Hallo,
kurz der fiktive Sachverhalt: nehmen wir an, A habe zum 31.1. seine Wohnung fristlos gekündigt, aus wichtigem Grung (extreme Schimmelbildung und nicht beheizbarer Flur, teilweise nur 6 Grad im Flur, also extreme Gesundheitsrisiken, Frist zur Beseitigung der Mängel wurde gesetzt, aber von der Hausverwaltung wurde klar gemacht, dass A für den Schimmel verantwortlich wäre)
am 3.2. war Schlüsselübergabe, was sich A auch schriftlich bestätigen lassen hat.
Es bestanden zum Zeitpunkt der Kündigung noch offene Forderungen der Hausverwaltung gegen den A in Höhe von ca. 800€. Die gezahlte Kaution betrug 850 €.
am 31.3. bekommt A einen Brief, in welchem steht, dass dass zum 1.4. ein Nachmiter gefunden wurde und dadurch das Mietverhältnis mit A erst zum 31.3. endet, außerdem sei die Kaution mit den Mieten für Februar und März verrechnet worden und es seien jetzt noch die 800€ offen.
am 10.5. erklär der A, dass er die Mieten für Februar und März nicht zu zahlen habe, da er fristlos gekündig habe und die Schlüßel schließlich schon am 3.2. übergeben wurden, und die offenen Forderungen mit der Kaution zu verrechnen seien und der Restbetrag auf A^s Konto zu überweisen sei.
Am 18.05. bekommt A ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ein schriftliches Vorverfahren eröffnet wurde, samt Anspruchsbegründung und Kopien vom Mietvertrag und Schriftwechsel.
Nun sollte A doch zunächst durch eine Verteidigungsanzeige erklären, dass er sich verteitigen möchte, richtig?
Nun müsste A eine Klageerwiderung schreiben.
Könnte A in die Klageerwiederung den Sachverhalt nennen, also das mit der fristlosgen Kündigung, von welcher in der Anspruchsbegründung nie die Rede war. In der Begründung steht, dass das Mietverhältnis bis zum 31.3. lief.
Reicht das alles schon, um die Unbegründetheit der Klage festzustellen?
Müsste A dann beweisen, dass seine fristlose Kündigung gerechtfertig war, oder müsste die Hausverwaltung das Gegenteil beweisen?
Das Problem, welches A sieht, ist, dass die geforderten Beträge tatsächlich offen wären, wenn die Mieten Februar und März tatsächlich gezahlt werden müssten.
Also kann man soetwas überhaupt in einer Klageerwiderung fordern oder müsste man selber (A) klagen, dass die Verrechnung der Kaution mit den Mieten für Februar und März nicht rechtes sei?
Ich hoffe, Sie verstehen den Sachverhalt und können unserem fiktiven A helfen.