Garantieverlängerung ist Versicherung?

Hallo,

eine Garantieverlängerung wird für ein Haushaltsgerät vereinbart, es handelt sich um eine Zusatzgarantie (5 Jahre), für die ein Kaufpreisabhängiger Obulus gezahlt wird.

=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag? Im Prinzip wird ja das Haushaltsgerät gegen Defekte „versichert“, die Garantie umfasst Reparatur und Austauschleistungen.

Stuende also dann dem Kunden ein Widerrufsrecht nach VVG zu, obwohl nirgendwo in den AGB das Wort Versicherung fällt?

Gruss
wl

Hallo Winnie,

es gibt Garantieversicherungen. Diese werden jedoch vom Hersteller des Gerätes abgeschlossen und nicht vom Käufer.

Dies bedeutet, wenn innerhalb der Garantiezeit ein Schaden auftritt übernimmt die Garantieversicherung den Schaden.

Solche Garantieversicherungen sind z.B. bei Autos (Neuwagengarantie) üblich.

Eine Garantieversicherung kann jedoch nie der Kunde abschließen,
also kann er auch kein Widerrufsrecht nach VVG haben.

Gruß Merger

Hallo,

es gibt Garantieversicherungen. Diese werden jedoch vom
Hersteller des Gerätes abgeschlossen und nicht vom Käufer.

Schau mal: http://www2.saturn.de/webapp/wcs/stores/servlet/main…
Es gibt doch noch etwas mehr auf der Welt.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag? Im Prinzip wird
ja das Haushaltsgerät gegen Defekte „versichert“, die Garantie
umfasst Reparatur und Austauschleistungen.

ich würde das bejahen.

Stuende also dann dem Kunden ein Widerrufsrecht nach VVG zu,
obwohl nirgendwo in den AGB das Wort Versicherung fällt?

Saturn z.B. spricht ausdrücklich von einem Garantievertrag und hat das erforderliche Merkblatt, in dem auch auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, auf seiner Webseite zum Download.

Ob in den AGB nun wörtlich von einer Versicherung die Rede ist, dürfte nicht relevant sein. Entscheidend ist, ob es eine Versicherung ist.

Gruß

S.J.

Falsch
Hi!

Diese werden jedoch vom
Hersteller des Gerätes abgeschlossen und nicht vom Käufer.

Was machst Du gleich beruflich?

http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Ott…

http://www.neckermann.de/on/demandware.store/Sites-D…

http://www.radio-lehmann.de/langzeitgarantie1.htm

usw., usf.

Nachtrag - Schmankerl

Eine Garantieversicherung kann jedoch nie der Kunde
abschließen,

http://www.versicherungo.de/sachversicherungen/autov…

Zitat:
Es handelt sich hier um eine Zusatzversicherung, die der Kunde abschließen kann,

no further comment

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Eine Garantieversicherung kann jedoch nie der Kunde
abschließen,

Die hier wird gerne anläßlich der Reparatur eines Haushaltsgerätes im Hause des Kunden angeboten:
http://www.wertgarantie.de

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Guten Tag,

und zunächst vielen Dank!
Aber: Bspw. genannter Markt hat eindeutige AGB für Mobiltelefone, im Bereich Haushaltsgeräte sieht das so aus:
http://www2.saturn.de/static/pdf/plus_garantie/Zerti…
Daher: Warum unterscheidet man?
Es geht um die gleiche Sache: Eine Garantieverlängerung.

Danke und Gruss
wl

Hallo,

Aber: Bspw. genannter Markt hat eindeutige AGB für
Mobiltelefone, im Bereich Haushaltsgeräte sieht das so aus:
http://www2.saturn.de/static/pdf/plus_garantie/Zerti…

Das sind die Bedingungen der Garantie.

Daher: Warum unterscheidet man?

Ich sehe da keinen Unterschied.

Es geht um die gleiche Sache: Eine Garantieverlängerung.

Hier gibt es die für Versicherungen erforderlichen Informationsblätter:

http://www2.saturn.de/webapp/wcs/stores/servlet/main…

Gruß

S.J.

nur handelt es sich hierbei um eine Reparaturkostenversicherung und nicht um eine Garantieversicherung.

Dies sind zwei unterschiedliche Versicherungsarten.

Gruß Merger

Hallo Primitivling;

Hallo Merger (was ist da wohl die schlimmere Beleidigung?)

die Unterschiede Dir die Unterschiede zwischen einer
Reparaturkostenversicherung und einer Garantieversicherung zu
erklären erspare ich mir.

Mach doch mal einen Satz draus, dann versteht man evtl., was Du sagen möchtest, ok?

Dass Du mit Begriffen um Dich wirfst, die Du ganz offensichtlich selbst nicht verstehst (siehe meinen Nachtrag), ist ja nicht ungewöhnlich.
Dass Du Dich dann aber krampfhaft als Experte auszuspielen versuchst, obgleich völlig klar ist, dass Du falsch liegst, spottet jeder Beschreibung.

PLONK

Guido

nur handelt es sich hierbei um eine
Reparaturkostenversicherung und nicht um eine
Garantieversicherung.

Sehr unterhaltsamer Beitrag.

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Hallo,
von welchen Laden wird diese denn Angeboten? Vom M oder S???
Gruß Sunny

Hallo,

von welchen Laden wird diese denn Angeboten? Vom M oder S???

für welchen Teil der Frage ist es wichtig, ob man eher auf quälen oder gequält werden steht?
Gruß
loderunner (ianal)

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Guten Tag,
Habe es selbst gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvertrag_(D…
Eigentlich treffen alle Merkmale zu …

gruss
wl

Hallo,

Sehr unterhaltsamer Beitrag.

Ähmm… recht hat er aber:

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/…

Zwar wird der Begriff wohl für beides verwendet, streng dem Namen nach ist jedoch nur die Mergers Bedeutung richtig - Garantieversicherung heißt ja, dass man sich gegen den Eintritt des Garantiefalls versichert.

Gruß

Anwar

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Hallo,

auch wenn hier wieder Einige sich darstellen müssen…hat Merker es schon in die richtigere Richtung gebracht.

Bsp. Saturn:
Die bieten bei Haushaltsgeräten eine „Garantieverlängerung“ an. Dies ist keine Versicherung, sondern ein Angebot des Hauses.
Diese übernehmen somit alle anfallenden Reparaturen nach der eigentlichen Garantiezeit des Herstellers.

Diese „Garantieverlängerung“ bieten sie aber auch für alle anderen in den Links aufgeführten Sparten an. Dies sind dann allerdings Versicherungen!

Hauptunterschied beider Varianten ist, dass es beim erstgenannten das Gerät versichert ist und man es verkaufen kann und die Garantie geht auf den Käufer über, da das Gerät versichert ist.

Im zweiten Fall erlischt die Garantie beim Verkauf!!

=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag?

Wenn es eine separate Police dazu gab oder diese per Post gekommen ist, dann ja und die Versicherung kann somit widerrufen werden!

VG René

Hi!

Garantieversicherung heißt ja, dass man sich gegen den
Eintritt des Garantiefalls versichert.

Andersrum wird ein Schuh draus:
Man kann es ebenso deuten als eine Versicherung die dem Kunden Garantieleistungen bietet, wo keine Garantie existiert…

Ich glaube nicht (und zwar genau so lange nicht, wie mir jemand das Gegenteil beweist), dass da nur eine Definition in Frage kommt.

Gruß
Guido

Hallo,

auch wenn hier wieder Einige sich darstellen müssen…hat
Merker es schon in die richtigere Richtung gebracht.

Nein. Nicht mal ein wenig. Und Dein Beitrag ist auch nicht hilfreicher.

Bsp. Saturn:
Die bieten bei Haushaltsgeräten eine „Garantieverlängerung“
an. Dies ist keine Versicherung, sondern ein Angebot des
Hauses.

Unfug. Ein neuer Name macht keinen neuen Inhalt. Glaubst Du, man umgeht die Gesetze für den Mieterschutz, wenn man eine Wohnung einfach als Gewerberaum vermietet?

Für Dich ein Zitat aus den AGB (http://www2.saturn.de/static/pdf/plus_garantie/VersB…), hier die Überschrift:
„Produktinformationsblatt gemäß § 4 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
Zum Saturn PLUSGarantie + SCHUTZ
für Mobile Navigation, Neue Medien (Computer), Bürokom, Spielekonsolen“

Diese übernehmen somit alle anfallenden Reparaturen nach der
eigentlichen Garantiezeit des Herstellers.

Da gibt es aber schon ein paar kleine Einschränkungen.
Und sie zahlt bei einigen Varianten auch bei Verlust des Gerätes. Versicherung oder nicht?

=> Besteht nunmehr ein Versicherungsvertrag?

Wenn es eine separate Police dazu gab oder diese per Post
gekommen ist, dann ja und die Versicherung kann somit
widerrufen werden!

Unsinn.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Andersrum wird ein Schuh draus:
Man kann es ebenso deuten als eine Versicherung die dem Kunden
Garantieleistungen bietet, wo keine Garantie existiert…

Das wäre dann aber eine einigermaßen exotische Deutung:
Eine Hausratsversicherung versichert den Hausrat - und nicht, dass man einen Hausrat hat.
Eine Haftpflichtversicherung versichert dich gegen den Eintritt der Haftpflicht - und verschafft dir nicht etwa Haftungspflicht wo keine besteht.
Eine Krankenversicherung versichert dich gegen den Eintritt der Krankheit - und versichert dir nicht, dass du garantiert krank wirst.

usw. usf.

Ich glaube nicht (und zwar genau so lange nicht, wie mir
jemand das Gegenteil beweist), dass da nur eine Definition in
Frage kommt.

Ich schrieb ja schon, dass es wohl in beiden Bedeutungen genutzt wird - aber wenn man es sich genau überlegt ist nur die eine Variante richtig. Die andere muss, wie bereits von Merger ausgeführt, _Reparatur_versicherung heißen, da sie dich gegen den Reparaturfall versichert.

Gruß

Anwar