Führerschein, aber keine Fahrpraxis

Hallo,

darf die Agentur für Arbeit Arbeiten vermitteln, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen sind, wenn der Agentur für Arbeit bekannt ist, dass der ALG-I-Bezieher zwar seit mehr als einem Jahrzehnt ein Führerschein besitzt, aber in dieser Zeit nicht gefahren ist und somit nie Fahrpraxis erlangte?

Wenn die mangelnde Fahrpraxis aufgrund einer Fahrangst beruht, ist diese auch nicht immer mit wenigen Auffrischungsstunden in einer Fahrschule behoben.

Hier geht es nur darum, dass eine eventuelle Stelle mit Bus/Bahn nicht erreicht werden kann und der ALG-I-Bezieher nicht in der Lage ist ein Auto zu bedienen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Gruß
Jath

Hallo,

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Dann liegt wohl ein Vermittlungshemmnis vor.
Elegante Lösung: Mein Opa ist vor 5 Jahren zur Erkenntnis gekommen (bevor es zu einem Unfall gekommen wäre), dass er das Autofahren lieber lässt. Er hat dann den Führerschein bei der Führerscheinstelle abgegeben. Das könnte der ängstliche Fahrer hier auch tun und schon hat er keinen mehr und kann das so angeben ohne in Versuchung zu geraten, dann für private Fahrten doch keine Angst zu haben.

Grüße

Hallo,

nur mal interessehalber: wenn jemand den Führerschein freiwillig abgibt, sich das dann aber ein paar Jahre später anders überlegt und sich erneut zur Prüfung anmeldet: muss er dann zum Idiotentest(MPU)?

Darauf ein Gurgleurp!

Hallo !

Der Punkt ist doch ein anderer,man hat zwar Führerschein(warum hat man das angegeben,wenn man es selbst so einschätzt,als ob man ihn nicht hat),aber doch anscheinend überhaupt keinen PKW zur Verfügung.
Oder stellt den der in der Walachei gelegene ausgesuchte Arbeitgeber ?

Wenn die Arbeitsstelle zumutbar ist,dann darf auch auf sie verwiesen werden. Und es gäbe dorthin keine Verbindung ?

MfG
duck313

Hallo,

hätte der ALG-I-Bezieher bei der Arbeitslosmeldung auf dem Formular zwecks Führerschein lügen dürfen? Er hat daneben vermerkt, dass er trotz Führerschein nicht in der Lage ist zu fahren.

Führerschein abgeben, dass man privat nicht in Versuchung kommt doch auf einmal keine Angst vor dem Auto fahren zu haben?? Das hört sich ganz danach an, als würde man den ALG-1Bezieher in die Schublade stecken, er wolle nicht arbeiten. Wer eine Fahrangst hat, kommt nicht auf die Idee doch mal selbst Auto zu fahren. Zudem guckt der ALG-1-Bezieher nach arbeiten mit einer Pendelzeit von bis zu 4 Std. Tägl., aber eben halt nur per Bus/Bahn erreichbare und das sind die meisten, aber die Agentur für Arbeit schickt immer die unmöglichen mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Der ALG-1-Bezieher hat sich ja bereits in einer Fahrschule angemeldet um Auffrischungsstunden zu erhalten, aber eine Fahrangst und eine mangelnde Fahrpraxis lässt sich nicht so schnell beheben, wenn überhaupt…aber er lässt ja nichts unversucht.

Die besagte Arbeitsstelle hat eine Busverbindung mit insgesamt über 3 Std. Fahrzeit je Strecke, aber so, dass ein Arbeitsbeginn vor 9:30 Uhr nicht stattfinden könnte. Hier geht es aber um Schichten zwischen 4 und 24 Uhr. Zu der Zeit fahren keine Busse.

Würde der ALG-1Bezieher diese Arbeit erhalten, wüsste er nicht wie er zu dieser Arbeitsstelle kommen sollte?!

Gruß
Jath

Hallo

Die zumutbare Pendelzeit ist im Hinblick auf die Nutzung des ÖPNV überschritten.

Der erste Schritt sollte immer sein, mit dem Personaldisponent der Arbeitsagentur kurzzuschließen, denn der kann auch nicht immer akribisch prüfen, wie die Busverbindungen sind. Wenn man ihn auf die unzumutbaren Anreisemöglichkeiten aufmerksam macht, ist es gut möglich, daß er das Stellenangebot streicht.

Hat der Leistungsempfänger denn überhaupt ein Auto? Wenn nein, könnte sich die Arbeitsagentur höchstens noch auf die Möglichkeit der getrennten Haushaltführung berufen. Wenn ja, könnte ein Facharzt eventuell attestieren, daß der Leistungsempfänger nicht in der Lage ist, mit dem PKW zu fahren? Dann wären wir bei personenbezogenen Gründen, die die Arbeit unzumtbar machen.

Letztendlich dürfte sich die Angelegenheit aber von selber erledigen, denn der Arbeitgeber wird vermutlich von sich aus abwinken, wenn er um die Anreisemöglichkeiten des Bewerbers weiß.

Wichtigster § in diesem Zusammenhang: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html

Gruß,
LeoLo

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[MOD] Wenn Dich das tatsächlich interessiert, …

Wenn jemand den Führerschein freiwillig abgibt, sich das dann aber ein paar Jahre später anders überlegt und sich erneut zur Prüfung anmeldet, muss er dann zum Idiotentest (MPU)?

… dann frag das doch bitte (noch)mal im Verkehrsrechtsbrett (von wegen off-topic und so… :s)!
(Kannst diesen Thread hier ja ggf. dort verlinken.)

Vielen Dank!

Freundliche Grüße
MOD Jadzia