Fristlose Kündigung bei 5 Minuten Verspätung

Darf man jemandem fristlos Kündigen, wenn er fünf Minuten zu spät zur Arbeit kommt und dies nicht bei der täglichen Zeiterfassung angegeben hat?

Kündigungsgrund Zeitbetrug.

Angenommen, es gab vorher keine Abmanungen für entsprechende oder andere Vergehen am Arbeitsplatz.

Würde mich interessieren und ich bedanke mich schon mal für alle Antwort.

Hallo,

Darf man jemandem fristlos Kündigen, wenn er fünf Minuten zu
spät zur Arbeit kommt und dies nicht bei der täglichen
Zeiterfassung angegeben hat?

Das kann man so pauschal nicht beantworten, das kommt auf alle Umstände des Einzelfalls an.

Es gibt einen von der Rechtsprechung entschiedenen Fall, bei dem ein AN auch nur wenige Minuten zu spät kam und selbst bei Nachfrage nicht angab, dass er zu spät gewesen war, also vorsätzlich falsche Angaben machte. Da war eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt gehalten worden.

  1. Warum hat AN das nicht angegeben?

  2. Wie läuft das denn mit der Zeiterfassung und dem „Angeben“?

  3. Schwere des Verstoßes (Höhe des Arbeitslohns)?

  4. Alter, Unterhaltspflichten und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu Kündigenden?

Angenommen, es gab vorher keine Abmanungen für entsprechende
oder andere Vergehen am Arbeitsplatz.

Braucht ein AN einen Warnhinweis: „Bitte den Arbeitgeber nicht betrügen und nicht beklauen!“? Eine ordentliche Kündigung ist bei Vorsatzdelikten auch ohne Abmahnung wirksam, selbst wenn die Umstände oben 1 - 4 zur Abwägung führen, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Bei Fahrlässigkeit sähe das schon anders aus, daher die Frage: Wie läuft das mit dem „Angeben“ und warum hat er es nicht angegeben (das Gericht muss einem AN das natürlich auch noch glauben).

VG
EK

Hi,

also angenommen, Zeiterfassung erfolg elektronisch per PC. Das heißt AN gibt an wann er angefangen hat und wann er Feierabend hat. Dabei erfolgt das ganze nicht minutiös. Es ist legitim Arbeitszeit - Pausenzeit = bezalte Zeit anzugeben. Gerechnet würde im viertelstunden rhythmus. Das heißt laut AG hätte AN in besagten Fall 15 Min später seine Zeiterfassung starten sollen, da er nicht pünktlich erschien ist.
AN hat es nicht angegeben weil auch ansonsten die Zeiterfassung, wie gesagt, nicht minutiös erfolgt. Es gibt keine Stechuhr. Wer Fünf oder Zehn Minuten länger arbeit würde es so gesehen auch auf eigene Kappe tun, da es nur einen 15 Minuten Rhythmus in der Zeiterfassung gibt.

Nehmen wir einen Lohn von 10€ die Stunde under angenommenen verfehlten Zeit, wäre dem AG dadurch maximal (15 min Rhythmus auch wenn es nur um fünf gehen würde) ein Schade von 2,50€ entstanden sein.

Hi!

wäre dem AG dadurch maximal (15 min Rhythmus auch wenn es nur um fünf gehen würde) ein Schade von 2,50€ entstanden sein.

Das ist immerhin mehr als bei dieser wg. einem 1-Euro-eppes-Pfandbon fristlos entlassenen Verkäuferin…

Gruß
Liza

Stimmt, aber gings es da nicht um eine Unterschlagung und somit einen Straftatbestand, der auch noch von Kollegen bezeugt wurde und bei dem der Täter bis zum Ende alles abstritt und keine Einsicht oder Reue zeigte?

wieder zum Thema, was ging den der Kündigung voraus (mitarbeitergespräch, liegen abmahnungen vor usw.), wie sind die 5 min aufgefallen? Was sagt der BR? Gib es einen? Gibt es festgelegte Vorschriften zur Zeiterfassung?

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das System verstehe ich nicht.

Wieso wird im 15-Minuten-Takt gerechnet, wenn man ohnehin manuell am PC die Arbeitszeit erfasst?

Ich kann ja als Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer, die 5 Minuten zu spät kommen, bestrafen, indem ich ihnen trotz Arbeitsleistung weitere 10 Minuten nicht bezahle. Dann würde ich den AN ja zwingen, 15 Minuten zu spät zu kommen, damit das Gehalt wieder stimmt.

Und wer überprüft die Eingaben im System? Gibt es noch ein Parallelsystem, z.B. Zugangskontrolle, mit dem die Daten abgeglichen werden? Wurde AN auf die Verspätung und seinen Eintrag angesprochen und was hat er gesagt?

Gibt es eine Betriebsvereinbarung für dieses System?

War das wirklich eine Verspätung bei festgelegtem Arbeitsbeginn oder gibt es so etwas wie einen flexiblen Arbeitsbeginn (Gleitzeit)?

VG
EK

Ich kann ja als Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer, die 5 Minuten
zu spät kommen, bestrafen, indem ich ihnen trotz
Arbeitsleistung weitere 10 Minuten nicht bezahle. Dann würde
ich den AN ja zwingen, 15 Minuten zu spät zu kommen, damit das
Gehalt wieder stimmt.

Wäre in der Tat so.
Laut AG müsste jemand der 5 Minuten zuspät kommt eine viertelstunde im System eingeben.

Und wer überprüft die Eingaben im System? Gibt es noch ein
Parallelsystem, z.B. Zugangskontrolle, mit dem die Daten
abgeglichen werden? Wurde AN auf die Verspätung und seinen
Eintrag angesprochen und was hat er gesagt?

Normalerweise müssen sich Angestelten vor antrit ihrer Schicht melden und ein verantwortlicher trägt entsprechend die Startzeit im System ein. Es gibt auch noch ein Schriftliches Parallelsystem auf dem Pausen festgehalten werden.
In diesem Fall wäre AN allerdings in einer Position beschäftigt, bei der er die Rechte und auch die Erlaubnis hat, seine Zeiten selbst im System einzutragen. Das heißt, Arbeitsbeginn, Pausen, Feierabend werden selbst eingetragen.

AN wurde nicht auf die Verspätung angesprochen. Es gab auch vorher keine Abmahnungen.

War das wirklich eine Verspätung bei festgelegtem
Arbeitsbeginn oder gibt es so etwas wie einen flexiblen
Arbeitsbeginn (Gleitzeit)?

Nein, es wäre durchaus eine Verspätung gewesen zum Schichtbeginn.

wieder zum Thema, was ging den der Kündigung voraus
(mitarbeitergespräch, liegen abmahnungen vor usw.), wie sind
die 5 min aufgefallen? Was sagt der BR? Gib es einen? Gibt es
festgelegte Vorschriften zur Zeiterfassung?

Hi.
Abmahnung oder dergleichen gab es vorher nicht. AN wurde auch nicht auf die Verspätung angesprochen sondern erst bei der Kündigung.
Aufgefallen: AG hat AN zu spät ins Büro kommen sehen.
Einen BR gibt es nicht.

Hi,
so gesagt könnt man sich direkt an die Gewerkschaft und an einen Fachanwalt wenden. „Reden“ mit dem Arbeitgeber würde wohl nichts mehr bringen.
gruss

Hallo,

im Grunde ist das zwar ein fristloser Kündigungsgrund.

Wenn das mit dem Eintragen nicht minutiös erfolgt, obwohl das technisch problemlos möglich wäre und Mehrarbeit von bis zu 15 Minuten unentgeltlich hingenommen wird, dann kann auch für den verspäteten Arbeitsbeginn nichts anderes gelten.

Denn dann darf AN ja wohl annehmen, dass es da gewissen Spielräume gibt, sonst würde er ja unentgeltlich arbeiten.

Die fristlose Kündigung hätte mE keine Chance und auch für die ordentliche Kündigung sehe ich schwarz.

VG
EK