Fristlose Kündigung

Hallo an alle,

durch eine Sendung vor ein paar Tagen die ich zufällig gesehen habe, habe icgh mir bis heute eine Frage gstellt.

Ein Arbeitgeber ist berechtigt einen Arbeitnehmer fristlose zu kündigen, wenn der AN den AG mit z.B. „du bist ein A****loch“ oder schlimmer betitelt.

Arbeitslosengeld bekommt der AN dann mindestens 3 Monate nicht - richtig? Wegen dem Grund der Kündigung …

Wie sieht es aber aus mit Versicherungsleitungen? Krankenkassenbeiträgen usw., wenn der AN nun z.B genau 3 Monate arbeitslos sein sollte? Werden diese Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahl bzw. übernommen?

LG Jasmin

Moinsen,

guggst Du z. B. hier:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/163.98.html

Kurzform: 4 Wochen ist man beitragsfrei nachversichert ab 5. Woche übernimmt AfA.

Gruß
MG

Fristlose Kündigung: SV während Sperrzeit
Hi!

Arbeitslosengeld bekommt der AN dann mindestens 3 Monate nicht – richtig?

Nein, es sind exakt 12 Wochen (also etwas weniger als drei Monate, nicht mind. drei Monate), siehe § 144 (3) S. 1 SGB III.

Wegen des Grundes der Kündigung…

Das stimmt. Nach § 144 (1) Nr. 1 SGB III handelt es sich hierbei um eine „Arbeitsaufgabe“.

Wie sieht es aber aus mit Versicherungsleistungen? Krankenkassenbeiträgen usw., wenn der AN nun z. B. genau 3 Monate arbeitslos sein sollte? Werden diese Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahl bzw. übernommen?

Nur zum Teil, aber man ist durchgängig (also ohne Unterbrechung) kranken- und pflege- sowie zum Teil rentenversichert.

Wie das im Einzelnen aussieht:
– Im 1. Monat nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist man aufgrund von § 19 (2) S. 1 SGB V in der KV (und PV) nachversichert.
  RV-Beiträge werden für den 1. Monat nicht gezahlt, jedoch meldet die AA (nicht

!) diesen Zeitraum der RV als Anwartschaftszeit.
– Ab dem 2. Sperrzeitmonat zahlt die AA dann Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.

LG
Jadzia