Fristen TÜV überziehen

Hallo,

wie sind die Fristen für das Überziehen des TÜV-Termins, und wleche Strafen drohten jeweils=

Danke

Mogge

Hallo,

Kfz ohne vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung. Bis 8 Monate ist es sehr preiswert.

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 15,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
( B - 1 ) 15,00€

329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
( B - 1 ) 25,00€

329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
B - 2Punkte 40,00€
[http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf)

Gruß

Nostra

Hallo !

Ja,so stehts im Bußgeldkatalog.

Der bisherige(Länderabhänige) „Denkzettel“ der Rückdatierung der neuen Plakette ist ja leider gerade abgeschafft worden.
Also eine Einladung für alle „Vergesslichen“,solange sie nicht mal bei einer Kontrolle auffallen.

MfG
duck313

Da gäbs ein ganz einfaches Mittel:
Alle Überzieher erhalten die Plakette nach der Prüfung nicht mehr von der ÜO sondern müssen Sie beim Amt abholen.War ursprünglich so geplant wurde aber von den Ämtern vehement abgelehnt.Da ist die undankbare Ersatzstrafe eben bei TÜV und CO hängengeblieben.

Grüße

hi,
achso und wer sollte die plaketten aufkleben, ich oder der nette herr vom amt, die haben ja sonnst nix zu tun.

kleine info am rande, ab 2012 wird die rückdatierung der plaketten wieder abgeschafft.

hauptmann

Wenn es klar wäre, dass das auto eh keinen TÜV mehr bekommt, kann einem die Rückdatierung ja am lalala vorbeigehen :smile:

Okay, das hört sich doch gut an.

Hast du eine Quelle dazu? Dann kann man ja alle 2 jahre 8 monate rausholen, bei 20 jahren wären das 80 monate = 6,5 Jahre o.O

Da bräuchte keiner rauszugehen:smiley:u mußt das Kennzeichen mit reinnehmen!

Grüße

z.B. http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motor…

haben wir früher immer so gemacht, alle 2 Jahre ein wenig verschoben, so dass man sich, wenns lang genug gedauert hätte, eine HU spart…

seit letztem Jahr war es hier in Bayern sowieso schon üblich, bei Überschreitung von mehr als der Hälfte der Laufzeit, nicht mehr zurück zu datieren, sondern ab da 2 (oder 1 Jahr bei LKW) volle Jahre zu geben.

Es könnte aber erheblichen Ärger mit der Versicherung im Falle eines wg. technischen Problemen verursachten Unfalls geben. Die Versicherung könnte der Meinung sein, dass der Versicherungsschutz nicht gegeben sei.

Gruß Michael

steht wo in welchen Versicherungsbedingungen ? Oder entsprechende Urteile ? Müsste ich wissen bitte
Danke

Hallo stachus,

das habe ich hier gelesen:

/t/kfz-haftpflichtschutz-nach-abgelaufenem-tuev/4109459

Da steht u.a. folgendes:
In bestimmten Fällen kann die Versicherung den Halter in Regreß nehmen (betraglich begrenzt). Ob das hier gegeben ist, kann ich nicht sagen.

Gruß Michael

hm…
Die Versicherungen geben sogar vorläufige Deckungen bei Fahrten die zur Zulassung dienen, d.h. auch bei Fahrten ohne gültige HU, um z.B. zum TÜV zu fahren bevor man ein Fahrzeug wieder zulassen kann.