Fünftelregelung - was ist zu tun?

Der Arbeitgeber muss die Fünftelregelung im Rahmen der Lohnabrechnung anwenden, wenn er erkennen kann, dass es sich um eine Zusammenballung von Einkünften handelt. Kann er aus irgendwelchen Gründen das nicht erkennen, berechnet er den Lohnsteuerabzug normal. Im Rahmen der Steuererklärung kann dann die Fünftelregelung beantragt werden.

Die regulären Einkünfte erhöhen den Steuersatz, da dieser auf die Summe der regulären Einkünfte zuzüglich eines Fünftels der Abfindung berechnet wird.

Progressionseinkünfte?

Aber, nebenbei:

Hat der Steuerpflichtige bedacht, dass er gegebenenfalls nur noch beschränkt steuerpflichtig ist und deswegen die Berechnung seines Online-Tools eh für die Tonne ist?