Hallo,
hätte der ALG-I-Bezieher bei der Arbeitslosmeldung auf dem Formular zwecks Führerschein lügen dürfen? Er hat daneben vermerkt, dass er trotz Führerschein nicht in der Lage ist zu fahren.
Führerschein abgeben, dass man privat nicht in Versuchung kommt doch auf einmal keine Angst vor dem Auto fahren zu haben?? Das hört sich ganz danach an, als würde man den ALG-1Bezieher in die Schublade stecken, er wolle nicht arbeiten. Wer eine Fahrangst hat, kommt nicht auf die Idee doch mal selbst Auto zu fahren. Zudem guckt der ALG-1-Bezieher nach arbeiten mit einer Pendelzeit von bis zu 4 Std. Tägl., aber eben halt nur per Bus/Bahn erreichbare und das sind die meisten, aber die Agentur für Arbeit schickt immer die unmöglichen mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Der ALG-1-Bezieher hat sich ja bereits in einer Fahrschule angemeldet um Auffrischungsstunden zu erhalten, aber eine Fahrangst und eine mangelnde Fahrpraxis lässt sich nicht so schnell beheben, wenn überhaupt…aber er lässt ja nichts unversucht.
Die besagte Arbeitsstelle hat eine Busverbindung mit insgesamt über 3 Std. Fahrzeit je Strecke, aber so, dass ein Arbeitsbeginn vor 9:30 Uhr nicht stattfinden könnte. Hier geht es aber um Schichten zwischen 4 und 24 Uhr. Zu der Zeit fahren keine Busse.
Würde der ALG-1Bezieher diese Arbeit erhalten, wüsste er nicht wie er zu dieser Arbeitsstelle kommen sollte?!
Gruß
Jath