Frist zur AL-Meldung?

Hallo,

gibt es eine Frist innerhalb sich Selbständige, die ihr Unternehmen aufgeben, Arbeitslos melden müssen (ähnlich wie bei der AL-Meldung bei Kündigung eines Angestelltenverhältnisses)?

Oder kann die AL-Meldung auch bspw. 4 Monate nach Geschäftsaufgabe erfolgen?

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??? Kannst Du das bitte genauer schreiben? Vielen Dank!

Nein?
Oder vielleicht eher doch? Wie war das mit „erster Tag der Arbeitslosigkeit“ nochmal?

Übrigens, seit wann sind Selbständige denn automatisch pflichtversichert…?

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Nein, etwas detaillierter
Hallo,

keiner muss sich arbeitslos melden. Daher gibt es auch keine Fristen. Im eigenen Interesse sollte dies aber jeder zeitnah tun, sofern er Leistungen beziehen möchte.

Insofern ist „Nein“ die richtige Antwort auf die Frage.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oder vielleicht eher doch? Wie war das mit „erster Tag der
Arbeitslosigkeit“ nochmal?

-------- Habe eben auch nur die Frist zur Pflichtmeldung für Arbeitnehmer im Kopf. Weiss aber nicht, ob das auch für Selbständig gilt!

Übrigens, seit wann sind Selbständige denn automatisch
pflichtversichert…?

-------- Nicht pflichtversichert. Es geht hier um einen Restanspruch auf AL-Geld, das aufgrund AL-Beiträge aus einer früheren Festanstellung besteht.

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Hallo

keiner muss sich arbeitslos melden. Daher gibt es auch
keine Fristen. Im eigenen Interesse sollte dies aber jeder
zeitnah tun, sofern er Leistungen beziehen möchte.

Das Problem ist doch, dass er dann die Leistung eben später bekommt, oder?

Das ist ja für die meisten Leute, die kein Einkommen haben, ein großes Problem. Und wenn es sich um Sozialleistungen (ich denke jetzt an ALG II im Anschluss an ALG I) handelt, dann werden ja die versäumten Monate auch nicht nachgeholt.

Ich denke, da liegt das Problem, weshalb man sich immer sofort arbeitslos melden soll bzw. muss. Wenn man von diesen Problemen nicht betroffen ist, macht es wohl nichts.

So verstehe ich das jedenfalls.

Viele Grüße
Simsy

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??? Kannst Du das bitte genauer schreiben? Vielen

Nein ist nein, was ist daran so ungenau???

Dank!

kopschüttelnder Kater

Das war aber nicht die Frage
owT

Nicht pflichtversichert. Es geht hier um einen
Restanspruch auf AL-Geld, das aufgrund AL-Beiträge aus einer
früheren Festanstellung besteht.

Hallo, wie wärs mit ner chronologischen Auflistung?

  • Bis wann versicherungspflichtig tätig gewesen? Wie lange lt. Bescheid Anspruch auf alg I?
  • Von wann bis wann Leistungen (alg, Zuschüsse für Ich-AG, oder was auch immer)erhalten und welche?

MfG

Hi!

Habe eben auch nur die Frist zur Pflichtmeldung für
Arbeitnehmer im Kopf. Weiss aber nicht, ob das auch für
Selbständig gilt!

Ehrlich gesagt, verstehe ich’s auch nicht. Die Antwort hat Dir Mikesch doch schon zweimal (zugegebenermaßen kurz, aber korrekt!) gegeben!

Okay, dann halt noch mal etwas ausführlicher: Die Pflicht zur „frühzeitigen (Arbeitsuchend-)Meldung“ besteht nur für zukünftige Arbeitslose, die aus einem Versicherungspflichtverhältnis heraus arbeitslos werden.
Für Selbständige reicht es aus, sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der AA arbeitslos zu melden, ohne dass sie irgendwelche Nachteile zu befürchten hätten.

Übrigens: Eine Pflicht zur _Arbeitslos_meldung besteht übrigens überhaupt nicht… :sunglasses:

Gruß
Liza