Fussgänger am Überweg ignoriert

hallöchen, ein bekannter ist letztens über einen überweg hinweggefahren, an dessen einem ende ein fussgänger stand. er sagt, er hätte ihn übersehen. nicht übersehen hat das ganze ein streifenwagen, der in gegenrichtung fahrend am überweg anhielt. nun wurde meinem bekannten offenbart, das die sache mit 50€ sowie 4 punkten juristisch gewürdigt werden soll. ich wollte das nicht glauben und habe selber im bussgeldkatalog nachgeschlagen- und tatsächlich! ehrlich gesagt, finde ich das ganz schön strong, da ja niemand gefährdet wurde ( der fussgänger stand ja wohl noch, und das auch noch auf der anderen seite). wird dieses mass immer voll ausgeschöpft? oder kann man da auf ein geringeres strafmass hoffen, wenn man auf dem anhörungsbogen die richtigen worte verwendet? man bekommt dann doch einen anhörungsbogen, oder?

hallöchen,

auch hallo

wollte das nicht glauben und habe selber im bussgeldkatalog
nachgeschlagen- und tatsächlich! ehrlich gesagt, finde ich das
ganz schön strong, da ja niemand gefährdet wurde ( der
fussgänger stand ja wohl noch, und das auch noch auf der
anderen seite).

wo soll denn die Grenze gezogen werden? wenn der Fussgänger bereits unter dem Auto liegt? bei niedrigeren Strafen hält sich kaum einer daran.
wird dieses mass immer voll ausgeschöpft? oder

kann man da auf ein geringeres strafmass hoffen, wenn man auf
dem anhörungsbogen die richtigen worte verwendet? man bekommt
dann doch einen anhörungsbogen, oder?

AFAIK gibt es da kaum Spielraum. Den Schuh, dass er unaufmerksam war und somit durchaus auch eine Gefahr für den Fussgänger hätte darstellen können - noch dazu, wo ein anderes Fahrzeug anhielt - muss sich der Betroffene schon anziehen.

Natürlich kommt es auch auf die tatsächliche Situation an. Ich kann mir vorstellen, dass es in manchen Situationen für ein PKW-Fahrer unmöglich ist, sein Fahrzeug noch zum Stehen zu bringen, ohne dabei den nachfolgenden Verkehr zu gefährden…und dann steht immer noch der direkte Eindruck des/der Polizisten gegenüber…

Ein Verkehrsrechts-Anwalt kann da sicher ausgiebig beraten.

Servus!

Die Sache steht und fällt wohl in solchen Fällen mit der Aussage des Fußgängers. Es ist nämlich gar nicht so unüblich, dass diese auf ihr Vorrecht verzichten. IN Gegenden, in denen ich herumfahre, treten zB besonders häufig die auf, die erst warten, bis mein Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist, um mich dann herüberzuwinken und sich wohl entsetzlich großzügig dabei vorkommen.

Und dieses Herüberwinken kann durchaus auch so subtil geschehen, dass der Beamte in seiner Entfernung es nicht bemerken können muss. So würde ich jedenfalls versuchen zu argumentieren.

vielen dank für eure antworten.