Hallo an alle,
durch eine Sendung vor ein paar Tagen die ich zufällig gesehen habe, habe icgh mir bis heute eine Frage gstellt.
Ein Arbeitgeber ist berechtigt einen Arbeitnehmer fristlose zu kündigen, wenn der AN den AG mit z.B. „du bist ein A****loch“ oder schlimmer betitelt.
Arbeitslosengeld bekommt der AN dann mindestens 3 Monate nicht - richtig? Wegen dem Grund der Kündigung …
Wie sieht es aber aus mit Versicherungsleitungen? Krankenkassenbeiträgen usw., wenn der AN nun z.B genau 3 Monate arbeitslos sein sollte? Werden diese Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahl bzw. übernommen?
LG Jasmin