eine Garantieverlängerung wird für ein Haushaltsgerät vereinbart, es handelt sich um eine Zusatzgarantie (5 Jahre), für die ein Kaufpreisabhängiger Obulus gezahlt wird.
=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag? Im Prinzip wird ja das Haushaltsgerät gegen Defekte „versichert“, die Garantie umfasst Reparatur und Austauschleistungen.
Stuende also dann dem Kunden ein Widerrufsrecht nach VVG zu, obwohl nirgendwo in den AGB das Wort Versicherung fällt?
=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag? Im Prinzip wird
ja das Haushaltsgerät gegen Defekte „versichert“, die Garantie
umfasst Reparatur und Austauschleistungen.
ich würde das bejahen.
Stuende also dann dem Kunden ein Widerrufsrecht nach VVG zu,
obwohl nirgendwo in den AGB das Wort Versicherung fällt?
Saturn z.B. spricht ausdrücklich von einem Garantievertrag und hat das erforderliche Merkblatt, in dem auch auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, auf seiner Webseite zum Download.
Ob in den AGB nun wörtlich von einer Versicherung die Rede ist, dürfte nicht relevant sein. Entscheidend ist, ob es eine Versicherung ist.
und zunächst vielen Dank!
Aber: Bspw. genannter Markt hat eindeutige AGB für Mobiltelefone, im Bereich Haushaltsgeräte sieht das so aus: http://www2.saturn.de/static/pdf/plus_garantie/Zerti…
Daher: Warum unterscheidet man?
Es geht um die gleiche Sache: Eine Garantieverlängerung.
Hallo Merger (was ist da wohl die schlimmere Beleidigung?)
die Unterschiede Dir die Unterschiede zwischen einer
Reparaturkostenversicherung und einer Garantieversicherung zu
erklären erspare ich mir.
Mach doch mal einen Satz draus, dann versteht man evtl., was Du sagen möchtest, ok?
Dass Du mit Begriffen um Dich wirfst, die Du ganz offensichtlich selbst nicht verstehst (siehe meinen Nachtrag), ist ja nicht ungewöhnlich.
Dass Du Dich dann aber krampfhaft als Experte auszuspielen versuchst, obgleich völlig klar ist, dass Du falsch liegst, spottet jeder Beschreibung.
Zwar wird der Begriff wohl für beides verwendet, streng dem Namen nach ist jedoch nur die Mergers Bedeutung richtig - Garantieversicherung heißt ja, dass man sich gegen den Eintritt des Garantiefalls versichert.
auch wenn hier wieder Einige sich darstellen müssen…hat Merker es schon in die richtigere Richtung gebracht.
Bsp. Saturn:
Die bieten bei Haushaltsgeräten eine „Garantieverlängerung“ an. Dies ist keine Versicherung, sondern ein Angebot des Hauses.
Diese übernehmen somit alle anfallenden Reparaturen nach der eigentlichen Garantiezeit des Herstellers.
Diese „Garantieverlängerung“ bieten sie aber auch für alle anderen in den Links aufgeführten Sparten an. Dies sind dann allerdings Versicherungen!
Hauptunterschied beider Varianten ist, dass es beim erstgenannten das Gerät versichert ist und man es verkaufen kann und die Garantie geht auf den Käufer über, da das Gerät versichert ist.
Im zweiten Fall erlischt die Garantie beim Verkauf!!
=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag?
Wenn es eine separate Police dazu gab oder diese per Post gekommen ist, dann ja und die Versicherung kann somit widerrufen werden!
auch wenn hier wieder Einige sich darstellen müssen…hat
Merker es schon in die richtigere Richtung gebracht.
Nein. Nicht mal ein wenig. Und Dein Beitrag ist auch nicht hilfreicher.
Bsp. Saturn:
Die bieten bei Haushaltsgeräten eine „Garantieverlängerung“
an. Dies ist keine Versicherung, sondern ein Angebot des
Hauses.
Unfug. Ein neuer Name macht keinen neuen Inhalt. Glaubst Du, man umgeht die Gesetze für den Mieterschutz, wenn man eine Wohnung einfach als Gewerberaum vermietet?
Für Dich ein Zitat aus den AGB (http://www2.saturn.de/static/pdf/plus_garantie/VersB…), hier die Überschrift:
„Produktinformationsblatt gemäß § 4 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
Zum Saturn PLUSGarantie + SCHUTZ
für Mobile Navigation, Neue Medien (Computer), Bürokom, Spielekonsolen“
Diese übernehmen somit alle anfallenden Reparaturen nach der
eigentlichen Garantiezeit des Herstellers.
Da gibt es aber schon ein paar kleine Einschränkungen.
Und sie zahlt bei einigen Varianten auch bei Verlust des Gerätes. Versicherung oder nicht?
=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag?
Wenn es eine separate Police dazu gab oder diese per Post
gekommen ist, dann ja und die Versicherung kann somit
widerrufen werden!
Andersrum wird ein Schuh draus:
Man kann es ebenso deuten als eine Versicherung die dem Kunden
Garantieleistungen bietet, wo keine Garantie existiert…
Das wäre dann aber eine einigermaßen exotische Deutung:
Eine Hausratsversicherung versichert den Hausrat - und nicht, dass man einen Hausrat hat.
Eine Haftpflichtversicherung versichert dich gegen den Eintritt der Haftpflicht - und verschafft dir nicht etwa Haftungspflicht wo keine besteht.
Eine Krankenversicherung versichert dich gegen den Eintritt der Krankheit - und versichert dir nicht, dass du garantiert krank wirst.
usw. usf.
Ich glaube nicht (und zwar genau so lange nicht, wie mir
jemand das Gegenteil beweist), dass da nur eine Definition in
Frage kommt.
Ich schrieb ja schon, dass es wohl in beiden Bedeutungen genutzt wird - aber wenn man es sich genau überlegt ist nur die eine Variante richtig. Die andere muss, wie bereits von Merger ausgeführt, _Reparatur_versicherung heißen, da sie dich gegen den Reparaturfall versichert.