Hallo zusammen,
besteht bei einem Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV (HU-Datum überschritten), das aber noch angemeldet ist, noch ein Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung, wenn damit im normalen Straßenverkehr gefahren wird?
Gibt es außer dem Bußgeld noch weitere rechtliche Folgen, z.B. bei einem Unfall?
MfG
Winter
überschritten), das aber noch angemeldet ist, noch ein
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung, wenn damit
Solange das Fahrzeug angemeldet ist, besteht Deckung durch die KFZ-Haftpflicht-Versicherung.
Gibt es außer dem Bußgeld noch weitere rechtliche Folgen, z.B.
bei einem Unfall?
In bestimmten Fällen kann die Versicherung den Halter in Regreß nehmen (betraglich begrenzt). Ob das hier gegeben ist, kann ich nicht sagen.
Das ist ja gerade die Frage. Sonst niemand? (o.T.)
In bestimmten Fällen kann die Versicherung den Halter in
Regreß nehmen (betraglich begrenzt). Ob das hier gegeben ist,
kann ich nicht sagen.
Man nehme …
… sich einen Versicherungsmakler - erteilt ihm Vollmacht und Auftrag und erhält Hilfe!!!
Ohne Akteneinsicht keine Antwort möglich, weil die Darstellung ungenügend.
Was Diu sagst oder denkst interessiert niemanden - es geht um ZDF!
In bestimmten Fällen kann die Versicherung den Halter in
Regreß nehmen (betraglich begrenzt). Ob das hier gegeben ist,
kann ich nicht sagen
… weil es sehr stark von den Einzelheiten anhängt. Schadensregulierung ist zu einem großen Teil Einzelfallentscheidung. Da helfen Dir die persönlichen Erfahrungen von Lieschen Müller oder die Arbeitsanweisungen der Pfefferminzia AG nicht weiter. Im konkreten Fall sollte ein Telefonat mit der eigenen Versicherung möglich sein und Aufschluß geben.