hallo, ich habe mal eine generelle frage. wenn die gastherme kaputt geht, wer muss dafür zahlen, mieter oder vermieter? in dem mietvertrag steht, dass man jährlich einen betrag von 154 euro bei verschleißteilen zahlen muss. aber dazu gibt es doch bestimmt auch einen paragraph der das aufklärt, oder?
hallo, ich habe mal eine generelle frage. wenn die gastherme
kaputt geht, wer muss dafür zahlen, mieter oder vermieter? in
dem mietvertrag steht, dass man jährlich einen betrag von 154
euro bei verschleißteilen zahlen muss. aber dazu gibt es doch
bestimmt auch einen paragraph der das aufklärt, oder?
Hallo,
mich würde erst mal interessieren warum die Therme kaputt gegangen ist und wie alt diese ist.
Es muss erst geklärt werden ob M schuld dran hat.
Die zweite Frage wäre dann die Höhe der Reparatur.
Grüße
die therme ist ca. 20 jahre alt (ziemlich alt!) und es ging ein temperatur regler kaputt der die heizung + das warme wasser reguliert. insgesammt war die rechnung ca. 600 euro hoch.
Hallo,
die therme ist ca. 20 jahre alt (ziemlich alt!) und es ging
ein temperatur regler kaputt der die heizung + das warme
wasser reguliert. insgesammt war die rechnung ca. 600 euro
hoch.
m.E. fällt das in dem fiktiven Fall nicht unter die Schönheitsreparatur da der defekt auf Umständen beruhet, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
Grüße
Hallo,
sofern der Mieter den Defekt nicht (nachweisbar) verschuldet hat, ist das eine typische Instandsetzung, die der Vermieter ganz allein zahlen muss. Ohne Umlagemöglichkeit über die Betriebskostenabrechnung oder Ähnliches.
Eine Beteiligung in Höhe der Kleinreparaturenklausel ist auch nicht nötig, denn ab dem Überschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Kleinreparaturensumme liegt keine Kleinreparatur sondern eine „Großreparatur“ vor.
Viele Grüße
Heidi Schnurr
vielen dank, für die hilfreiche Antwort. Gibt es denn dazu einen Paragraphen oder Verweis, denn man einbringen könnte?
vielen dank, für die hilfreiche Antwort. Gibt es denn dazu
einen Paragraphen oder Verweis, denn man einbringen könnte?
Hat der Mieter vielleicht auf eigene Faust einen Handwerker mit der Reparatur beauftragt, obwohl er verpflichtet gewesen wäre, einen Mangel dem Vermieter mitzuteilen?
Und nun weigert sich der Vermieter, die Kosten der Reparatur zu übernehmen?
Gruß Gudrun
nein, der mieter hat ordnungsgemäß dem vermieter bescheid gegeben und der hat dann der handwerker bestellt
nein, der mieter hat ordnungsgemäß dem vermieter bescheid
gegeben und der hat dann der handwerker bestellt
Vielleicht hilft das hier dem Mieter weiter:
http://www.bmgev.de/mieterecho/317/29-urteil-kleinre…
Gruß Gudrun