir alle in
Gottes Hand).

Tja, das Problem ist doch: vor welchem Gericht? Nach welchem Gesetz?

Ein Beispiel, wie man völkerrechtsgültige
Verträge „umbiegt“ bzw. neu auslegt, ist z.B. die
Nichtigkeitserklärung des Münchner Abkommens:
http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/K…

Nöö. Das ist kein ‚Umbiegen‘, das ist das gleiche wie bei jedem anderen Zivilvertrag: es gibt immer die Möglichkeit, dass sich die Vertragsparteien darauf einigen, den Vertrag zu zerreissen und auf alles zu verzichten, was aus dem Vertrag gefolgt wäre.

Meiner Meinung nach hat Manuel da den Finger auf einen wunden
Punkt gelegt.

Nein. Er glaubt nur, einen wunden Punkt gefunden zu haben. In Wirklichkeit bohrt er wo ganz anders drin rum.

Letztendlich muß jeder für sich entscheiden,
welche Ansicht er für richtig erachtet.

Solange er dabei die Gesetze beachtet und nicht behauptet, die wären alle ungültig.

Bitte bedenken: alle,
die wir keine Juristen sind und mit „gesundem
Menschenverstand“ diese Sachverhalte durchdringen wollen,
begeben uns auf juristisches „Glatteis“.

Aber es gibt durchaus unterschiedliche Methoden, das Glatteis wieder zu verlassen. Und auch unterschiedliche Richtungen.

Gruß
loderunner

Hallo,

Entscheidend ist die herrschende Meinung in der
Völkergemeinschaft, zur Zeit in der Uno, genauer im
Uno-Sicherheitsrat.

Ja, und dort sind wir imho noch als Feindstaat „DR“ geführt, wenn ich Manuel richtig interpretiere.

Dann gibt es natürlich auch die normative Kraft des
Faktischen.

Das nennt man hier wohl ‚das Recht des Stärkeren‘?

Genau! Quod licet Jovi…, siehe US Invasionen - zuletzt Irak.

http://www.krr-faq.de/reg1.php#bracht

Das habe ich mir natürlich angeschaut, ist aber m.M.n. eher ein Antifa Katechismus-Lesebuch ohne besonderen juristischen Tiefgang. Für Normalos.

Trau, schau, wem.

nem Sachs, nem Schwab, nem Böhm. (vollständiges Zitat).

und, auch wichtig
http://tiss.zdv.uni-tuebingen.de/webroot/g10/ghnss01…

Worauf sollte ich beim Lesen achten?

Zum Schluß auf die unterschiedlichen Thesen I-III. Und auf den Zitathinweis (zitiert nach Alpm…jurist…Lehrgäng…). Ich schließe daraus, daß man (wer auch immer das ist) sich auf die z.Z. orthodoxe Meinung festgelegt hat.

So wie ich es als Nichtjurist beurteilen kann, ist eine
herrschende Meinung (!) der Ansicht, BRD identisch mit DR -
eine Minderheit von Juristen sind anderer Ansicht. Reine
Auslegungssache (auf See und vor Gericht sind wir alle in
Gottes Hand).

Tja, das Problem ist doch: vor welchem Gericht? Nach welchem
Gesetz?

Ein Beispiel, wie man völkerrechtsgültige
Verträge „umbiegt“ bzw. neu auslegt, ist z.B. die
Nichtigkeitserklärung des Münchner Abkommens:
http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/K…

Nöö. Das ist kein ‚Umbiegen‘, das ist das gleiche wie bei
jedem anderen Zivilvertrag: es gibt immer die Möglichkeit,
dass sich die Vertragsparteien darauf einigen, den Vertrag zu
zerreissen und auf alles zu verzichten, was aus dem Vertrag
gefolgt wäre.

Achtung: GB und F haben Tschechoslowakei (T) am 19.9.38 T aufgefordert, Sudetenland abzutreten. Daraufhin hat T am 21.9.38 zugestimmt. (vollständigkeitshalber: Polen hat dann von T gleiche Rechte für poln. Staatsbürgeer verlangt, wie den deutschen in T zugestanden. Am 2.10.38 besetzt und okkupiert Polen nach vorhergehendem Ultimatum an T das Olsa Gebiet (mit Stadt Teschen) der T). Vertragspartner mit T waren demnach GB und F. 29/30.9.38: Münchner Abkommen zwischen GB, F, I, D - Präambel:
„D, das vereinigte Königr, F und I sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetend. Gebietes BEREITS ERZIELT wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten… usw.“.
Du siehst also, das Abkommen wurde 10 Tage vorher, wie geschildert, von GB und F beschlossen. In München wurden dann, im Beisein von D nur noch „Modalitäten“ geregelt. Demzufolge kann/ könnte völkerrechtlich BRD Vertrag garnicht ungültig erklären, da ja von GB und F bereits vorher schon beschlossen!

Meiner Meinung nach hat Manuel da den Finger auf einen wunden
Punkt gelegt.

Nein. Er glaubt nur, einen wunden Punkt gefunden zu haben. In
Wirklichkeit bohrt er wo ganz anders drin rum.

Deine Meinung, ich bin skeptisch.

Letztendlich muß jeder für sich entscheiden,
welche Ansicht er für richtig erachtet.

Solange er dabei die Gesetze beachtet und nicht behauptet, die
wären alle ungültig.

Welche Gesetze beachtet Manuel nicht? Und das es unterschiedlicheGesetzesauslegungen gibt, darüber sind wir doch im Grundsatz einig, oder?

Bitte bedenken: alle,
die wir keine Juristen sind und mit „gesundem
Menschenverstand“ diese Sachverhalte durchdringen wollen,
begeben uns auf juristisches „Glatteis“.

Aber es gibt durchaus unterschiedliche Methoden, das Glatteis
wieder zu verlassen. Und auch unterschiedliche Richtungen.

Wer wollte da widersprechen?
Mit freundlichem Gruß HR

Moin.

Ach herjeh. Könnt „ihr“ euch nix eigenes anlesen ?
Dann gebt fein acht, ich hab euch etwas mitgebracht.

Sorry. Du hast behauptet, wir hätten keine
‚völkerrechtliche Verfassung‘. Dann musst Du auch
nachweisen, was Du darunter verstehst. Das ist
Dein Job. Wer behauptet, muss beweisen.

Nach „offiziellen“ geschichtsverfälschenden Angaben wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.
Das ist definitiv falsch, da das GG von anfang an übergeordnetem Besatzungsstatut unterlag.

BEWEISE:

Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der künftigen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:

„Jede Änderung des Grundgesetze bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.“

Haben das jetzt alle verstanden ? Auch Christian und M.Bauer & Co.?

WEITER:

Auszüge des dazugehörigen Begleitschreibens der AM zum Besatzungsstatut spare ich mir aus Platzgründen; kann jeder selbst nachlesen !

Mit Schreiben vom 12. Mai 1945 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angeforter und durchgesetzt:

„Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung (Witz !) dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gem. den Bestimmungen des Art. 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.“

In der Woche zw. dem 16.5. und 22.5.1949 wurde diese von den Landtagen, WELCHE NICHT VOM DEUTSCHEN VOLKE GEWÄHLT, SONDERn ZU DIESEM ZEITPUNKT VON DEN ALLIIERTEN MILITÄRBEHÖRDEN EINGESETZT WORDEN WAREN, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, Bayern hat mit „Nein“ gestimmt und die mittel- und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.

Beweis: Bundesgesetzblatt (13G8) Nr.: 1 von 1949

Damit ist wohl auch das Ammenmärchen von der nachträglichen Legitimation durch Ländervertretungen endgültig vom Tisch.

Bis hierher noch Fragen ??

Konsequenzen:

Sämtliche Verträge, die die BRD mit wem oder was auch immer (UNO, Nato, EU, Euroeinführung) „offiziell“ geschlossen hat, sind nichtig, nicht ratifiziert.
Auch der 4+2 Vertrag.

Aber: es kommt noch schlimmer ! Dazu später mehr !

loderunner (der immer noch gespannt auf Deinen Link wartet)

links erhältst du bei exc. M.Bauer und Gehilfen.
Hier geht es um Fakten.

Was du (loderunner) jetzt in Eigenarbeit noch leisten muß, sind die verschiedenen Quellen auszuarbeiten ("Erinnerungen von Prof.C.Schmid reichen komplett aus) die eine Verfassung als solche beschreiben.

Bei Verständnisfragen: gerne nachfragen.
Ansonsten gilt: selbst ist der loderunner.

MK

Hallo,

Entscheidend ist die herrschende Meinung in der
Völkergemeinschaft, zur Zeit in der Uno, genauer im
Uno-Sicherheitsrat.

Ja, und dort sind wir imho noch als Feindstaat „DR“ geführt,
wenn ich Manuel richtig interpretiere.

Na und? Solange wir nicht so behandelt werden, ist das völlig wurscht. Und das ‚so-behandelt-werden‘ richtet sich ja auch nicht danach, ob es schriftlich irgendwo fixiert ist, wie diverse ‚Opfer‘ von Embargos schon schmerzlich feststellen durften.

Dann gibt es natürlich auch die normative Kraft des
Faktischen.

Das nennt man hier wohl ‚das Recht des Stärkeren‘?

Genau! Quod licet Jovi…, siehe US Invasionen - zuletzt Irak.

Da waren noch mehr dran beteiligt, oder?
Btw., wie ist das eigentlich im Kongo? Oder im Balkan? Oder in Afghanistan?
Brauchst nicht zu antworten, soll hier gar nicht Thema sein.

http://www.krr-faq.de/reg1.php#bracht

Das habe ich mir natürlich angeschaut, ist aber m.M.n. eher
ein Antifa Katechismus-Lesebuch ohne besonderen juristischen
Tiefgang. Für Normalos.

Ich bin Normalo. Du nicht?

Trau, schau, wem.

nem Sachs, nem Schwab, nem Böhm. (vollständiges Zitat).

Kenne ich alle nicht.
Ich weiß aber, wer in der krr sitzt und das reicht mir eigentlich aus, diesen Club zu beurteilen.

und, auch wichtig
http://tiss.zdv.uni-tuebingen.de/webroot/g10/ghnss01…

Worauf sollte ich beim Lesen achten?

Zum Schluß auf die unterschiedlichen Thesen I-III. Und auf den
Zitathinweis (zitiert nach Alpm…jurist…Lehrgäng…). Ich
schließe daraus, daß man (wer auch immer das ist) sich auf die
z.Z. orthodoxe Meinung festgelegt hat.

Ach so.

Nichtigkeitserklärung des Münchner Abkommens:

Nöö. Das ist kein ‚Umbiegen‘, das ist das gleiche wie bei
jedem anderen Zivilvertrag: es gibt immer die Möglichkeit,
dass sich die Vertragsparteien darauf einigen, den Vertrag zu
zerreissen und auf alles zu verzichten, was aus dem Vertrag
gefolgt wäre.

Achtung: GB und F haben Tschechoslowakei (T) am 19.9.38 T

In München wurden dann,
im Beisein von D nur noch „Modalitäten“ geregelt. Demzufolge
kann/ könnte völkerrechtlich BRD Vertrag garnicht ungültig
erklären, da ja von GB und F bereits vorher schon beschlossen!

Na und? GB und F hätten sich ja beschweren können. Haben sie aber nicht, ergo: Vertrag weg.

Meiner Meinung nach hat Manuel da den Finger auf einen wunden
Punkt gelegt.

Nein. Er glaubt nur, einen wunden Punkt gefunden zu haben. In
Wirklichkeit bohrt er wo ganz anders drin rum.

Deine Meinung, ich bin skeptisch.

Du hast ja auch eine andere Meinung über das krr. Oder habe ich das falsch verstanden?

Welche Gesetze beachtet Manuel nicht?

Ich schrieb: Solange er dabei die Gesetze beachtet. Nichts anderes.
Das ist ja grad das lustige an der Diskussion hier: Manuel hält sich an Gesetze, deren Legitimation er gleichzeitig abstreitet. Er negiert die Gültigkeit des GG, pocht aber auf das darin enthaltene Recht auf freie Meinungsäußerung. Und paradoxerweise negiert er wiederum, dass diese Recht eingeschränkt werden kann, obwohl es im selben Paragraphen so vorgesehen ist.
Vielleicht geht er sogar wählen.

Und das es
unterschiedlicheGesetzesauslegungen gibt, darüber sind wir
doch im Grundsatz einig, oder?

Darüber sind wir uns nicht einig, wenn Du daraus herleiten willst, dass ich auch nur im Mindesten mit Manuel übereinstimme.

Gruß
loderunner

Hallo,
Du hast immer noch nicht verstanden, was meine Frage ist:
Was verstehst Du unter einer ‚völkerrechtlichen Verfassung‘?
Wie kann ich durch Studium und Recherche von was auch immer herausfinden, was DU darunter verstehst?

Dann gebt fein acht, ich hab euch etwas mitgebracht.

Aber eben eine Falschlieferung. Ich will nicht eine Wiederholung immer derselben Argumente gegen etwas, sondern endlich mal eine positive Aussage von Dir.

BEWEISE:
Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und

„Jede Änderung des Grundgesetze bedarf vor ihrem Inkrafttreten
der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.
Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle
sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und
ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen
Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass
diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.“

Na und? Haben sie abgelehnt? Was ist daran illegal?

links erhältst du bei exc. M.Bauer und Gehilfen.
Hier geht es um Fakten.

Ach so? Und wo bleiben sie dann?

Gruß
loderunner

Hallo,

Sorry. Wer den Mörder auf frischer Tat ertappt um hinterher zu fragen: „Wer ist der Mörder ?“, dem kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.

Ich habe dir Quellen genannt. Ich mach´s jetzt halt genauso wie die andere Fraktion: Quelle angeben, bekunden, das man zu den Inhalten steht und keine Lust hat, alles noch einmal selbst zu pinseln.

So einfach ist das. Brauchst nicht erneut zu antworten, zumal es dir ja auch nicht um eine korrekte Antwort geht.

Ach so? Und wo bleiben sie dann?

Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

MK

Habs grad gefunden. Nur für Dich, lodi:

Quelle:
Parl.Rat, Akten u. Protokolle 1948-1949 Band 9, Bundesarchiv.
Prof.Dr.Carlo Schmid:

Man muß weissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Wilen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.

Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft nd unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sein denn gegen die Fremdherrschaft selbst - , sonder es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. …

Solltest du in kindlicher Manier „nach meinen Worten“ verlangen, mach die Äuglein zu und wieder auf. So würde ich es auch schreiben.

Da steht immer noch nicht das Wort „Verfassung“, so ein Mist. Jetzt ist geistige Transferleistung gefragt. Kein Staat im demokrat. Sinne, somit kann auch alles, was aus ihm heraus als „Verfassung“ geboren wurden nicht tatsächlich eine nach den o.a. Vorgaben sein.
Mehr kriegst du nicht.

Na und? Haben sie abgelehnt? Was ist daran illegal?

Von illegal hat keiner gesprochen. Sie haben auch nicht abgelehnt. Im konkreten Fall Änderungen durchgesetzt, aufgrund des Besatzungsrechts, was es ja angeblich in Dtl. nicht gibt. Brille ?

MK

Hallo Loderunner,

Entscheidend ist die herrschende Meinung in der
Völkergemeinschaft, zur Zeit in der Uno, genauer im
Uno-Sicherheitsrat.

Ja, und dort sind wir imho noch als Feindstaat „DR“ geführt,
wenn ich Manuel richtig interpretiere.

Na und? Solange wir nicht so behandelt werden, ist das völlig
wurscht. Und das ‚so-behandelt-werden‘ richtet sich ja auch
nicht danach, ob es schriftlich irgendwo fixiert ist, wie
diverse ‚Opfer‘ von Embargos schon schmerzlich feststellen
durften.

Also, nach Völkerrecht stünde es jedem Kriegsgegner des 3. Reiches frei, zur Durchsetzung seiner Forderungen, uns anzugreifen und zu besetzen. Ist zwar nur theoretischer Fall, aber immerhin! Wenn z.B. im kalten Krieg (um 1980, sagen wir mal) die SU unsangegriffen hätte UND Krieg gewonnen hätte, wären die BRD Soldaten Freischärler gewesen und hätten ohne Federlesens (so wies die Amis z.Z. machen) liquidiert, zu Zwangsarbeit (oder Zuchthaus usw.) verknackt werden können. da ja DR Waffenstillstand hatte und Gegenwehr völkerrechtlich geahndet hätte werden können. Ich finde im Gegensatz zu Dir nicht, daß uns das „völlig wurscht“ sein sollte - kanns aber wie Du nicht ändern.

http://www.krr-faq.de/reg1.php#bracht

Das habe ich mir natürlich angeschaut, ist aber m.M.n. eher
ein Antifa Katechismus-Lesebuch ohne besonderen juristischen
Tiefgang. Für Normalos.

Ich bin Normalo. Du nicht?

Doch, und daher krr-faq für tiefgehende juristische Diskussionen ungeeignet.

In München wurden dann,
im Beisein von D nur noch „Modalitäten“ geregelt. Demzufolge
kann/ könnte völkerrechtlich BRD Vertrag garnicht ungültig
erklären, da ja von GB und F bereits vorher schon beschlossen!

Na und? GB und F hätten sich ja beschweren können. Haben sie
aber nicht, ergo: Vertrag weg.

Vertrag besteht völkerrechtlich weiter, ob sich jemand beschwert oder nicht. Berührt jetzt wiederr die Frage, existiert DR noch oder nicht.

Du hast ja auch eine andere Meinung über das krr. Oder habe
ich das falsch verstanden?

Nein, siehe oben

Vielleicht geht er sogar wählen.

Möglichkeit besteht. Stimmt.

Und das es
unterschiedlicheGesetzesauslegungen gibt, darüber sind wir
doch im Grundsatz einig, oder?

Darüber sind wir uns nicht einig, wenn Du daraus herleiten
willst, dass ich auch nur im Mindesten mit Manuel
übereinstimme.

Schade, dachte du bist mit mir einer Meinung, daß je nach „Windrichtung“ Gesetze und Verträge (grundsätzlich) mal in die eine , mal in die andere Richtung ausgelegt werden können. Hat jetzt absolut nichts mit Zustimmung zu Manuel zu tun.
Wenn Du einverstanden bist und nix wichtiges mehr zu posten hast, können wir damit unseren kleinen Meinungsaustausch (vorläufig) abschließen, o.K.?
Freundlicher Gruß, verbunden mit der Hoffnung auf ein 2:1 für uns, HR

Mal wieder falsche Angaben
Moin,

in die eigentliche Diskussion mische ich mich nicht ein, das machen die anderen besser als ich es könnte. Aber ich habe was dagegen, wenn Du zwar immer auf Fakten bestehst, aber dann unüberprüfte Falschaussagen verbreitest.

Als kleines Schmankerl können alle Leser jetzt mal ihren
Personalausweis (Personal der BRD) heraussuchen und bei
„Staatsangehörigkeit“ nachschauen.
Bei anderen Staaten steht dort „Österreich“, „Frankreich“ oder
anderes.
Bei uns steht „Deutsch“. Deutsch ist eine Nationalität keine
Staatsangehörigkeit. Eine Angehörigkeit zur BRD gibt es auch
nicht.

Dann gibt es also auch Frankreich und Österreich (um bei Deinen Beispielen zu bleiben) wohl nicht. In Frankreich steht in der „carte d’identité“ nämlich „français“ an der betreffenden Stelle, das heißt „französisch“, nicht „Frankreich“.
Und in Österreich trägt weder der Personal- noch der Identitätsausweis überhaupt einen Hinweis auf die Nationalität.

Also bitte erst mal Fakten prüfen, bevor Du postest.

Gruß

Kubi

Hallo,

Welche Gesetze beachtet Manuel nicht?

Ich schrieb: Solange er dabei die Gesetze beachtet.
Nichts anderes.
Das ist ja grad das lustige an der Diskussion hier: Manuel
hält sich an Gesetze, deren Legitimation er gleichzeitig
abstreitet. Er negiert die Gültigkeit des GG, pocht aber auf
das darin enthaltene Recht auf freie Meinungsäußerung. Und
paradoxerweise negiert er wiederum, dass diese Recht
eingeschränkt werden kann, obwohl es im selben Paragraphen so
vorgesehen ist.

In dem Rechtsrahmen, in dem ich mich zunächst bewegen muß, muß ich auch die Spielregeln beachten. Bewege ich mich im BRD-Rahmen stelle ich unentwegt Rechtsbeugung und Verletzung der Rechtsnormen fest.
Erklärung weite unten.

unterschiedlicheGesetzesauslegungen gibt, darüber sind wir
doch im Grundsatz einig, oder?

Völlig falsche Annahme ! Wo ist bitte die Rechtsnorm dafür, dass ein Richter ein Gesetz auslegen kann ? Er soll es anwenden, mehr nicht.
Wo darf ich suchen ?

GVG ? Lt. BGBl kein Geltungsbereich mehr !
StpO ? Lt. BGBl kein Geltungsbereich mehr !
ZPO ? Lt. BGBl kein Geltungsbereich mehr !
GG ? Seit 07/1990 ausgehebelt durch Streichung des Art.23 durch alliiertes Besatzungsrecht. Kein Geltungsbereich mehr.

Ich habe div. höchstrichterliche BRD-Rechtsprüche parat, die das fehlen des Geltungsbereiches eines Gesetzes gleichstellen mit dem Fehlen des ganzen Gesetzes. Rechtsnorm !
In den o.a. Fällen ist in den Einführungsgesetzen jew. der §1 und §5 gestrichen worden.
Damit haben die Gesetze und Verordnungen keinen Geltungsbereich mehr und sind nach „höchstrichterlicher BRD-Rechtssprechung“ nicht mehr gültig !!

Wonach will ein Richter noch Recht in der „BRD“ sprechen ? Art 101 GG (1) „Anspruch auf den gesetzlichen Richter“, oder GVG ?
Möchte ein Staatsanwalt nach StPO ermitteln ?

Wo soll die gelten ? In der Mongolei ? Indien ?

Über was wollen wir uns unterhalten ?
Reichsrecht ? BRD-Recht ? Völkerrecht ?

Bitte. Aber nicht beim 1x1 und was eine Rechtsnorm ist.

Es gibt keine legitime Rechtssprechung mehr in Deutschland. Je eher du das begreifst, umso eher fragst du nach einem gültigen Rahmen.

Wenn du mal richtig liest, weißt du auch wo der ist.

Ungläubig ? Bundesgesetzblatt lesen.

MK

Moin,

„Frankreich“.
Und in Österreich trägt weder der Personal- noch der
Identitätsausweis überhaupt einen Hinweis auf die
Nationalität.

Unter Punkt 4 Staatsangehörigkeit/Nationalite/Nationality
steht im Ausweis „Österreich“

Jedenfalls auf meinem Foto. Fälschung ?

Steht gerne zur Disposion. Nicht das es beim 10:0 heißt, ich habe ja nur geschummelt.

MK

Moin.

Hallo Loderunner, Hallo Manuel, Hallo Forum,

Meiner Meinung nach hat Manuel da den Finger auf einen wunden
Punkt gelegt. Letztendlich muß jeder für sich entscheiden,
welche Ansicht er für richtig erachtet. Bitte bedenken: alle,
die wir keine Juristen sind und mit „gesundem
Menschenverstand“ diese Sachverhalte durchdringen wollen,
begeben uns auf juristisches „Glatteis“.
Gruß HR

Nun läßt uns das Völkerrecht aber keine Wahl der Interpretation. Nach Völkerrecht besteht das Dt.Reich und Preußen fort. Ob ich das gut oder schlecht find, ist sekundär.

Mit folgenden Hinweis glaube ich aber, es gut finden zu müssen:

Am 25.9.1990 erging das Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht (West), BGBl I, 1990, S.2106, als sechstes Überleitungsrecht.
Dessen Paragraph 1 lautet:

S.172:
„Bundesrecht, dass in Berlin (West) aufgrund alierte Vorbehaltsrechte bisher nicht oder nicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an uneingeschränkt in Berlin (West), soweit sich aus den §§ 2 und 3 nicht etwas anders ergibt…“

S.175:
„Der Überleitungsvertrag (von 1955) ist Teil des Bonner Vertragswerkes vom 26. Mai 1952, welches aus dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Drei Mächten, dem Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der BRD (Truppenvertrag), dem Finanzvertrag und dem Überleitungsvertrag bestand.“

Soweit der background.

„Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27./28.09.1990, bleiben, nach Abschluß der 2+4-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar OHNE RÜCKSICHT DARAUF OB SI IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ANDEREN RECHTSVORSCHRIFTEN BEGRÜNDET ODER FESTGESTELLT WORDEN SIND“

Der Überleitungsvertrag war 1955 v.d.Vertragsparteien als ZEITLICH BEGRENZT geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.

„MUSS ICH DAS NOCH JEMANDEM ERKLÄREN ???“
Aber es kommt noch besser ! Bitte G E N A U lesen !

Für die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs 1 des 6.Teils des Überleitungsvertrages:

„Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Ausland- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben ODER SCHLIESSEN WERDEN“

Puh !

Jeder der seine Sinne noch einigermassen beisammen hat muß das wohl 3 oder 4mal lesen.
Ich konnte es auch nicht glauben, aber das was sich BRD-Regierung nennt hat dieses Unrecht gegen das Deutsche Volk auch nach dem sog. 2+4 Vertrag stehen lassen und dieses Unrecht zeitlich unbefristet bis in alle Zeiten stehen lassen.

„Sonstiges Vermögen“ ist einfach ALLES: jedes Auto, Haus, Hose, Zahnbürste; A L L E S !

Auch die PC an denen ihr eure Weisheiten verbreitet !

Vielleicht möchte ja jetzt jemand ernsthaft über die Notwendigkeit eines Friedensvertrages diskutieren ?

Ich freue mich auf sachliche Beiträge !!

MK

Hallo,

Ich glaube, dass man in einem
demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne
des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt
eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines
souveränen Volkes handelt.

Soso. Dann kannst Du mir ja jetzt sicher auf Anhieb 20 Staaten der Erden nennen, die dieser Definition nach einen legitimen Staat gebildet haben.

Und damit Ende dieser fruchtlosen Diskussion.
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

1 „Gefällt mir“

Wozu ?

MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Knock out!

Wozu ?

Tja - wozu eigentlich?

Moin,

schön, daß Du Frankreich schonmal akzeptiert hst.

Unter Punkt 4 Staatsangehörigkeit/Nationalite/Nationality
steht im Ausweis „Österreich“

Jedenfalls auf meinem Foto. Fälschung ?

Gute Frage. Wo ist dieser ominöse Punkt 4 hier?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:open_mouth:esterreichischer-…

Gruß

Kubi

Moin. Der thread ist zwar schon geschlossen, aber vielen Dank für das neue Foto. Über die Staatsangehörigkeit ist auf dem Ausweis nix zu sehen (vielleicht Rückseite ?). Ich habe nur ein Fotoausschnitt des „alten“ Modells, wo dieses unter Pkt. 4 aufgeführt ist.

Das Wort „französisch“ gibt nur die Nationalität an nicht die Staatsangehörigkeit. Es sollte bei den Franzosen eigentlich der Staatsname der Republik verzeichnet sein. Bist du sicher, das da nix steht.

Habe neben der östr. Kopie leider z.Zt. nix greifbares.

MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es wird immer toller!

Das Wort „französisch“ gibt nur die Nationalität an nicht die
Staatsangehörigkeit.

Definiere mal den Unterschied zwischen „Nationalität“ und „Staatsangehörigkeit“.

Auf meinem Perso steht jedenfalls

„Staatsangehörigkeit / nationality / nationalité: deutsch“

Michael

Hallo,

Das Wort „französisch“ gibt nur die Nationalität an nicht die
Staatsangehörigkeit. Es sollte bei den Franzosen eigentlich
der Staatsname der Republik verzeichnet sein. Bist du sicher,
das da nix steht.

Habe neben der östr. Kopie leider z.Zt. nix greifbares.

Da würde ich mir mal ganz schnell ein Wörterbuch Französisch-Deutsch kaufen!
Heisst es: Man besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder heisst es :Man besitzt die Deutschland Staatsangehörigkeit?
Auch in anderen Staaten steht im Reisepass unter Nationalité, z. B. Belge und nicht Belgique.
„Nationalité“ wird ins Deutsche mit Nationalitaät oder Staatsangehörigkeit übersetzt.
Gruss
Rainer