eine frage es gab mal ein gesetz weis aber nicht mehr wann das raus kamm irgend wie war da was wenn man vor …geboren ist musste man für mofa und roller keinen führerschein machen wenn dies jemand weis bitte um antwort danke
Ja da gabs mal was, aber wenn Du nach dem 2. Weltkrieg geboren bist, wird das für Dich vermutlich nicht mehr zutreffen.
Horst
Hi,
Ja da gabs mal was, aber wenn Du nach dem 2. Weltkrieg geboren
bist, wird das für Dich vermutlich nicht mehr zutreffen.
Das stimmt nicht ganz: Ich bin 15 Jahre nach Kriegsende geboren und darf ein Mofa ohne Führerschein (genauer Prüfbescheinigung) fahren.
Gruß S
Hallo,
mit Führerschein für Autos (B, früher Klasse 3) darf man auch Mofas/Roller bis 50 ccm fahren (Klasse M). Hat man den Autoführerschein vor dem 01.04.1980 gemacht, darf man damit Motorräder bis 125 ccm fahren.
Gruß
Myriam
Hallo Myriam
mit Führerschein für Autos (B, früher Klasse 3) darf man auch
Mofas/Roller bis 50 ccm fahren (Klasse M). Hat man den
Autoführerschein vor dem 01.04.1980 gemacht, darf man damit
Motorräder bis 125 ccm fahren.
Schöne Antwort, aber diese Frage hat hier keiner gestellt.
Hier die Richtige Antwort auf Deine Frage:
Wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, der darf ein MOFA (25 km/h) ohne Prüfbescheinigung fahren. Es ist lediglich ein Ausweis, der das Alter bestätigt mitzuführen. Dies gilt auch für Fahrer die den Führerschein entzogen bekommen haben, auch diese dürfen Führerscheinfrei MOFA fahren.
Für Roller gelten die üblichen bestimmungen.
Horst
Schöne Antwort, aber diese Frage hat hier keiner gestellt.
Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Fähigkeit, diese Frage aus dem Urpsrungsposting herauszulesen.
Hier die Richtige Antwort auf Deine Frage:
Ich habe keine Frage gestellt.
Gruß
Myriam