Fünftelregelung - was ist zu tun?

Hallo,
ein Arbeitsnehmer wurde betriebsbedingt mit einer Abfindung zum 30.11. gekündigt. Das Jahreseinkommen lag bei 120.000€, die Abfindung bei 170.000€.
Die Abfindung wird erst im Januar ausbezahlt, was laut Fünftelregelung Sinn macht, sofern im Jahr der Auszahlung keine weiteren Einkünfte erzielt werden (ca. 38.000€ Ersparnis). Soweit korrekt?

Nun zu den Fragen:

  1. muss/kann der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon bei der Auszahlung anwenden oder läuft das über die Steuererklärung?
  2. Es wird im Februar noch eine Bonuszahlung von 4.500€ brutto erwartet. Laut Abfindungsrechner schmälert das die Steuerersparnis auf die Fünftelregelung so sehr, dass nur noch 30.000€ steuern gespart werden, d.h. die Bonuszahlung wäre total widersinnig! Oder spinnt der Rechner?? Falls nein, wie könnte man das lösen?

Das alles darauf bezogen, dass im Jahr der Auszahlung tatsächlich keine weiteren Einkünfte erzielt werden.

Danke euch vorab!

Der Arbeitgeber muss die Fünftelregelung im Rahmen der Lohnabrechnung anwenden, wenn er erkennen kann, dass es sich um eine Zusammenballung von Einkünften handelt. Kann er aus irgendwelchen Gründen das nicht erkennen, berechnet er den Lohnsteuerabzug normal. Im Rahmen der Steuererklärung kann dann die Fünftelregelung beantragt werden.

Die regulären Einkünfte erhöhen den Steuersatz, da dieser auf die Summe der regulären Einkünfte zuzüglich eines Fünftels der Abfindung berechnet wird.

Progressionseinkünfte?

Aber, nebenbei:

Hat der Steuerpflichtige bedacht, dass er gegebenenfalls nur noch beschränkt steuerpflichtig ist und deswegen die Berechnung seines Online-Tools eh für die Tonne ist?

Danke für die hilfreichen Antworten!
Zu dem Kommentar wegen der Weltreise: unter welchen Voraussetzungen ist er nur eingeschränkt steuerpflichtig? Liegt es generell an dem Jahr oder der Abmeldung des Wohnsitzes? Arbeitslosengeld wird für den Zeitraum jedenfalls nicht gezahlt.

Vielleicht dazu auch eine andere Frage: im Dezember und Februar kommen nochmal Bonuszahlungen, es existiert jedoch ab 7.12. keine deutsche Krankenkasse mehr. Müssen AG und AN trotzdem den Krankenkassenbeitrag abführen?

Inländische Einkünfte aber kein dauernder Aufenthalt oder Wohnsitz im Inland => beschränkte Steuerpflicht => kein Sonderausgabenabzug, kein Abzug der außergewöhnliche Belastung usw.