Hi.
Ich habe gehört, das, wenn man den Führerschein mit 17 gemacht hat, es eine Sonderregelung gibt, bei der man zur Schule alleine, also ohne Begleiter fahren darf.
Stimmt das? und wenn ja, wo kann ich das beantragen?
Gruß Bert
Hi.
Ich habe gehört, das, wenn man den Führerschein mit 17 gemacht hat, es eine Sonderregelung gibt, bei der man zur Schule alleine, also ohne Begleiter fahren darf.
Stimmt das? und wenn ja, wo kann ich das beantragen?
Gruß Bert
Hi Bert,
Ich habe gehört, das, wenn man den Führerschein mit 17 gemacht
hat, es eine Sonderregelung gibt, bei der man zur Schule
alleine, also ohne Begleiter fahren darf.
Es hängt vom Bundesland ab:
hint: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein…
http://www.tuev-nord.de/22563.asp
Aber immer nur mit einem Begleiter.
HTH Ulrich
und ganz ohne Begleiter geht es auch auf dem Schulweg nicht?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Bert,
Lies doch bitte selber:
http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33…
http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?par=48a
Es heißt „begleitetes Fahren“. Es ist schon eine Ausnahme, daß ein 17 jähriger eine Fahrerlaubnis bekommt.
mfg Ulrich (IANAL)
Hallo.
–> ‚Allg. Rechtsfragen‘ passt hier wohl besser 
Lies doch bitte selber:
http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33…
http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?par=48a
…oder http://strafprozess.blogspot.com/2005/10/fahrerlaubn…
Quelle: jurablogs.com - suche nach ‚führerschein +17‘
Es heißt „begleitetes Fahren“. Es ist schon eine Ausnahme, daß
ein 17 jähriger eine Fahrerlaubnis bekommt.
Stimmt
HTH
mfg M.L.
@MOD:komm.los. Bearbeiten ok
Es heißt „begleitetes Fahren“.
Und welchen Sinn hat das? Dann kann sich der Schüler doch gleich chauffieren lassen.
Gruß
dataf0x
Es heißt „begleitetes Fahren“.
Und welchen Sinn hat das? Dann kann sich der Schüler doch
gleich chauffieren lassen.
Du meinst also, es macht keine Unterschied, ob man mit einem Begleiter am Steuer sitzt oder sich auf dem beifahrersitz chauffieren lässt?
Gruß,
Malte
Es heißt „begleitetes Fahren“.
Und welchen Sinn hat das? Dann kann sich der Schüler doch
gleich chauffieren lassen.
Es soll Fahrpraxis bringen.
Hi,
Und welchen Sinn hat das? Dann kann sich der Schüler doch
gleich chauffieren lassen.
es ist ein Versuch die Unfallhäufigkeit von Fahranfängern zu senken da sie ihre ersten Gehversuche unter Aufsicht eines Elternsteils machen.
Grüße,
J+
@ an ZH
Wie war das damals, Heute auch noch?
Lehrfahrauweis.
Begleiter muss an die Handbremse kommen. Nur so darf der Proband das Fahrzeug lenken?
Bitte ergänzen. Danke .Oder ist das Heute noch so?
Gruß
Claude
Es soll Fahrpraxis bringen.
OK habs verstanden.
Gruß
dataf0x
Du meinst also, es macht keine Unterschied, ob man mit einem
Begleiter am Steuer sitzt oder sich auf dem beifahrersitz
chauffieren lässt?
Nein, das macht logistisch betrachtet keinen Unterschied. Einen Führerschein „früher als erlaubt“ kriegen normalerweise Schüler, die zu abgelegen wohnen und die keiner fahren kann.
Aber es geht dabei eher um Fahrpraxis! So ergibt es schon einen Sinn, wenn auch einen halbherzigen.
Gruß
dataf0x
Du meinst also, es macht keine Unterschied, ob man mit einem
Begleiter am Steuer sitzt oder sich auf dem beifahrersitz
chauffieren lässt?Nein, das macht logistisch betrachtet keinen Unterschied.
Einen Führerschein „früher als erlaubt“ kriegen normalerweise
Schüler, die zu abgelegen wohnen und die keiner fahren kann.Aber es geht dabei eher um Fahrpraxis! So ergibt es schon
einen Sinn, wenn auch einen halbherzigen.
Nunja, daß es dabei nicht um Logistik geht, haben die anderen ja schon erklärt, zu dem Sinn und der Herzigkeit kann ich nur kurz erwähnen, daß die Erfahrungen bislang damit wohl sehr positiv sind (ich erinnere mich dunkel an eine Nachricht, die das so aussagte - Quelle hab ich leider nicht).
Gruß,
Malte
Fahren denn keine Busse
Hallo Bert,
Nichts gegen dich oder Andere, die mit 17 den FS machen.
Aber wieso glaubt eigentlich Jeder, der gerade mal den FS hat, er müsse mit dem Auto zur Schule fahren? Was haben diejenigen nur vorher gemacht?
OK, wenn man in einer ländlichen Gegend wohnt, und um 4:00 aufstehen muß, um um 5:00 den Bus zu nehmen, um um 8:00 in der Schule zu sein, aber das trifft ja in den meisten Fällen nicht zu.
Gruß
Sticky
jaaaa, aber nur bis zur schule!
mal eben ein bierchen holen in der pause ist nicht 
SCNR
ramona
Versicherungsschutz
Hi Bert,
ich frage mich wie das mit dem Versicherungsschutz aussehen soll.
Angenommen die 17jährige Tochter rast in eine Menschenmenge.
Kann dann der daneben sitzende Vater zur Verantwortung gezogen werden?
Wenn ja, wäre er blöd der Tochter (oder dem Sohn) das autofahren zu erlauben.
Wenn nein, wer haftet sonst dafür?
Fragende Grüße, Joe
Hi Malte,
(…) daß die Erfahrungen bislang damit wohl sehr
positiv sind (ich erinnere mich dunkel an eine Nachricht, die
das so aussagte - Quelle hab ich leider nicht).
auch in Bayern hat man damit nur die besten Erfahrungen, so jedenfalls der Verkehrsexperte der CSU am Tage des Inkrafttretens (Allgäuer Zeitung).
Das ist natürlich alles Quark, Erfahrungen fehlen mangels Masse. In den Großstädten gehen die paar Leute unter, auf dem Land wird der FS 17 kaum angenommen, wahrscheinlich aus Angst vor den Nachbarn. Obwohl das völlig unbegründet ist - stell Dir vor, ich verpfeife die Tochter meines Nachbarn, weil sie alleine fährt, da könnte ich mir gleich den Möbelwagen bestellen.
Gruß Ralf
Hi Bert,
über den rechtlichen Hintergrund weiß ich nichts, aber ich kenne Jemanden, der hier im Saarland seinen Führerschein mit 16 bekommen hat und dann allein zum Ausbildungsbetrieb fahren durfte. Mit dem ÖPNV konnte er die Firma nicht pünktlich erreichen.
Gruß, Rainer
Hi,
Angenommen die 17jährige Tochter rast in eine Menschenmenge.
Kann dann der daneben sitzende Vater zur Verantwortung gezogen
werden?
Nein. Jedenfalls nicht mehr als jeder andere Beifahrer bei jedem anderen Fahrer. Fahrzeugführer ist der Jugendliche.
Wenn nein, wer haftet sonst dafür?
Der Jugendliche bzw. dessen Versicherung. Mit der Versicherung muß solch ein Fall eines minderjährigen Fahrers unbedingt vorher vereinbart werden.
Gruß,
Malte
Hi Rainer
,
über den rechtlichen Hintergrund weiß ich nichts, aber ich
kenne Jemanden, der hier im Saarland seinen Führerschein mit
16 bekommen hat und dann allein zum Ausbildungsbetrieb fahren
durfte.
Du kennst Leichtmobile für die Faherlaubnis „S“?
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID1010586…
http://www.wdr.de/themen/verkehr/strasse01/leichtkra…
http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,F247B69…
mfg Ulrich