Fristlose Kündigung wegen Ruhestörung möglich?

Hallo Leute,
ich habe ein kleines, eigentlich eher grosses Problem:frowning:
Ich wohne in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus und habe Angst vor einer Kündigung wegen ständiger Ruhestörung…
Es fing eigentlich damit an das ich vor 1,5-2 Jahren oft laut war, nachts Besuch hatte und mich nicht so wirklich an die Hausordnung hielt( nun ja , eigentlich war ich mir nur nicht ueber die Hellhoerigkeit des Hauses bewusst).
Als ich dann mal eine Beschwerde von einer Mitmieterin des Hauses bekam tat ich alles in Zukunft leiser zu sein.
Nur leider scheinen mir mittlerweile 2 Mieter das Leben zur Hölle machen zu wollen und mich rausekeln zu wollen.
Ich schreibe bewusst zur Hölle machen , da ich nicht ihnen sondern sie mir das Leben zur Hölle machen.
Sie beschweren sich bei der Hausverwaltung ueber mich das ich die ganze Nacht hindurch Krach mache und sie nicht schlafen koennen.
Aber ich versuche alles , wenn ich mal spaet nachhause komme oder nachts auf bin, nicht laut zu sein.
Schleiche auf Socken durch die Wohnung, verkneife mir schon auf Toilette zu gehen, fluestere wenn mein Freund hier ist usw.
Wenn mir mal was runterfaellt nach 10 Uhr muss ich damit rechnen den Besen zu hoeren und Angst haben die naechste Beschwerde der HV im Kasten zu haben.
Habe echt Angst das ich ausziehen soll und ich finde keine neue Wohnung.
Bisher habe ich mich schon nach neuen Wohnungen umgeschaut um dem Terror ein Ende zu bereiten, aber bei bezahlbaren Wohnungen gibt es immer gleich min. 10 Mitbewerber.
Ausserdem mag ich meine Wohnung ganz gerne und moechte eigentlich echt nicht raus:frowning:

Ich habe der Hausverwaltung uebrigens auch mitgeteilt, dass ich schon alles versuche um leise zu sein und das die Beschwerden vollkommen uebertrieben sind.
Sie haben mir dann gesagt das sie das ja nicht wirklich ueberpruefen koennen, aber wenn immer mehr Beschwerden kommen, wem werden sie dann wohl mehr glauben…

Ich weiss echt nicht was ich tun soll…

Ich werde quasi fuer die Probleme anderer,die nichts anderes zu tun haben als sich ueber alles zu beschweren und aufzuregen und scheinbar nur auf Geraeusche warten, verantwortlich gemacht.

Kann mir ueberhaupt so einfach gekuendigt werden?

Ich hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir ein paar Ratschlaege geben?!!

Hallo,

kann leider nicht helfen!

Solange du keine Abmahnung von deiner HV hast, kannst du dich ruhig (!) zurück-lehnen. So schnell geht eine Kündigung nicht. Sprich doch eher mal die Nachbarn an, was du könntest - um sie zu beruhigen…

Liebe Ratsuchende,
wer sich über Ruhestörung beschwert, muß dies auch beweisen können.
Sie dürfen zu jeder Zeit zur Toilette gehen oder sich in Zimmerlautstärke unterhalten. Wenn das die Nachbarn hören können, ist die Wohnung schlecht isoliert und hätte einen Fehler, den der Eigentümer beheben müßte.
Je nachdem, was für einen Fußboden Sie haben, könnten auch Teppiche oder Filze unter Tisch- und Stuhlbeinen helfen.
Viel Glück!

Ich habe ja bereits einen Brief von der Hausverwaltung bekommen.Das war jetzt nicht direkt eine Abmahnung.
Da drin stand nur das es Beschwerden gab und ich mich in Zukunft mal an die Hausordnung halten soll.
Ist denn das keine Abmahnung?
Muss bei einer Abmahnung konkret stehen das sie mich rauswerfen, wenn ich das nicht aendere?
Gespraeche bringen nicht mehr und will ich auch nicht mehr.
Ich versuche alles um leise zu sein, aber sie finden immer was neues und behaupten sie koennten die ganze Nacht nicht schlafen.
Dann bin ich aber nicht dafuer verantwortlich, wenn ich einmal um 1 Uhr auf Tiolette gehe, sondern vielmehr ein ernsthaftes Schlafproblem.

Solange du keine Abmahnung von deiner HV hast, kannst du dich
ruhig (!) zurück-lehnen. So schnell geht eine Kündigung nicht.
Sprich doch eher mal die Nachbarn an, was du könntest - um sie
zu beruhigen…

Danke fuer Ihre Antwort.
Es handelt sich um einen Altbau mit Dielenboden.
Ich hoere den Mieter ueber mir genauso , nur es stoert mich nicht.
Ich sehe auch irgendwie nicht ein einen Teppich zu verlegen, da mir das nicht gefaellt und ich dazu auch nicht verpflichtet bin…

bleibe entspannt. wenn du eine kündigung erhalten solltest, widerspreche ihr unverzüglich und bestreite die vorwürfe. gehe zur polizei und erstatte gegen die nörgler eine anzeige wegen nötigung, dann geben die schon frieden.

Hallo anouk,
hier hast du wirklich ein Problem.
Denn durch dein rücksichtsloses Verhalten im Vorwege hast du deine Nachbarn gegen dich aufgebracht.
Vielleicht solltest du deine Nachbarn mal zu einem Gespräch einladen u. mit ihnen das Problem erörtern, um eine Lösung zufinden.
Ansonsten hilft wirklich nur noch ein Auszug.
Leider kann ich dir hier keine andere Problemlösung nennen.
Liebe Grüße
Heike

das gespraech wurde ja bereits mehrmals gesucht, dann war eine weile ruhe.
jetzt verhalte ich mich total vorsichtig , aber die Nachbarn scheinen erst recht nach geraeuschen zu suchen. Ich glaube es ist einr art neid, ich weiss nicht als was ich es sonst deuten soll…
vorallem behaupten sie ja auch sachen die gar nicht stimmen,wie das mit der lauten musik die ich nie hoere.
das muessen sie ja behaupten, denn wenn sie der Hausverwaltung erzaehlen ich wuerde nachts mal durch die wohnung gehen,wuerden die das nicht ernst nehmen.

sollte die naechste anschuldigung der ruhestoerung und abmahnung des vermieters kommen, ist es dann auch moeglich eine anzeige wegen noetigung zu erstatten?
schliesslich uebertreiben die nachbarn vollkommen und luegen( das ich zum beispiel nachts laute musik hoere). Dieses Verhalten zielt ja darauf aus mich rauszuekeln.
hat man ueberhaupt erfolg mit einer solchen anzeige? sollte ich mich im zweifelsfall lieber gleich mit einem anwalt beraten?

bleibe entspannt. wenn du eine kündigung erhalten solltest,
widerspreche ihr unverzüglich und bestreite die vorwürfe. gehe
zur polizei und erstatte gegen die nörgler eine anzeige wegen
nötigung, dann geben die schon frieden.

ein strafanzeige wegen nötig kostet dich erstmal nix und die leute bekommen einen schuss vor den bug, auch wenn nix daraus wird.

Sofern Sie die übrigen Hausbewohner tatsächlich stören, diese sich darüber z.B. unter Androhung von Mietkürzungen und der Vorlage eines „Lärmprotokolls“, beim Vermeiter oder dessen Verwalter über Sie beschweren, dann werden Sie eine förmiliche Abmahnung Ihres Verhaltens mit dem Hinweis bekommen, dass Ihnen für den Fall der erneuten Belästigung oder Störung der übrigen Hausbewohner fristlos gekündigt wird; dann wären Sie die Wohnung tatsächlich los.
In Ihrem Falle scheint sich tatsächlich der Umzug in eine moderne Wohnung mit entsprechen ausgelegtem Schallschutz oder eine veränderte Eintellung zu Ihren Lebensgewohnheiten dringend zu lohnen!

Hallo,

das klingt ja echt gemein. mein rat: protokolliere die nächsten 3-4 wochen genau wann du nach hause gekommen bist, wann du gegangen bist, wann du besuch hattest, etc. dann verlange bei der HV bei der nächsten beschwerde eine solche auflistung der gegenseite und lege deine vor. so müssen die beschwerdehühner erstmal nachweisen wann du genau zu laut gewesen sein sollst. das werden sie erstmal nicht könnne und es zeigt der HV dass du das thema sehr ernst nimmst und wenn du das so offen legst sehen sie auch dass du nix zu verbergen hast, im gegenteil.

dann wird die gegenseite auch so eine liste machen, also musst du deine weiter führen. zudem kannst du auch protokollieren wann die terroristen nach hause kommen und wann sie laut sind etc. ich weiß das ist nervig aber nur so gehts.

generell kann dir die HV bei wiederholter ruhestörung bzw wg verstosses gegen die hausordnung kündigen. also musst du dich jetzt bemühen ihnen zu zeigen dass du nicht so bist wie die terroristen behaupten.

ich drücke die daumen.

VG

Da du offensichtlich über Internet verfügst: Gib in einer Suchmaschine (Google o.ä.) den Begriff „Wohnraum-(oder Wohnungs-) Kündigung“ ein. Dann findest du alle Voraussetzungen, welche „erfüllt“ sein müssen, ehe ein Vermieter a) fristlos wegen vertragswidrigem Verhaltens bzw. Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses - oder b) und/oder hilfsweise ordentlich kündigen kann.
Der Vermieter steht bei „Ruhestörung“ bzw. „Lärmbelästigung“ in der Beweispflicht. D.h. er muß detailliert aufführen, an welchen Tagen und Zeiten dies auftrat. Vorher muß dir die Gelegenheit gegeben sein, Dein Verhalten vertragsgemäß zu ändern. Den Brief der HV könnte (!) man darunter verstehen.

Hallo, damit kenne ich mich leider nicht aus,
gruß koni

Viel geschrieben, dabei einiges letztlich nicht relevant.

Meine Einschätzung:
Ein Mieter wohnt in einem derart hellhörigen Haus, dass ein normales Leben mit normaler Geräuschkulisse und manchmal auch lauterer zu den allgemeinen Zeiten bzw. gemäß einer (auch rechtlich gültigen) Hausordnung nicht möglich ist, dann hat das Haus einen Mangel.
Andere Mieter, die sich über diesen Mangel beschweren wollen, können dies gern tun. Aber nicht an den Mieter, aus dessen Wohnung sie normale Wohngeräusche (Duschen, Laufen, Weckerklingeln…) vernehmen, sondern an den Vermieter, der eine mangelbehaftete Wohnung diesen vermietet hat.
Wenn der Mieter, trotz von ihm so empfundenen Mobbing etc. und trotz seiner Einschränkung in der Lebensqualität (auf Socken laufen, leise sprechen…), in der WOhnung wohnen bleiben möchte, darf er das. Die beschriebenen Gründe sind keine Kündigungsgründe, eher Mietminderungsgründe für die anderen Mieter bzw. Mangelbeseitigungsgründe für den Vermieter.

ÜBRIGENS:
Sehr wohl hätte die Hausverwaltung bzw. andere Mieter die Nachweispflicht, dass der Mieter eine erhebliche Ruhestörung verursacht. Die kann aber wohl schnell durch Zeugenaussagen von anderen Mietern gegeben sein.
Man kann auch eine Wohnungsbegehung in den anderen Wohnungen durchführen, um die Hellhörigkeit und damit den Mangel festzustellen.

Hallo erst einmal
Ich weiss nicht, ob ich dir wirklich helfen kann. Ich perrsönlich würde mal mit den Mietern, die sich andauernd Beschweren reden und sie in maine Wohnung einladen um sich selber sinen èberblick verschaffen zu können. Sollten diese Mieter dann immer noch Probleme machen, dann würde ich mir ein Messgerät besorgen, um zu beweisen, das ich mich leise verhalte in der Wohnung. Aber eigendlich müssten das die anderen Mieter tun. Weil sie in der Beweispflicht sind!
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Mfg Michael

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Udo

HALLO,

NEIN SO EINFACH GEHT EINE FRISTLOSE KÜNDIGUNG NICHT SOLANGE KEINE GEWALT ODER BEDROHUNG IM SPIEL IST.
TROTZDEM IST ES EIN MASSIVES PROBLEM BEI DEM DURCH MEHRERE ABMAHNUNGEN ES DANN DOCH ZUR FRISTLOSEN KÜNDIGUNG KOMMEN KANN.

WIE WÄRE ES DENN MAL MIT EINEM NETTEN VERNÜNFTIGEN GESPRÄCH MIT DEN BEIDEN PAREIEN DIE SICH IMMER BESCHWEREN. „SO UNTER DEM MOTTO ICH BRAUCHE HILFE; ICH BEMÜHE MICH JA ABER MERKE DURCH IHR KLOPFEN DAS IMMERNOCH EINE ENORME GERÄUSCHKOLISSE NACH OBEN GEHT; WIE KÖNNEN WIR DAS GEMEINSAM LÖSEN.“ MANCHMAL REICHT ES AUCH SCHON WENN MAN MITBEWOHNERN DAS WORT GÖNNT UND IHNEN DAS GEFÜHL VERMITTELT AN DER PROBLEMLÖSUNG MITBETEILIGT ZU SEIN.

DIE HV HAT SCHON RECHT ES LÄSST SICH SCHWER NACHVOLLZIEHEN OB ES SO IST ODER NICHT UND WENN VON ZWEI PARTEIEN SO EINE ÄUSSERUNG KOMMT IST DAS EINE AUSSAGE ZWEI GEGEN EINEN UND DAS IST MEISTENS ZUM SCHEITERN VERUREILT.

EIN LEBEN MIT UNFRIEDEN IST IMMER FÜR ALLE BETEILITEN UNSCHÖN; INSOFERN IST ES EINEN VERSUCH WERT; DEN ICH IM VORFELD MIT DER HAUSVERWALTUNG BESPRECHEN WÜRDE:

EINE ANDERE MÖGLICHKEIT WÄRE DIE HAUSVERWALTUNG EINZULADEN UND DAS GANZE ZU DEMONSTRIEREN; DAS DIE SICH SELBER DAVON ÜBERZEUGEN DAS DAS HAUS HELLHÖRIG IST UND MAN SELBER GARNICHTS DAFÜR KANN.

ÜBER EINE RÜCKMELDUNG WÜRDE ICH MICH FREUEN.
VIELE GRÜSSE UND VIEL ERFOLG
MARGRET

Hallo,
gehen Sie immer davon aus, dass der Vermieter ihnen konkret nachweisen muss, wann und wie Sie gestört haben, bevor er eine Kündigung durchsetzen kann. Der Ausspruch einer Kündigung heißt noch nicht, sofort ausziehen zu müssen. Hier kann dann nur empfohlen werden, sich Rechtsbeistand zu suchen (Mieterverein oder RA), um gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen. In einem evtl. Verfahren muss auch geprüft werden, ob bauliche Mängel (Hellhörigkeit des Hauses) vorliegen. Verhalten Sie sich völlig normal in Ihrer Wohnung, dass ist Ihr Recht. Sie bezahlen ja auch ordentlich Miete!!
Gruß suver