Gast hat miete nicht begliechen

Arbeitsvermittler firma hat Telefonisch ein Zimmer für einen Monteur gebucht. Bei der Abreise sagt der Gast, die Firma bezahlt die Unterkunft. Rechnung an die Firma. Die sagt der Gast muss zahlen. der Gast sagt ich habe kein Geld bekommen.

dumm gelaufen…

Arbeitsvermittler firma hat Telefonisch ein Zimmer für einen
Monteur gebucht. Bei der Abreise sagt der Gast, die Firma
bezahlt die Unterkunft. Rechnung an die Firma. Die sagt der
Gast muss zahlen. der Gast sagt ich habe kein Geld bekommen.

dumm gelaufen…

Das nenne ich wirklich einen fundierten rechtlichen Rat!

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Hallo inabu,

ich bin kein Rechtsexperte, war aber mal „Industrie-Reisender“.

Derjenige, der ein Hotelzimmer bewohnt, muss das auch bezahlen. Ob er von irgendwem Geld dafür zur Verfügung gestellt bekommt, kann dem Hotelier doch mal egal sein.

Derjenige der eincheckt und übernachtet, ist auch für die Bezahlung seiner Unterkunft verantwortlich! Er könnte das ja z. B. später von seiner Einkommenssteuer absetzen (Spesen, Übernachtungspauschale, etc.), falls der Arbeitgeber (der das im Normalfall von seiner eigenen Steuer absetzen würde) nicht dafür aufkommt.

Gruß Herr_Schulz

Hi,

Derjenige, der ein Hotelzimmer bewohnt, muss das auch
bezahlen. Ob er von irgendwem Geld dafür zur Verfügung
gestellt bekommt, kann dem Hotelier doch mal egal sein.

das solltest du dann aber schon belegen, insbesondere die Frage: Warum ist die Buchung der Firma nicht verbindlich (bzw. wieso entstand kein Vertrag zwischen der Firma und dem Hotel), wenn die Firma das Zimmer telefonisch fuer sich (also nicht im Namen eines Anderen) gebucht hat.

Es empfiehlt sich hier wohl in jedem Fall der Besuch eines Anwalts, der aufgrund der genaueren Umstaende dann taetig werden kann.

Gruss
n.

Hi,

es liegt doch ein Vertrag vor. Ich nehme mal an ein Mietvertrag für Hotelzimmer. Der Vermieter wendet sich an die Person mit der der Vertrag geschlossen wurde.
Ob diese Person eine weitere Person in die Verantwortung nimmt kann dem Vermieter herzlich egal sein.
Also Mahnung an den Vertragspartner verschicken.

MFG

Moin,

das solltest du dann aber schon belegen,

auch ich bin früher öfters dienstlich untergegs gewesen und bei uns war es via Reisekostenverordnung geregelt, daß der Reisende die Hotels bezahlt.
Das Geld gabs dann entweder per Reisekostenabrechnung zurück, oder ich bekam einen Vorschuss. Bei meiner jetzigen Stelle ist es genauso geregelt.

Als Hotelier würde ich mich auch stets beim Gast schadlos halten, der hat schließlich die Leistung in Anspruch genommen.

Gandalf

wie…
… soll ich einen fundierten Rat geben, wenn keine Frage gestellt wird?
Aber es gibt ja Schlaumeier, die aus einer hingerotzten Bemerkung die Gesamtzusammenhänge der Probleme der Welt rauslesen können, aber zu Denen gehöre ich nicht…

dumm gelaufen…

Das nenne ich wirklich einen fundierten rechtlichen Rat!

Hallo,

Derjenige, der ein Hotelzimmer bewohnt, muss das auch
bezahlen.

nicht der, der einen Vertrag abgeschlossen hat, muß also zahlen, sondern der, der die Leistung in Anspruch nimmt. Wieder was gelernt. Dann wird es nur höchste Zeit, daß wir das BGB umschreiben.

Derjenige der eincheckt und übernachtet, ist auch für die
Bezahlung seiner Unterkunft verantwortlich! Er könnte das ja
z. B. später von seiner Einkommenssteuer absetzen (Spesen,
Übernachtungspauschale, etc.), falls der Arbeitgeber (der das
im Normalfall von seiner eigenen Steuer absetzen würde) nicht
dafür aufkommt.

Und das hat mit der rechtlichen Würdigung der Fragestellung genau was zu tun?

C.

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Howdy Gandalf,

auch ich bin früher öfters dienstlich untergegs gewesen und
bei uns war es via Reisekostenverordnung geregelt, daß der
Reisende die Hotels bezahlt.

ja, das ist der Usus, aber da hier keine der beiden Parteien zahlen will, stellt sich doch die von mir in den Raum geworfene Frage, ob ein Vertrag mit der Firma zustande gekommen sein könnte.

Wenn der Hotelier eine Unterschrift des Gastes auf einem verbindlichen Übernachtungsvertrag haette, muesste er hier wohl kaum nachfragen.

Gruss
n.

Hallo norsemanna,

ist, so glaube ich, egal, ob´s einen Vertrag mit der Firma gab. Der Umstand, dass das Telefonat nicht aufgezeichnet wurde, degradiert diesen evtl. Vertrag m. E. höchstens noch zu einer Reservierung.

Normalerweise machen Firmen soetwas schriftlich! Dann hätte der Hotelier auch was in der Hand und könnte anmahnen. So muss er sich an den Gast wenden, denke ich!

Gruß Herr_Schulz

Hi Mr Schulz,

gab. Der Umstand, dass das Telefonat nicht aufgezeichnet
wurde, degradiert diesen evtl. Vertrag m. E. höchstens noch zu
einer Reservierung.

es wäre mir neu, dass ein mündlicher Vertrag nur dann gilt, wenn er auch aufgezeichnet wird (ob man auch beweisen kann, dass ein Vertrag geschlossen wurde, ist ein anderes Thema).

Gruss
n.

Hallo norsemanna,

ich denke Du hast in allen Deinen Ausführungen recht, aber in diesem Fall ist es maßgeblich, das es nunmal KEINEN Beweis für eine telefonische Bestellung gibt.

Und der Fragesteller hat genau nach diesem einen konstruierten Fall gefragt!

Gruß Herr_Schulz

nicht der, der einen Vertrag abgeschlossen hat, muß also
zahlen, sondern der, der die Leistung in Anspruch nimmt.
Wieder was gelernt. Dann wird es nur höchste Zeit, daß wir das
BGB umschreiben.

nicht zwangsläufig, oder? die frage ist doch, wann der vertrag abgeschlossen wurde. bei der reservierung oder beim einchecken?

Howdy,

Und der Fragesteller hat genau nach diesem einen konstruierten
Fall gefragt!

nein, er sagte „Arbeitsvermittler firma hat Telefonisch ein Zimmer für einen Monteur gebucht. … mehr auf http://w-w-w.ms/a48nzo“.

Das hört sich nun zunaechst einmal so an, als ob der Hotelier mit der Firma einen Vertrag geschlossen hat.

Gruss
n.

Das BGB ist der Ansicht, daß derjenige schuldet, der den Vertrag geschlossen hat und nicht - wie unser Vorredner behauptet - derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt. Die Frage ist also nicht, wann der Vertrag geschlossen wurde, sondern von wem.

Daß logischerweise der Gast schuldet, wenn der Vertrag erst vor Ort geschlossen wurde, ergibt sich aus dem Umstand, daß der Chef wohl kaum eine Delegation zum Hotel geschickt hat, um den Vertrag zu schließen, während der Mitarbeiter daneben steht und insofern bei einem Vertragsschluß vor Ort nur der müde Mitarbeiter als Vertragspartner zur Auswahl steht.