Hallo zusammen
mich interessiert, ab wann Eintragungen in das sog. polizeiliche Führungszeugnis (privat) eingetragen werden. Geschieht dies erst nach einer Verurteilung oder bereits bei z.B. Anzeigestellung / Ermittlungsbeginn?
Danke im Voraus.
Hallo zusammen
mich interessiert, ab wann Eintragungen in das sog. polizeiliche Führungszeugnis (privat) eingetragen werden. Geschieht dies erst nach einer Verurteilung oder bereits bei z.B. Anzeigestellung / Ermittlungsbeginn?
Danke im Voraus.
Erst nach rechtskräftig erfolgter Verurteilung.
MfG
Goetz
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Nur rechtskräftige Verurteilungen. Ab mind. 90 Tagessätze. Daher besser durch den ReA weniger Tage aushandeln lassen mit höherem Tagessatz!
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Super!
Danke für die schnellen Antworten