Fristlose kündigung wegen terror vom Ex freund

hallo
ich wohne seit oktober 2010 in einer neuen wohung erst bezogen mit meinem damals noch Partner.
durch schriet hab ich mich entschloss mich zu trennen.
er zog dann aus in eine eine neue wohnung aber im selben Eingang.
seit dem terrorisiert er mich am laufend band droht mir mit allem und vorallem damit mir meine Tochter weg zu nehmen und wenn er nicht da ist lässt er die nachbar mich ausspionieren.
ich hab manschmal richtig angst vor ihm
leider ist mein mietvertrag bis 30.9.2012 befristet. und durch ne klausel ist schwer raus zukommen. aber gibt wegen de terror nicht doch nen changs fristlos zu kündig das ich entlich raus komme und der terror ein ende hat. ich halt hier nicht mehr aus.

danke für eure antworten.
mfg

hallo simoneundleoni,

also der mietvertrag ist bindend, aber du solltest dich umgehend mit deinem Vermieter in Verbindung setzen, ihm die sachlage erklären und ihn um vorzeitige entlassung aus dem Mietverhältnis zu bitten.
Hast du zeugen für den Terror den dein ex dir macht???..dann geh zur Polizei und zeige ihn an.
informiere vorsorglich dein zuständiges jugendamt, damit du von dort auch hilfe bekommst…so schnell nimmt dir kein dein kind weg…Ist ER der vater deines kindes???
Ich denke mal unten den besagten Umständen ist der vermieter vielleicht sogar froh, wenn einer von euch auszieht, damit wieder ruhe einkehrt…
ich wünsche dir alles gute, viel glück und vor allen dingen dass alles gut für dich ausgeht.

liebe grüße
anita

Hallo Simoneundleoni
wende dich an die Wohnungsbehörde und Mieterverein o. öffentliche Rechtsauskunft.
Im Zusammenhang mit deinem ehemaligen Freund wende dich an die Polizei, die dir raten kann, wie du dich am besten Verhalten kannst.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,
also folgendes kann ich Ihnen anbieten.
Zunächst rate ich Ihnen dringend dazu zur Polizei zu gehen und Ihren Freund wegen Belästigung und eventueller Verleumdung anzuzeigen und ihm damit eine sogenannte Bannmeile zu verhängen. Dann darf er Ihnen weder zu Nahe kommen (da wird eine bestimmte Spannweite festgelegt, noch sich telefonisch, postalisch oder per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen. Auch darf er die Nachbarn nicht mehr mit rein ziehen. Das hilft schon mal, um ihm die Richtung zu weisen. Außerdem kann es durchaus sein, dass er dann von der Polizei dazu aufgefordert wird, sich schnellstens nach einer anderen Wohnung umzuschauen.
Sollte es Ihnen nicht reichen, suchen Sie sich am Besten einen Nachmieter für die Wohnung, damit Sie schneller aus dem Vertrag rauskommen. Weiterhin würde ich dringend den Vermieter kontaktieren und mit ihm die derzeitige Situation besprechen. Vielleicht hat auch dieser ein Einsehen und lässt Sie eher aus dem Vertrag. Möglicherweise hat er ja auch eine andere Wohnung für Sie, fern ab von dieser, so dass Sie ja weiterhin Miete an ihn zahlen würden.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und viel Kraft!

Gruss ichselbst42

Halllo Simone,

Ihr Problem ist kein mietrechtliches. In diesem Fall sollten Sie sich strafrechtlich beraten lassen. Es gibt Organisationen, die sich mit dieser Art Probleme auskennen und auch helfen.
Der Mietvertrag kann aus solchen Gründen nicht gelöst werden, es sei denn der Vermieter lässt Sie freiwillig aus Ihrem Vertag.

Leider keine bessere Nachricht.

Gruß Frieder

Hallo ich würde erst mal eine Anzeige gegen den sauberen Herren bei der Polizei machen.
Dann würde ich mit meinem Vermieter das Gespräch suche und evtl. einen Nachmieter für die Wohnung suchen - geht über Internet ganz gut - vielleicht auch einen Tauschpartner - einfach tauschen.
die Tocher wegnehmen ist allerdings ein dickes Ding - ist er denn der Vater des Kindes?

Nebenbei würde ich mir ein dickes Fell wachsen lassen und versuchen die Attacken zu ignorieren.

Gruss Barbara Natzschka
viel Erfolg

Sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruss

hallo

Hallo,

ich wohne seit oktober 2010 in einer neuen wohung erst
bezogen mit meinem damals noch Partner.

durch schriet hab ich mich entschloss mich zu trennen.

er zog dann aus in eine eine neue wohnung aber im selben Eingang.

seit dem terrorisiert er mich am laufend band droht mir mit allem und vorallem damit mir meine Tochter weg zu nehmen und wenn er nicht da ist lässt er die nachbar mich ausspionieren.

ich hab manschmal richtig angst vor ihm

leider ist mein mietvertrag bis 30.9.2012 befristet. und durch ne klausel ist schwer raus zukommen. aber gibt wegen de terror nicht doch nen changs fristlos zu kündig das ich entlich raus komme und der terror ein ende hat. ich halt hier nicht mehr aus.

Sorry für meine verspätete Antwort. Ich war gerade eine Woche unterwegs und bis erst jetzt in der Lage auf Deine Anfrage zu reagieren.

Das ganze ist nicht einfach. Du musst Mietverhältnis und Beziehungsstress ganz streng voneinander trennen. Kaum ein Vermieter wird für die Probleme mit Deinem Ex das nötige Verständnis aufbringen, er will nur sein Geld.
An eine „außerordentliche“ Kündigungsmöglichkeit für Dich mag ich nicht glauben, weil eben das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

Du müsstest Dir Rat für die Wohnung z.B. beim Mieterschutzverband in Deiner Stadt und hinsichtlich Deines Ex und seines Terrors bei der Kripo (wegen der Frage, ob es juristisch überhaupt Terror ist oder Du das nur so empfindest) holen. In Großstädten haben die im Polizeipräsidium meist Fachleute, weil das heute keine Seltenheit mehr ist. Alternativ zur Kripo gäbe es dann noch caritative Einrichtungen (z.B. die Kirchengemeinde oder die entsprechende Einrichtug bei der Stadtverwaltung).

Glaub’ mir bitte, dass es gut ist, dass Du darüber geschrieben hast. Auch wenn meine Antwort direkt keine Hilfe sein mag, Du hast Dich geöffnet und bist (endlich) bereit, darüber zu reden. Jetzt musst Du noch den Mut finden, nicht anonym im Netz darüber zu reden, sondern direkt mit dem Mieterschutzverband, dem Vermieter und dem zuständigen Sozialarbeiter. Hab’ Mut und lass’ Dich nicht wieder von irgendjemandem klein reden. Hab’ keine Angst, denn die ist der schlechteste Ratgeber. Und denk’ bitte an Deine Tochter.

danke für eure antworten.

mfg

Bitte. Du bist auf dem richtigen Weg. Aber Dein Problem und Deine Schwierigkeiten können nicht auf diesem Weg gelöst werden. Du brauchst Beistand und Hilfe vor Ort, die Du Dir leider selbst suchen musst oder wohnst Du in Frankfurt/Main.

Viel Mut und keine Angst, Du wirst es schaffen
RaBra

Hallo,

du hast es selbst angedeutet: Bei der momentanen Sachlage wirst du so gut wie keine Chance haben, aus dem Mietverhältnis auszusteigen. Erst wenn du nachweisen kannst, daß deine körperliche Unversehrtheit oder dein Leben bzw. die/das das deines Kindes in der besagten Wohnung nicht mehr gewährleistet ist, dazu müsstest du jedoch dann erst einmal deinen Ex-Freund anzeigen,hast du eine Chance, das Mietverhältnis vorzeitig zu beeenden.

hallo

ich wohne seit oktober 2010 in einer neuen wohung erst
bezogen mit meinem damals noch Partner.
durch schriet hab ich mich entschloss mich zu trennen.
er zog dann aus in eine eine neue wohnung aber im selben
Eingang.

seit dem terrorisiert er mich am laufend band droht mir mit
allem und vorallem damit mir meine Tochter weg zu nehmen und
wenn er nicht da ist lässt er die nachbar mich ausspionieren.

ich hab manschmal richtig angst vor ihm

leider ist mein mietvertrag bis 30.9.2012 befristet. und
durch ne klausel ist schwer raus zukommen. aber gibt wegen de
terror nicht doch nen changs fristlos zu kündig das ich
entlich raus komme und der terror ein ende hat. ich halt hier
nicht mehr aus.

danke für eure antworten.
mfg

Hallo,
hier geht es offentsichtlich nicht um mietrechtliche Probleme. Sie sollten Anzeige erstatten um Ihr Problem zu lösen.

MfG uhu1043

Hallo Simoneundleoni!

Mein Wissen über Mietrecht bezieht sich, man ahnt es aufgrund des Usernamenes, primär auf „normale“ Grundsätze, wie sie durch das Bauwesen in vielfacher Hinsicht betroffen sind und immer wieder in diesem Zusammenhang zur Sprache kommen. Daher bin ich vermutlich ohnehin nicht der richtige Ansprechpartner für Dein(e) Problem(e).

In Deinem Fall fallen mir aber gleich mehrere Meinungen ein, die ich Dir zunächst gern schreiben wollte. Doch ich denke nun, dass ich Dir und Deiner Tochter damit überhaupt keinen Gefallen tun würde, denn hier geht es um sehr viel mehr, als nur um ein paar alberne Grundregeln zum Mietrecht. Hier greifen, wenn Deine Worte wahr sind, bereits viele Faktoren des Strafrechts und sich dabei über Feinheiten des Mietrechts zu unterhalten, wäre echt schon ein wenig arg daneben.

Ich rate dringend dazu, professionelle Hilfe aufzusuchen. Sei es ein Rechtsanwalt oder qualifizierte Beratungsstellen. Mit einer Suche nach Meinungen im Internet verliert man viel zu wertvolle Zeit. Zeit, die auch Sicherheit bedeutet. Darum möchte ich mich nicht daran beteiligen, wichtige Zeit von Dir und Deiner Tochter zu vergeuden, indem ich hier für die Praxis sinnlose Ratschläge veröffentliche.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Hallo.

Sie könnten den Vermieter um die Erlaubnis für eine Untervermietung fragen. Das scheint mir persönlich der beste Weg zu sein.

Ansonsten können Sie eine einstweilige Verfügung erwirken, die ihrem Ex-Freund verbietet, sich Ihnen zu nähern oder sein Verhalten fortzusetzen. Sie können auch eine Strafanzeige gegen ihn erstatten.

Alles Gute.

Tja, ich glaube, da kannst du nicht kündigen. Nur ausziehen und weiterzahlen. Außerdem kann Dein Ex Dich doch auch woanders terrorisieren. Was können Deine Vermieter dafür? Und wenn das ginge, bräuchte man ja immer nur so tun, als würde man terrorisiert. Wie soll man rausfinden, ob der Terror echt ist?
Also leider keine gute Nachricht diesbezüglich für Dich. Gruß Thomas

Hallo
Ich empfehle Dir ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, eine Kündigung „aus wichtigem Grund“ nach BGB § 313-314 anzukündigen und dann auch schriftlich einzureichen. Setze eine Frist von 4 Wochen und warte ab. Teile Deinem Vermieter mit, daß Du nach abgelaufener Frist umziehst und keine Miete mehr zahlen wirst. Rechtlich sicher ist das nicht, da sind nähere Umstände entscheidend, aber das könnte Deinen Vermieter zur Einsicht bewegen.
Beste Grüße