Hallo zusammen,
weiß jemand von Euch, wie es bei folgendem Sachverhalt ist?
Der AG kündigt einem AN fristlos. Der AN sieht die Kündigung als nicht gerechtfertigt an. Muß der AN nun am nächsten Arbeitstag bei der Arbeit erscheinen und seine Arbetiskraft anbieten? Wird ein Nicht-Erscheinen als zustimmung zur Kündigung gewertet?
Vielen Dank sagt Euch
Josch
Hallo Xolophos
Fehlverhalten (Gewlat)
- Kündigung schriftlich oder mündlich?
Kündigung schriftlich, persönlich übergeben
Gruß josch
Fehlverhalten (Gewlat)
Wenn du nichts dazu schreiben magst, dann lass es. Ich hab kein Problem damit, dass zu akzeptieren. Aber mit so ner [fast nichts aussagenden] Antwort kann man nun wirklich nichts anfangen.
Wenn du nichts dazu schreiben magst, dann lass es. Ich hab
kein Problem damit, dass zu akzeptieren. Aber mit so ner [fast
nichts aussagenden] Antwort kann man nun wirklich nichts
anfangen.
Sorry, ich wollte allgemein bleiben, habe aber gerade gemerkt, daß es zu unpräzise ist. Also hier noch mal die Langform, wie es z.B. gewesen sein könnte:
Der AG hat dem AN schriftlich, fristlos gekündigt mit ausführlicher Begründung. Die Kündigung wurde persönlich übergeben.
Der AN hatte eine Anstellung für die Kinder-Betreuung und Haushaltsführung. Ein Kind wurde geschlagen und ein behindertes Kind wurde trotz wiederholtem Hinweis nicht ordnungsgemäß in den Hilfsmittel gesichert. Das Haushaltsgeld wurde nicht abgerechnet, trotz merhfacher Aufforderung.
Hoffentlich ist es jetzt genau genug aber noch nicht zu spezifisch.
Vielen Dank
josch
Der AN hatte eine Anstellung für die Kinder-Betreuung und
Haushaltsführung. Ein Kind wurde geschlagen und ein
behindertes Kind wurde trotz wiederholtem Hinweis nicht
ordnungsgemäß in den Hilfsmittel gesichert. Das Haushaltsgeld
wurde nicht abgerechnet, trotz merhfacher Aufforderung.
Ähm … und da sieht der AN die fristlose Kündigung als nicht gerechtfertigt an? Er sollte sich mit der - m.E. berechtigten - fristlosen Kündigung abfinden. Einem Versuch dagegen zu klagen räume ich keine reele Chance ein.
Jetzt weiß ich auch …
… warum mir das irgendwie bekannt vorkam.
/t/arbeitsvertrag-zurueckziehen-aufloesen/4990843
… warum mir das irgendwie bekannt vorkam.
/t/arbeitsvertrag-zurueckziehen-aufloesen/4990843
Hallo Xolophos,
ja, stimmt …
Kannst Du bitte trotzdem zur eigentlichen Frage etwas sagen? Muß der AN seine Arbetiskraft anbieten oder nicht ?!?
Viele Grüße
josch
Muß der AN seine Arbetiskraft anbieten oder nicht ?!?
Nö. Er ist ja - ganz klar - fristlos gekündigt.
Muß der AN seine Arbetiskraft anbieten oder nicht ?!?
Nö. Er ist ja - ganz klar - fristlos gekündigt.
OK, die Frage war schlecht formuliert. Im Netz gibt es viele Seiten, in denen dem AN geraten wird, daß er am nächsten Arbeitstag seine Arbeitskraft anbieten soll. Vermutlich um zu zeigen, daß er die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt hält.
Hat es Konsequezen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitskraft anbietet? Hat es Konsequemzen, wenn er es nciht macht?
Dankeschön
josch