über den rechtlichen Hintergrund weiß ich nichts, aber ich
kenne Jemanden, der hier im Saarland seinen Führerschein mit
16 bekommen hat und dann allein zum Ausbildungsbetrieb fahren
durfte.
Du kennst Leichtmobile für die Faherlaubnis „S“?
ja, warum fragst Du? Mein Bekannter hat einen ganz normalen Fiat Panda, falls es darum geht. Den hat er übrigens immer noch. Inzwischen ist er 18, beim Bund und immer noch unfallfrei.
daß die Erfahrungen bislang damit wohl sehr
positiv sind
Ja das ist ja auch eine gute Sache.
Warum man nicht allein fahren darf, leuchtet aber nicht so einfach ein. Die meisten Unfälle von jungen Leuten passieren, weil sie NICHT allein gefahren sind sondern jemandem imponieren wollten, der daneben saß. Wie erfahren/alt muß der Beifahrer denn sein?
Zur Fahrpraxis sehe ich noch stärker als du. Da Autofahren eine motorische Fähigkeit wie Radfahren, Schwimmen und Schreiben ist, sollten schon Kinder ab 10-12 regelmäßig auf Gokartverkehrsplätzen sich an das Gefühl des motorisierten Lenkens gewöhnen. Würden alle so natürlich autofahren wie sie radfahren, gäbe es weniger Unfälle. Wahrscheinlich werd ich dafür geprügelt, aber das ist meine Meinung dazu.
Der Jugendliche bzw. dessen Versicherung. Mit der Versicherung
muß solch ein Fall eines minderjährigen Fahrers unbedingt
vorher vereinbart werden.
das bedeutet also, wenn ich in eine Menschenmenge rase werde ich stärker bestraft, weil bei mir das Erwachsenenstrafrecht, und bei ihm/ihr das Jugendstraftrecht angewendet wird?!
Der Jugendliche bzw. dessen Versicherung. Mit der Versicherung
muß solch ein Fall eines minderjährigen Fahrers unbedingt
vorher vereinbart werden.
das bedeutet also, wenn ich in eine Menschenmenge rase werde
ich stärker bestraft, weil bei mir das Erwachsenenstrafrecht,
und bei ihm/ihr das Jugendstraftrecht angewendet wird?!
Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich Dir das nicht beantworten. Du sprachst von Haftung und nicht von Bestrafung. Übrigens wird auch bei 18-21jährigen häufig noch Jugendstrafrecht angewandt.
über den rechtlichen Hintergrund weiß ich nichts, aber ich
kenne Jemanden, der hier im Saarland seinen Führerschein mit
16 bekommen hat und dann allein zum Ausbildungsbetrieb fahren
durfte. Mit dem ÖPNV konnte er die Firma nicht pünktlich
erreichen.
Hm ja ist in anderen Ländern völlig normal. Warum nicht?
Zur Fahrpraxis sehe ich noch stärker als du. Da Autofahren
eine motorische Fähigkeit wie Radfahren, Schwimmen und
Schreiben ist, sollten schon Kinder ab 10-12 regelmäßig auf
Gokartverkehrsplätzen sich an das Gefühl des motorisierten
Lenkens gewöhnen. Würden alle so natürlich autofahren wie sie
radfahren, gäbe es weniger Unfälle. Wahrscheinlich werd ich
dafür geprügelt, aber das ist meine Meinung dazu.
nein, keine Prügel. Das sehe ich auch so. Nachdem ich meinen Führerschein hatte, habe ich noch wenigstens vier Wochen Praxis gebraucht, in denen ich als ‚Verkehrshindernis‘ durch die Gegend geschlichen bin, bis ich mich weitgehend sicher gefühlt habe. Mit dem Motorrad hatte ich vorher schon ein paar Jahre Praxis, es war die andere Lenkung beim Auto, die mir Schwierigkeiten bereitet hat. Fahrlehrer und Prüfer haben das nicht bemerkt.
Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich Dir das nicht
beantworten. Du sprachst von Haftung und nicht von Bestrafung.
Übrigens wird auch bei 18-21jährigen häufig noch
Jugendstrafrecht angewandt.
Hi nochmal,
ich weiss, es ist ein weiterer Punkt.
Ich stehe der Sache skeptisch gegenüber, aber vielleicht auch nur weil ich schon deutlich über 17 Jahre alt bin
Es gibt schon heute Haftpflichtversicherungen, die nicht unbegrenzt haften. Wenn aus Kostengründen die billigste genommen wird, kann es bei schwerem Personenschaden zum Ruin des Jugendlichen kommen.
daß die Erfahrungen bislang damit wohl sehr
positiv sind
Ja das ist ja auch eine gute Sache.
Warum man nicht allein fahren darf, leuchtet aber nicht so
einfach ein. Die meisten Unfälle von jungen Leuten passieren,
weil sie NICHT allein gefahren sind sondern jemandem
imponieren wollten, der daneben saß. Wie erfahren/alt muß der
Beifahrer denn sein?
Die Regeln sind momentan noch je nach Bundesland leicht unterschiedlich. Grundsätzlich kann man sagen, daß für die Begleitperson gilt, daß sie
vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung namentlich benannt werden muß
mindestens 30 Jahre alt sein muß
mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins sein muß
nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben darf
während der (Bei-)Fahrt denselben Grenzwerten für Alkohol- und Drogeneinfluß unterliegt wie der Fahrer
in manchen Bundesländern Erziehungsberechtiger sein muß
in manchen Bundesländern einen Vorbereitungskurs machen muß
Im Ausland gilt die Ausnahmegenehmigung übrigens nicht, aber bundesweit.
Diese Regelung verhindert ein Imponiergehabe eigentlich ziemlich gut.
Sollte doch was passieren, kann die Ausnahmegenehmigung btw. auch wieder entzogen werden (die Grenze dafür liegt recht niedrig).
Zur Fahrpraxis sehe ich noch stärker als du. Da Autofahren
eine motorische Fähigkeit wie Radfahren, Schwimmen und
Schreiben ist, sollten schon Kinder ab 10-12 regelmäßig auf
Gokartverkehrsplätzen sich an das Gefühl des motorisierten
Lenkens gewöhnen. Würden alle so natürlich autofahren wie sie
radfahren, gäbe es weniger Unfälle. Wahrscheinlich werd ich
dafür geprügelt, aber das ist meine Meinung dazu.
Naja, ich kenn da ein paar Radfahrer, die möchte ich nicht hinter dem Steuer sehen…
Rainer hat recht, für Ausnahmefälle gibt es seit Jahrzehnten die Möglichkeit des Führerscheins mit 17 unter Auflagen.
Diese Auflagen beinhalten NICHT die hier oft angeführte Begleitperson. Sonst könnte man sich das ja schenken…
Vielmehr darf der Jugendliche dann nur zur Schule/Ausbildungsplatz fahren.
Voraussetzung ist eben, dass es keine andere Möglichkeit gibt, dorthin zu kommen. Also keinen Bus/Bahn…
Normalerweise kann man das also vergessen, denn Deutschland ist gut erschlossen. Mein Vater hatte jedoch den Schein schon mit 17, weil er wirklich am Ar… de Welt im Norden wohnte und anders nicht zur weiterführenden Schule gelangt wäre.
Dass es zudem neuerdings in bestimmten Bundesländern die Möglichkeit des FÜhrerscheins ab 17 für ALLE gibt unter der Auflage der genannten 30-jährigen Begleitperson, bleibt davon unberührt.
ja, warum fragst Du? Mein Bekannter hat einen ganz normalen
Fiat Panda, falls es darum geht.
Ich glaube dir schlichtweg nicht, daß dein bekannter einen ganz normalen Führerschein und auch einen ganz normalen Panda hat.
Daher werde ich mich mal in der Newsgroup de.soc.recht.strassenverkehr umhören.
Es gab früher mal die Variante über motorisierte Krankenfahrstühle oder Pandas, die auf 25 km/h gedrosselt wurden. Aber die Fahrerlaubnis ist Bundesrecht. Erst das begleitete Fahren gab den Ländern die Möglichkeit, das länderspezifisch zu regeln.
Mit einer Fahrerlaubnis, die in den USA gemacht wurde (dann ab 16) solls auch mal irgendwie mögliche gewesen sein.
Ich glaube dir schlichtweg nicht, daß dein bekannter einen
ganz normalen Führerschein und auch einen ganz normalen Panda
hat.
Hallo Ulrich,
das kannst du Ulrich ruhig glauben. Das gab es auch schon vor 10 Jahren. Als ich das Abi gemacht habe, hatten wir einen in der Klasse, der schon seit er 16 war mit dem Auto zur Schule gekommen ist, da er sonst keine Möglichkeit hatte diese zu erreichen.
Rainer hat recht, für Ausnahmefälle gibt es seit Jahrzehnten
die Möglichkeit des Führerscheins mit 17 unter Auflagen.
Diese Auflagen beinhalten NICHT die hier oft angeführte
Begleitperson. Sonst könnte man sich das ja schenken…
Vielmehr darf der Jugendliche dann nur zur
Schule/Ausbildungsplatz fahren.
Voraussetzung ist eben, dass es keine andere Möglichkeit gibt,
dorthin zu kommen. Also keinen Bus/Bahn…
Zur Schule/Ausbildung kann man auch mit dem Moped fahren.
Die Ausnahmeregelung gibt es in erster Linie für Minderjährige, die den Führerschein brauchen, um bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, etwa wenn die Eltern wegen Behinderung nicht selbst fahren können oder sie für einen familieninternen (Handwerks-)Betrieb Aufgaben wahrnehmen müssen. Das gibt es meines Wissens schon, seit die Gesetze für den Straßenverkehr geschaffen wurden, jedenfalls die Regelung bei meinem Großonkel schon 1937 gegriffen.
vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung namentlich benannt
werden muß
mindestens 30 Jahre alt sein muß
mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins sein muß
nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben darf
während der (Bei-)Fahrt denselben Grenzwerten für Alkohol-
und Drogeneinfluß unterliegt wie der Fahrer
in manchen Bundesländern Erziehungsberechtiger sein muß
in manchen Bundesländern einen Vorbereitungskurs machen muß
Oh danke, das ist ja eine gute Erklärung. Finde ich ein gutes System!
Irgendwie finde ich aber trotzdem, daß es irreführend ist, dabei von „Führerschein ab 17“ zu sprechen. Deswegen kam ja auch mein Einwand wegen dem „Sinn“ der Sache. Ist das nicht das gleiche wie „ein L beantragen“? (Ein Erwachsener mit so ziemlich diesen Kriterien wird quasi zum Fahrlehrer für einen Schüler, und er muß bei der Fahrt ein L auf dem Auto tragen. Gibts in vielen Ländern. War bei mir in Ö so.)
Diese Regelung verhindert ein Imponiergehabe eigentlich
ziemlich gut.
Ja.
Naja, ich kenn da ein paar Radfahrer, die möchte ich nicht
hinter dem Steuer sehen…
haha es gibt gibt Radfahrer, die auf größeren Kreuzungen beim Linksabbiegen absteigen und über den Zebrastreifen gehen, weil sie zuviel Angst davor haben, mitten zwischen den Autos zu stehen *grins*
das kannst du Ulrich ruhig glauben. Das gab es auch schon vor
10 Jahren. Als ich das Abi gemacht habe, hatten wir einen in
der Klasse, der schon seit er 16 war mit dem Auto zur Schule
gekommen ist, da er sonst keine Möglichkeit hatte diese zu
erreichen.
Keine? Waren Mopeds und Fahrräder bzw. die schon angsesprochenen gedrosselten Fahrzeuge in eurer Gegend noch erhältlich?
Wie ist er denn mit 14 in die Schule gekommen?