Zur Schule/Ausbildung kann man auch mit dem Moped fahren.
Über die Autobahn??
Gruß
dataf0x
Zur Schule/Ausbildung kann man auch mit dem Moped fahren.
Über die Autobahn??
Gruß
dataf0x
Zur Schule/Ausbildung kann man auch mit dem Moped fahren.
Über die Autobahn??
Gibt’s da denn nur ne Autobahn? In Deutschland gibt es quasi immer Alternativrouten via Landstraße & Co. Außerdem darf man zumindest ab 16 dann auch 125er (früher 80er) Roller fahren, die dürfen auch auf die Autobahn.
Im Winter sind die jedoch nur noch eingeschränkt zu benutzen.
Alles in allem ist es gut und sinnvoll, daß es die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen gab und gibt, wenn diese denn wirklich nur dann erteilt werden, wenn sie objektiv unbedingt notwendig sind.
Gruß,
Malte
Noch mehr Straßenverkehr brauchen wir unbedingt.
Och was ist das denn für ein Argument? dann sollte man besser
Memschen über 70 den Führerschein entziehen.
Wieso das? Was jemand erst erworben hat, kann man ihm nicht ohne Grund wieder wegnehmen (zumindest in der Bundesrepublik wird das so gehandhabt). Daher darf auch jemand, der noch den alten Führerschein Klasse 3 hat, Fahrzeuge fahren, die man mit dem Führerschein der Klasse B nicht mehr fahren darf, obwohl er nicht anders gelernt hat als jemand mit Klasse B.
Hi,
Zur Schule/Ausbildung kann man auch mit dem Moped fahren.
Über die Autobahn??
Sollte es hierzulande Orte geben, die nur und ausschließlich über eine Autobahn zu erreichen sind?
Wohl eher nein.
mfg Ulrich
Gibt’s da denn nur ne Autobahn? In Deutschland gibt es quasi
immer Alternativrouten via Landstraße & Co.
Insbesondere wenn man (vermeintlich) fern von jeder Zivilisation lebt, so daß man keine Schule mit dem Bus erreichen kann, wird man wohl eher Landstraßen als die Autobahn in seiner unmittelbaren Nähe haben.
Außerdem darf man
zumindest ab 16 dann auch 125er (früher 80er) Roller fahren,
die dürfen auch auf die Autobahn.Im Winter sind die jedoch nur noch eingeschränkt zu benutzen.
Wobei es dann immer noch die schon angesprochenen speziell gedrosselten Autos gibt.
- vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung namentlich benannt
werden muß- mindestens 30 Jahre alt sein muß
- mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins sein muß
- nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben darf
- während der (Bei-)Fahrt denselben Grenzwerten für Alkohol-
und Drogeneinfluß unterliegt wie der Fahrer- in manchen Bundesländern Erziehungsberechtiger sein muß
- in manchen Bundesländern einen Vorbereitungskurs machen muß
Oh danke, das ist ja eine gute Erklärung. Finde ich ein gutes
System!
Ich bin auch positiv überrascht, daß die Herren Staatsdiener ausnahmsweise mal was wirklich rundes und sinnvolles hinbekommen haben und das auch noch auf eine vernünftige Art und Weise (erstmal Modellversuch mit geringfügig unterschiedlichen Regeln, danach dann basierend auf den Erfahrungen bundeseinheitliche Regelung) umsetzen.
Irgendwie finde ich aber trotzdem, daß es irreführend ist,
dabei von „Führerschein ab 17“ zu sprechen. Deswegen kam ja
auch mein Einwand wegen dem „Sinn“ der Sache.
Es ist de facto auch kein Führerschein mit 17. Die Jugendlichen bekommen nämlich keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung und eine Ausnahmegenehmigung. Den „Lappen“ bzw. heute ja das Kärtchen gibt’s erst am 18. Geburtstag.
Ist das nicht
das gleiche wie „ein L beantragen“? (Ein Erwachsener mit so
ziemlich diesen Kriterien wird quasi zum Fahrlehrer für einen
Schüler, und er muß bei der Fahrt ein L auf dem Auto tragen.
Gibts in vielen Ländern. War bei mir in Ö so.)
Das weiß ich nicht, da ich dieses „L“ zwar schon ein paar Mal gesehen habe, aber die Bedingungen dafür nicht kenne. Beim „Begleiteten Fahren“ (so die offizielle Bezeichnung) ist es jedenfalls hier so, daß die Jugendlichen die ganz normale praktische und theoretische Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren und auch die ganz normalen Prüfungen (schriftlich multiple choice und praktisch) ablegen müssen.
Der einzige Unterschied ist das Mindestalter und die genannten Auflagen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres (bzw. Abschluß desselben) erhalten sie dann ohne weiteres ihren Führerschein.
Tieferer Sinn des Begleiteten Fahrens ist es übrigens nicht, daß der Beifahrer dem Fahrer das Fahren beibringt (dazu musste Letzterer ja schon in die Fahrschule), sondern es zielt ganz klar darauf ab, daß die Eltern am Anfang danebensitzen und durch bloße Anwesenheit ein „Ausufern“ verhindern, als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung stehen und gelegentlich(!) dezente(!) Ratschläge geben. Sie sollen sich nicht als Fahrlehrer aufspielen und sie sollen auch weder aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen (dürfen sie auch nicht) noch den Jugendlichen in seinen Fahrentscheidungen beschneiden.
Naja, ich kenn da ein paar Radfahrer, die möchte ich nicht
hinter dem Steuer sehen…
haha es gibt gibt Radfahrer, die auf größeren Kreuzungen beim
Linksabbiegen absteigen und über den Zebrastreifen gehen, weil
sie zuviel Angst davor haben, mitten zwischen den Autos zu
stehen *grins*
Ich meinte eher die, die ihrerseits ne dritte Spur aufmachen und mich darauf dann überholen oder die, die sich mit 2km/h schlingernderweise zwischen mir und den parkenden Autos vorbeiquetschen oder die, die zu Zweit in aller Seelen Ruhe nebeneinander auf der Straße rumgurken usw. usf. Soll heißen, der Anteil von Idioten ist bei Radfahrern und Autofahrern ähnlich groß.
Gruß,
Malte
PS: Im Netz hab ich auf die Schnelle zu dem „L“ nix gefunden - aber dafür das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/L17-Ausbildung Das sieht unserem Begleiteten Fahren ziemlich ähnlich, oder?
Keine? Waren Mopeds und Fahrräder bzw. die schon
angsesprochenen gedrosselten Fahrzeuge in eurer Gegend noch
erhältlich?
Nein keine. Mit dem Fahrrad oder Moped wäre es zu weit gewesen, ebenso wie mit anderen gedrosselten Fahrzeugen (von denen ich nebenbei bemerkt absolut nichts halte. In meinen Augen sind diese Fahrzeuge sehr gefährlich).
Wie ist er denn mit 14 in die Schule gekommen?
Keine Ahnung, da ist er noch nicht auf diese Schule gegangen. Die Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
Gruß
Phoebe
Hi,
aus Ulrichs 1. Link:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein…
* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
Gruß,
Steffie
Hi Rainer,
ja, warum fragst Du? Mein Bekannter hat einen ganz normalen
Fiat Panda, falls es darum geht.Ich glaube dir schlichtweg nicht, daß dein bekannter einen
ganz normalen Führerschein und auch einen ganz normalen Panda
hat.
Moin moin,
doch, so etwas gibt es. In manchen Fällen kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Regeln dafür sind aber sehr eng. Mein Bruder wollte das damals machen, weil er seinen Ausbildungsbetrieb nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen konnte (Emsland eben). Bei ihm wurde das abgelehnt, so dass er in der Woche ein Zimmer in der Nähe des Betriebes nehmen musste.
Ich weiss von anderen Ausnahmegenehmigungen, z. B. die Möglichkeit, einen Treckerführerschein mit 14 zu machen. Es geht halt um die Begründung.
Gruß
ALex
Führerschein mit 17?NEVER!
Ich halte es für unverantwortlich, pubertierenden Menschen den Führerschein zu geben und bin dafür, die Gesetze mal wieder etwas straffer zu ziehen. Wozu haben wir so harsche Waffengesetze? Der Vergleich hinkt vielleicht, aber wenn jedes „Bürschchen“ seinen Führerschein bekommt, kommt das einem Waffenschein gleich, oder? Das ein PKW durchaus eine „Waffe“ in der Hand eines unreifen Fahrers sein kann, wissen wir ja aus der traurigen Unfallstatistik zu Genüge.
Also, bitte vom Gesetzgeber etwas mehr Eingriff, damit nicht jeder 17-jährige sich und seine Freunde mit in den Tod nimmt, nur weil er zeigen will, wie „cool“ er ist…
Hi,
Also, bitte vom Gesetzgeber etwas mehr Eingriff, damit nicht
jeder 17-jährige sich und seine Freunde mit in den Tod nimmt,
nur weil er zeigen will, wie „cool“ er ist…
genau das (unter anderem) soll der „Führerschein ab 17“ ja verhindern…
Der Gesetzgeber reagiert also auf die vielen Unfälle, die von jungen Fahrern verursacht wurden.
Gruß,
Steffie
Kreuze an…
Also, bitte vom Gesetzgeber etwas mehr Eingriff, damit nicht
jeder 17-jährige sich und seine Freunde mit in den Tod nimmt,
nur weil er zeigen will, wie „cool“ er ist…
[] Du bist über das Konzept des Begleiteten Fahrens informiert.
[] Du hast diesen Thread gelesen.
[] Du hast diesen Thread wenigstens überflogen.
[X] Du hast keine Ahnung, wovon Du da sprichst.
hi,
ich vermisse den Hinweis, dass es sich bei deiner Meinung um einen Witz handelt. Normalerweise ist am Ende immer ein *fg* lol oder 
Wenn es aber wirklich dein ernst sein sollte dann les doch bitte noch mal ein paar wissenschaftliche Studien und überlege warum man so etwas überhaupt (vorerst auf Probe) einführt.
Viele Grüße
Me
Wieso das? Was jemand erst erworben hat, kann man ihm nicht
ohne Grund wieder wegnehmen
Naja das war auch nur ein dämlicher Versuch meinerseits, dein Argument ad absurdum zu führen. Ich bin nicht dafür, allen über 70jährigen das Autofahren zu verbieten. 
Wenn ein 16jähriger aufgrund seines Alter lenkunfähig ist, dann könnte man dasselbe auch, und eher noch!, von über 70jährigen behaupten.
Oder?
Gruß
dataf0x
Also, bitte vom Gesetzgeber etwas mehr Eingriff, damit nicht
jeder 17-jährige sich und seine Freunde mit in den Tod nimmt,
nur weil er zeigen will, wie „cool“ er ist…
Aber das wird ja dadurch verhindert, daß es genaue Auflagen für die Beifahrer gibt! Malte hat das unten erklärt. Einem 30jährigen Opi imponiert doch keiner 
Wenn ich als Kontrast die Lage in Israel darstellen darf: Das Konzept mit dem „Coolsein+Disco=Unfall“ wurde ziemlich arg ausgereizt. Zwischen 16 und 19 (oder so) darf man nach 22 Uhr nur entweder alleine oder mit über 30jährigen im Auto sitzen…
Gruß
dataf0x
das L in Südafrika
Hi Malte,
nur als Anregung, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird.
Ich habe mir sagen lassen, dass die südafrikanische Regel
sich an die englischen Regeln anlehnen, kann das aber nicht
bestätigen.
Will man den Führerschein erlangen, holt man sich
beim zuständigen Amt ein „L“ und klebt’s ans Auto
und dann darf man mit einem Erwachsenen fahren, der bereits
seit fünf Jahren oder länger seinen Führerschein hat.
Dies darf man frühestens drei Monate vor dem 18. Geburtstag
tun.
Das Fahren lernt man dann von dem (stöhn!) oder von anderen
Erwachsenen. Fahrschulen gibt’s nicht viel, sind nicht Pflicht
und eine relativ junge Entwicklung.
Spätestens nach drei Monaten muss man den Führerscheintest
machen (nicht auf der Straße, auf einem gesonderten Gelände)
oder kann das „L“ nochmal verlängern lassen.
Theoretisch (wenn man alt genug ist) kann man sich auch
„kalt“ zum Führerscheintest anmelden.
Grüße
Elke
Hi Dataf0x,
Einem 30jährigen Opi …
aha, darf ich dann nachträglich zu meiner Beerdigung einladen? 
Gruß, Rainer
Fahrschulen gibt’s nicht viel, sind nicht
Pflicht
Soweit ich weiß, ist das in den USA auch so. Kein Schwein interessiert sich dafür, wieviele Stunden du genommen hast. Du machst die Prüfung, und wer fahren kann, kann eben fahren.
Das andere Extrem gibt es in Österreich. Da hat man nichtmal die Wahl der Fahrschule, sondern du mußt die nehmen wo du wohnst.
Gruß
dataf0x
…allerdings muss man, soweit ich weiß, die Theorie schon bestanden haben, um mit dem L üben zu können.
Und auf Autobahnen darf man mit dem L auch nicht fahren (was also bedeutet, dass man den Führerschein machen kann, ohne jemals auf der Autobahn gewesen zu sein - es sei denn, man geht in eine Fahrschule, was bis auf 3 Fahrstunden allerdings keine Pflicht ist).
Finde das mit dem L aber eine gute Sache, sollte man in Deutschland auch einführen.
Gruß,
Steffie
Moped versus Auto
Hallo,
Zur Schule/Ausbildung kann man auch mit dem Moped fahren.
Soweit ich in einer Reportage gehört habe, passieren mit den Mopeds mehr tödliche Unfälle bei jungen Fahrern als (anteilmässig) mit Autos. Daher eventuell die Überlegung, sie lieber in Autos zu stecken.
Ausserdem gibt es vielleicht auch Schul- und Ausbildungswege, die etwas zu weit sind für Moped? Besonders vielleicht im Winter? Das hat nicht unbedingt etwas mit Autobahn zu tun, ein Moped fährt legal eben höchstens 40 und bergauf fällt das schnell auf 20 bis Schrittgeschwindigleit herab. (Hier rede ich aus eigener Erfahrung.)
Viele Grüsse, Peter.