Hallo,
ein Arbeitsnehmer wurde betriebsbedingt mit einer Abfindung zum 30.11. gekündigt. Das Jahreseinkommen lag bei 120.000€, die Abfindung bei 170.000€.
Die Abfindung wird erst im Januar ausbezahlt, was laut Fünftelregelung Sinn macht, sofern im Jahr der Auszahlung keine weiteren Einkünfte erzielt werden (ca. 38.000€ Ersparnis). Soweit korrekt?
Nun zu den Fragen:
- muss/kann der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon bei der Auszahlung anwenden oder läuft das über die Steuererklärung?
- Es wird im Februar noch eine Bonuszahlung von 4.500€ brutto erwartet. Laut Abfindungsrechner schmälert das die Steuerersparnis auf die Fünftelregelung so sehr, dass nur noch 30.000€ steuern gespart werden, d.h. die Bonuszahlung wäre total widersinnig! Oder spinnt der Rechner?? Falls nein, wie könnte man das lösen?
Das alles darauf bezogen, dass im Jahr der Auszahlung tatsächlich keine weiteren Einkünfte erzielt werden.
Danke euch vorab!