Guten Morgen, Steuerkundige!
Komme mit einer Entscheidung nicht zu Potte. Folgende heutige Situation:
Freiberuflicher Ingenieur, Firmengebäude mit teilweise privater Nutzung, Anlagevermögen in Form von Fertigungseinrichtungen und Labor. Seit 15 Jahren IHK-Mitglied, Vollkaufmann kraft Eintragung, ebenso lange werden jährlich Bilanzen erstellt.
Betreibe eine Fertigung sehr spezieller Meßgeräte, die zwar eines wie das andere sehr ähnlich aufgebaut sind, jedoch in jedem Einzelfall spezielles Wissen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfordern. Daraus leite ich die Freiberuflichkeit ab. Finanzamt knurrt wg Gewerbesteuer, folgte aber letztlich (zumindest bisher) der Argumentation.
Kommt der Status als Freiberufler in Gefahr, wenn der Exportanteil absehbar heftig steigt? Dabei wird zwar Hardware exportiert, deren Wert ist aber weit überwiegend durch reines know-how bestimmt, also z. B. Materialeinsatz 100 DM, Personalkosten 200 DM, VK 4.000 DM, gerechtfertigt durch besagtes know-how, diffizile Verfahrensschritte und ewige Entwicklung.
Ich möchte mich von Verpflichtungen, soweit irgend machbar, befreien. Von der IHK hatte ich noch keinen erkennbaren Nutzen. Kontakte beschränkten sich auf Postmüll und Beitragsrechnungen. Weshalb erstelle ich überhaupt (zwangsweise) Bilanzen? Reicht nicht eine einfache G+V? Die Buchhaltung einschl. Bilanz und aller möglichen Auswertungen würde ich weitermachen, wie gehabt. Ich will nur aus den Zwängen heraus.
Wie stelle ich es an, daß ich meine Mitgliedschaft bei der IHK kündige? Dort nicht mehr Mitglied (und vor dem Gesetz nur noch Minderkaufmann), brauche ich auch für das FA keine Bilanz mehr. Stimmt das so? Ergeben sich womöglich an anderer Stelle schmerzhafte Nachteile und welche können das sein (z. B. Abschreibungen, steuerliche Berücksichtigung der div. Gebäudekosten, soweit für den Betrieb genutzt)?
Mit der Bitte um Entscheidungshilfe
Gruß
Wolfgang