Hallo stachus,
das habe ich hier gelesen:
/t/kfz-haftpflichtschutz-nach-abgelaufenem-tuev/4109459
Da steht u.a. folgendes:
In bestimmten Fällen kann die Versicherung den Halter in Regreß nehmen (betraglich begrenzt). Ob das hier gegeben ist, kann ich nicht sagen.
Gruß Michael