Frisch Verheiratet - Wie unterstützt der Staat?

Hallo Leute,

seit einiger Zeit stellt sich mir die frage in wie weit unser Staat junge Ehen fördert.
Hier mal ein kleines Beispiel:

Person X Mänlich 21 und in der 1. Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker.

Person Y Weiblich 21, ist Studentin Mittelständische Wirtschaft auf BA)
.
Beide haben als Beispiel ein Brutto einkommen von ca. 700€ zusammen.

wenn man jetzt mal rechnet das man davon leben soll ist das schon etwas minimal wenig.

Beide beziehen kein Geld vom Staat. Die Eltern bekommen lediglich Kindergeld was sie den Kinder quasi überlassen solang sie noch in der Ausbildung sind.

Was gibt es für solche fälle für Zuschüsse bzw, finanzielle Stützen vom Staat?

Warum?

seit einiger Zeit stellt sich mir die frage in wie weit unser
Staat junge Ehen fördert.

Kinder werden durch Kindergeld uvam. unterstützt.

Warum sollte man Nicht-Eltern-Paare im Jahre 2010 bei ihren persönlichen Vorlieben für einen Partner unterstützen?

Nur weil die Partnerwahl grundgesetzlich frei ist, ist damit nicht die Verpflichtung das Zusammenleben extra zu fördern verbunden.

Kinder sind etwas anderes (und auch IMHO) zu wenig gefördert.

Aber das war ja nicht die Frage.

Gruß

Stefan

Hat hier nix mit dem Familienstand zu tun.
Hi!

seit einiger Zeit stellt sich mir die frage in wie weit unser Staat junge Ehen fördert.

Ausnahme von Titel:
Steuerlich kann ein Ehepaar durch das Ehegattensplitting entlastet werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting). (Wobei das aber nix mit „junger“ Ehe zu tun hat. „Alte Ehen“ (was auch immer man darunter verstehen mag) sind (steuer-)rechtlich selbstverständlich den „jungen“ Ehen gleichgestellt bzw. der Staat kennt den Unterschied gar nicht!)
Aber ich fürchte, das meinst Du nicht…

Person X, männlich, 21 und in der 1. Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker.

Sofern die Eltern nicht leistungsfähig (genug) sind (Unterhaltsverpflichtung!), wäre ein BAB-Anspruch möglich. Einzelheiten dazu sowie einen BAB-Rechner gibt’s hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont…

Person Y, weiblich, 21, ist Studentin Mittelständische Wirtschaft auf einer BA.

Was ist mit BAföG? Abgelehnt wegen Leistungsfähigkeit der Eltern? Dann wären eben auch hier diese in die Pflicht zu nehmen, nicht der Staat!

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nämlich nicht mit Heirat.

Was gibt es für solche Fälle für Zuschüsse bzw. finanzielle Stützen vom Staat?

Mir fallen sonst keine ein.

LG
Jadzia

Hallo,

außer dem von Jadzia genanntem könnte evtl. Wohngeld beantragt werden.

I.d.R aber nur, wenn kein Anspruch auf BAföG oder BAB besteht:

Hier ist es ganz gut erklärt:
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/Wohn…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

TM

seit einiger Zeit stellt sich mir die frage in wie weit unser
Staat junge Ehen fördert.

Kinder werden durch Kindergeld uvam. unterstützt.

Warum sollte man Nicht-Eltern-Paare im Jahre 2010 bei ihren
persönlichen Vorlieben für einen Partner unterstützen?

Nur weil die Partnerwahl grundgesetzlich frei ist, ist damit
nicht die Verpflichtung das Zusammenleben extra zu fördern
verbunden.

Kinder sind etwas anderes (und auch IMHO) zu wenig gefördert.

Aber das war ja nicht die Frage.

Hervorhebung durch mich.

Und warum antwortest du dann darauf?
Achso, ja, damit du wieder was loswerden kannst.

Außerdem ist es billiger zu zu zweit zu wohnen, als wenn jeder eine eigene Wohnung hat, und dadurch evtl. doch Ansprüche erhalten würde.

TM

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aber wenn beide noch in der Erstausbildung sind bekommen sie doch kein Wohngeld oder?

BaföG abgelehnt da beide Familien gut da stehen.

Was nun?

Steht doch unten von Jadzia, und wenn es kein BAföG oder BAB gibt, kann man Wohngeld beantragen (siehe meine beiden Links).

TM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

außer dem von Jadzia genanntem könnte evtl. Wohngeld beantragt werden.
I.d.R aber nur, wenn kein Anspruch auf BAföG oder BAB besteht:

Stimmt, hatte ich vergessen zu erwähnen! Danke für die Ergänzung! :smile:

LG
Jadzia

Die Eltern sind unterhaltspflichtig!
Hi!

Hast Du die Antworten überhaupt gelesen?

aber wenn beide noch in der Erstausbildung sind bekommen sie doch kein Wohngeld oder?

Doch, wenn kein BAB- oder BAföG-Anspruch besteht (was ja hier aufgrund des zu hohen Elterneinkommens der Fall ist). TM hat das doch unten geschrieben und sogar Infos verlinkt!

BaföG abgelehnt da beide Familien gut da stehen.

Was nun?

Das schrieb ich doch unten auch schon:

Sofern die Eltern nicht leistungsfähig (genug) sind (Unterhaltsverpflichtung!), wäre ein BAB-Anspruch möglich.

Was ist mit BAföG? Abgelehnt wegen Leistungsfähigkeit der Eltern? Dann wären eben auch hier diese in die Pflicht zu nehmen, nicht der Staat!

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nämlich nicht mit Heirat.

Du bestätigst, dass die Eltern leistungsfähig sind („stehen gut da“), also sind sie auch unterhaltspflichtig!
Es kann sogar sein, dass trotz Unterhaltszahlungen von den Eltern auch noch ein Wohngeldanspruch besteht.

Der Staat springt natürlich nicht ein, nur weil es einem jung verheirateten Paar vielleicht zu unangenehm ist, seine Unterhaltsansprüche bei den Eltern geltend zu machen!

Gruß
Jadzia

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