angenommen durch einen Blitzeinschlag im Haus sind diverse Geräte kaputt gegangen. Die Hausratversicherung deckt diesen Schaden ab.
Die Versicherung (V) beauftragt eine Elektronikfirma (G - wie Gross) die Geräte zu untersuchen und den Schaden einzuschätzen.
Diese (grosse) Elektronikfirma beauftragt wiederum eine kleinere lokal gelegenen Firma (K - wie Klein) zum Kunden/ Versicherten zu fahren und alle Geräte mitzunehmen und im Auftrag der Firma G zu untersuchen.
Firma K nimmt also alle Geräte mit, stellt Totalschaden diverser Geräte fest und die Versicherung bestätigt nun den Ersatz bzw. die Auszahlung. Firma K bietet nun dem Versicherten diverse gleichwertige Neueräte zum angegebenen Preis an. Da Firma K auch die Anschlüsse der Geräte im Haus des Versicherten übernimmt, liegt es nahe diese Angebote anzunehmen.
Nun fragt sich der Kunde, wie sieht es mit der Garantie der Neugeräte aus? Falls inZuklunft etwasanfallen sollte, an wen wendet sich der Kunde?
Firma K meint, da er nur Zwischenhändler ist (also die Geräte selber bei einem anderen Händler bestellen muss) wäre ein Garantiefall beim Hersteller selber zu melden. Stimmt das, auch wenn die Rechnung der Geräte von Firma K erstellt wurde?
Firma K meint, da er nur Zwischenhändler ist (also die Geräte
selber bei einem anderen Händler bestellen muss) wäre ein
Garantiefall beim Hersteller selber zu melden. Stimmt das,
auch wenn die Rechnung der Geräte von Firma K erstellt wurde?
K ist, wenn er Händler ist, im Rahmen seines Händlervertrages von seinem Großhändler mit der Abwicklung von Gewährleistung etc.pp. beauftragt. Er muss also im Falle des Falles seine Auslagen beim Großhändler einfordern. Da er aber Vertragspartner des Endkunden ist (und nicht der Großhändler oder die Fabrik Elektro-Schock), muss er - gegenüber dem Endkunden - selbstverstanzloch für den von ihm verkauften Zimt geradestehen.
Soweit die rechtliche Seite. Taktisch wäre das für mich ein Grund, den Kerl nicht mit meiner Kundschaft zu belästigen, denn es steht zu erwarten, dass der rumzicken wird wie ein Weltmeister, wenn es wirklich mal drauf ankommt.
Wenn der Kunde Wert darauf legt, seinen Kram von der genannten Firma G zu beziehen, dann würde ich mich bei denen melden und schlicht sagen, dass ich mich über K so geärgert habe, dass … und ob mir G den Kram entweder selbst verkaufen oder mir einen anderen Laden nennen kann, der mit ihnen zusammenarbeitet …
ob G dem K dann disziplinarisch einen bläst oder nicht, kann dem Kunden ja wieder so was von egal sein.
Ansonsten kann die Versicherung ihre Leistung nicht davon abhängig machen, dass man die Geräte bei einer Firma XYZ kauft (und macht sie wohl auch nicht) - von daher ist man frei wie der Vogel im Wind.
Ansonsten kann die Versicherung ihre Leistung nicht davon
abhängig machen, dass man die Geräte bei einer Firma XYZ kauft
(und macht sie wohl auch nicht) - von daher ist man frei wie
der Vogel im Wind.
Theoretisch ja.
Praktisch ist es so, dass K für die Anschlüsse aller neuen Geräte zuständig ist. Da der Kunde (der Versicherte) nun schon seit 3 Wochen ohne Geräte da sitz, will er die Lieferung und den Anschluss nicht noch weiter hinaus zögern.
K allerdings hat bereits durch die Blume angedeutet, dass er bei Fremdgeräten erst einmal schauen muss, wann er wieder Zeit hat vorbei zu kommen um die Sachen anzuschliesen …
Das könnte alles etwas länger dauern.
Naja, so etwas ist der Kunde schon von K anhängig.
Sicher hat der Kunde das Recht irgendwo zu kaufen, muss aber dann auch damit rechnen, noch einmal 3 Wochen ohne Geräte da zu sitzen. Und wir reden hier von diversen Geräten. Abgesehen davon, dass das Kochen momentan unmöglich ist, gibt es auch keinen Fernseher, keinen PC, keine Stereoanlage. Nur ein kleines Kofferradio mit Batterien und Bücher. Aber nach 3 Wochen hat der Kunbden die Nase voll und will endlich wieder alles ersetzt haben.
Im Allgemeinen ist an den Neugeräten von K nichts auszusetzten, nur die Garantiefrage sollte geklärt sein. Die Antwort von K stellt der Kunden in Frage.
Praktisch ist es so, dass K für die Anschlüsse aller neuen
Geräte zuständig ist.
Nö. Praktisch ist es so, dass genau der Geräte bei mir anschließt, dem ich den Auftrag dazu gebe. Meistens ist das der jeweilige Verkäufer und das Anschließen ebenso wie die Lieferung (und sonstige Serviceleistungen) im Preis mit drin. Natürlich ist das nicht der Fall, wenn man beim Geizmarkt einkauft (und trotzdem genau den gleichen Preis zahlen muss).
Gruß
loderunner (ianal)
Nö. Praktisch ist es so, dass genau der Geräte bei mir
anschließt, dem ich den Auftrag dazu gebe.
Da die Versicherung dies zahlt und den Auftrag an die Firma G gegeben hat, welche den Auftrag weiter an K gibt, kann der Endverbraucher es sich nicht aussuchen.
Der Versicherte kann sich nur die Geräte (zu dem von der Versicherung gegebenen Höchstpreis z.B. neuer PC 500 Euro) aussuchen.
Die Geräte kann der Kunden selber aussuchen wo er sie sich herholt.
Aber wie gesagt, wenn der Kunden sich die Geräte z.B aus dem Großmarkt holt, dann wird K etwas länger brauchen, bis er wieder mal Zeit hat einen Termin zu vereinbaren …
Der Kunden/Versicherte möchte aber zu den bereits 3 abgelaufenen Wochen, seit Schadensfall, nicht noch einmal 3 Wochen länger warten. Der Kunden hat die Nase voll sich wochenlang ausschliesslich nur mit Büchern zu beschäftigen und zimmerwarmes Essen zu essen (weder kalt noch warm ist möglich) ausser man bestellt es sich. TV ist nicht, PC ist nicht, Stereo ist nicht, Herd ist nicht, Kühlschrank … ach, lassen wir das…
Da die Versicherung dies zahlt und den Auftrag an die Firma G
gegeben hat, welche den Auftrag weiter an K gibt, kann der
Endverbraucher es sich nicht aussuchen.
Die Versicherung hat den Schaden zu ersetzen. Sie hat aber keineswegs das Recht zu bestimmen, wie genau und von wem der Schaden ersetzt wird. Der Versicherte sollte mal mit seinem Versicherungsvertreter sprechen und die Sache schildern.
Der Versicherte ist nicht mal darauf festgelegt, die defekten Geräte überhaupt zu ersetzen - er kann sich auch das Geld auszahlen lassen. Erst recht ist er nicht gezwungen, sie über einen bestimmten Händler zu beziehen.
Aber: ianal!
Gruß
loderunner (der das mal im Brett ‚Versicherungen‘ nachfragen würde)
loderunner (der das mal im Brett ‚Versicherungen‘ nachfragen
würde)
das verstehe ich ja auch alles mit der Versicherung … ABER, meine Frage bezog sich auf die Garantie der beim Händler K gekauften Geräte. "Firma K meint, da er nur Zwischenhändler ist (also die Geräte selber bei einem anderen Händler bestellen muss) wäre ein Garantiefall beim Hersteller selber zu melden. Stimmt das, auch wenn die Rechnung der Geräte von Firma K erstellt wurde? "
Muss ich das definieren, wenn auf dem Papier ganz klar steht 2 Jahre Garantie?
Ja - was ist Garantie? Eine freiwillige Sache des Herstellers und die richtet sich nach den Garantiebedingunen, die der Hersteller herausgibt, dort stehen Einzelheiten drin, darunter auch, welche Bedingunen erfüllt sein müssen, damit die Garantie greift. Das ist flexibel, also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Zumeist reicht dir dazu aber eine Rechnung, auf der das Beiteil und das Datum steht, am Besten noch der eigene Name. Der Name des Händlers ist zumeist völlig egal.
„Firma K meint, da er nur Zwischenhändler ist (also die
Geräte selber bei einem anderen Händler bestellen muss) wäre
ein Garantiefall beim Hersteller selber zu melden. Stimmt das,
auch wenn die Rechnung der Geräte von Firma K erstellt wurde?“
Und diese Frage wurde dir jetzt in allen Farben, Größen und Formen, rauf und runter, kreuz und quer, hinten, vorne, oben, unten, links, rechts, von hinnen und von dannen beantwortet:
Nein. Es. Stimmt. So. Nicht.
Wo liegt das Problem? Willst du dich mit K später rumärgern, oder willst du jetzt dein Recht wahrnehmen, dir einen Händler deines Vertrauens zu suchen? Oder wolltest du einfach nur mal, wie man im hiesigen Idiom formuliert, ein bisschen rummähren?
Wo liegt das Problem? Willst du dich mit K später rumärgern,
oder willst du jetzt dein Recht wahrnehmen, dir einen Händler
deines Vertrauens zu suchen?
Wieso ICH??
Es wurde eine Frage zu einer fiktiven Situation gestellt. Etwas, das mich interessiert. Das ist doch ganz klar. Fragen zu persönlichen Fällen würde ich auf werweisswas nicht stellen.
„Firma K meint, da er nur Zwischenhändler ist (also die
Geräte selber bei einem anderen Händler bestellen muss) wäre
ein Garantiefall beim Hersteller selber zu melden. Stimmt das,
auch wenn die Rechnung der Geräte von Firma K erstellt wurde?“
Nein. Es. Stimmt. So. Nicht.
Mh, aber es stimmt doch eigentlich - Garantie ist ne Sache für den Hersteller … Fürgenaueres bräuchte man eben die Garantiebedingungen …
o ja…
hier wirds merkwürdig…
vielleicht ist die fragestellung ja für den UMGEKEHRTEN fall *!* oder was???
zitiert aus fragestellung:
Firma K meint, da er nur Zwischenhändler ist (also die Geräte selber bei einem anderen Händler bestellen muss) wäre ein Garantiefall beim Hersteller selber zu melden. Stimmt das, auch wenn die Rechnung der Geräte von Firma K erstellt wurde?
…
wenn jemand gewerblich handelt hat er auch garantie zu leisten *PUNKT*
natürlich kann man auch dem Verkäufer die dann entstehenden Versandkosten ersparen und es beim Hersteller versuchen.
Bei netten Anfragen senden die dann einen Abholbeleg und somit kann das Gerät für Kunden UND Verkäufer, KOSTENFREI eingesendet werden, und wird auch KOSTENFREI zurück gesendet.
Jedoch kann dies KEIN Händler voraussetzen.
Dem Kunden steht logischer Weise zu nachgebessert oder ersetzt zu bekommen.
Hallo,
wie wäre es denn, wenn die ‚Suchende‘ (laut Deiner Vika) auch mal die faq suchen würde? Speziell die faq:1152 würde ihr dann nämlich ihre falschen Behauptungen um die Ohren hauen.
wenn jemand gewerblich handelt hat er auch garantie zu leisten
*PUNKT*
Blödsinn.
natürlich kann man auch dem Verkäufer die dann entstehenden
Versandkosten ersparen und es beim Hersteller versuchen.
Blödsinn.
Bei netten Anfragen senden die dann einen Abholbeleg und somit
kann das Gerät für Kunden UND Verkäufer, KOSTENFREI
eingesendet werden, und wird auch KOSTENFREI zurück gesendet.
Vielleicht.
Jedoch kann dies KEIN Händler voraussetzen.
Ach? Handeln die Händler nicht gewerblich? Und Porto ist so teuer, dass sich ein Händler das nicht leisten kann? Oder ist der Postversand für Händler verboten?
Dem Kunden steht logischer Weise zu nachgebessert oder ersetzt
zu bekommen.
Soso. Steht ihm zu. Oder auch nicht. Logisch.
In der oben genannten faq:1152 findest Du, warum. Und die Korrektur Deiner Behauptungen.
wenn jemand gewerblich handelt hat er auch garantie zu leisten
*PUNKT*
Blödsinn.
für den NORMAL Käufer sind diese Unterschiede so unwichtig wie ein Loch im Kopf
und so war es gemeint… nun denn, wenn man sich natürlich mit diesen UNTERSCHIEDEN genau auskennt, was ich beim Fragesteller nicht annehme, dann muss man es ANDERS ausdrücken… huhuuu `schuljung…
Fakt ist doch, wenn ich übers Netz gekauft habe, bei einem gewerblichen Händler hat dieser Händler Ersatz zu leisten…
ey bitte… wir müssen hier nicht immer mit Gesetzestexten um uns hauen.
Es geht doch nur darum, dass der Käufer entweder seine Kohle zurückbekommt, oder einen funktionierenden Artikel!
Zurückschicken gilt in jedem Fall!
und dieses ist gesetzlich geregelt.
natürlich kann man auch dem Verkäufer die dann entstehenden
Versandkosten ersparen und es beim Hersteller versuchen.
Blödsinn.
unfassbar, dieses hingespuckte Wort.
das ist kein Blödsinn, sondern n ziemlich netter Zug vom Käufer, da er schließlich auch Zeit aufwendet.
Bei netten Anfragen senden die dann einen Abholbeleg und somit
kann das Gerät für Kunden UND Verkäufer, KOSTENFREI
eingesendet werden, und wird auch KOSTENFREI zurück gesendet.
Vielleicht.
ups… hab wohl das eventuell vergessen… das hätte da rein gehört
Jedoch kann dies KEIN Händler voraussetzen.
Ach? Handeln die Händler nicht gewerblich?
boahhhhhhhhhhh *kopfschüttel* - was soll denn diese Frage
Und Porto ist so teuer, dass sich ein Händler das nicht leisten kann?
selber Händler? Genug Kohle zur Hand, oder Ware stets so teuer, dass solche Fälle gedeckt sind, oder evtl. sogar so ein Riese das es NICHT weh tut???
Klar kann das richtig teuer sein, und entsprechend die Marge extrem dezimieren.
Dem Kunden steht logischer Weise zu nachgebessert oder ersetzt
zu bekommen.
Soso. Steht ihm zu. Oder auch nicht. Logisch.
Oh je mi ne
In der oben genannten faq:1152 findest Du, warum. Und die
Korrektur Deiner Behauptungen.
Klar, genau das ist was der Fragesteller wissen wollte:
was ist der Unterschied zwischen Sachmangelhaftung und Garantie!!!???